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Wo und worüber können die Hilfen für Unternehmer und Solo-Selbständige beantragt werden?
Ihr Steuerberater, steuerberatender Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer registriert sich auf der bundesweiten Online-Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Alles ist digital: die Antragstellung und das Einreichen der Unterlagen. Außerdem kann sich Ihr Dienstleister hier jederzeit über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages informieren. Sobald der Bescheid vorliegt, wird er benachrichtigt.
Weitere Fragen/Antworten sind hier zusammengefasst: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html
Wer zahlt den Lohn, wenn meine Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden?
Das Gesundheitsamt kann nach § 29 und § 30 Infektionsschutzgesetz Menschen unter Quarantäne stellen. Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber; innerhalb von drei Monaten kann er nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.
Die Anträge finden Sie auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes: Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Weitere Fragen sind hier zusammengefasst: Fragen und Antworten zu den Entschädigungsansprüchen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Wer zahlt den Lohn, wenn meine Mitarbeiter Kinderbetreuungspflichten haben und diesen nachgehen müssen?
Nach § 56 Abs. 1a Satz 1 IfSG erhält eine erwerbstätige Person eine Entschädigung in Geld, wenn
1. Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten untersagt wird,
2. die erwerbstätige Person ihr Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, in diesem Zeitraum selbst beaufsichtigt, betreut oder pflegt, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen kann, und
3. die erwerbstätige Person dadurch einen Verdienstausfall erleidet.“
Die Anträge finden Sie auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/infrastrukturfoerderung/corona/index.aspx
Greifen Versicherungen gegen Betriebsschließung?
Die Anfrage sollte aufgrund unterschiedlicher Policen beim jeweiligen Versicherer gestellt werden
Experten empfehlen: “Wer gezielt bei seinem Versicherer nach Versicherungsschutz fragen möchte sollte die Worte ,Pandemiedeckung’ und über die Betriebsunterbrechung wegen ,Betriebsschließung’ mit Bezug auf das Coronavirus nennen.“ siehe Versicherung gegen Betriebsschließung
Wo beantrage ich welche Steuerstundungen?
Aktuelle Informationen zur Wirtschaft, Hilfsprogrammen und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf den Homepages des
Thüringer Finanzministeriums (u. a. Umsatzsteuervorauszahlung, Einkommensteuervorauszahlung) und des Bundesfinanzministeriums.