Wirtschaft
Welche Hilfen für Unternehmer, Soloselbstständige, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen gibt es?

Überblick über Bundeshilfen

Der Bund unterstützt Unternehmen und Selbstständige auch weiterhin in der Corona-Pandemie.

Alle Informationen dazu unter: Corona: Hilfen für Unternehmen und Selbständige – Bundesregierung

Überblick über Landeshilfen

Informationen dazu auf den Corona-Seiten der Thüringer Aufbaubank:

Aktuelle Meldungen zu Wirtschaftshilfen für Thüringer Unternehmen

Kontakt zur Wirtschaftsförderung

Tel.: 0365 – 838 1201
Mo.-Fr.: 9:00 – 15:00 Uhr

Antrag auf Stundung Gewerbesteuer

Fragen und Antworten

Wo und worüber können die Hilfen für Unternehmer und Solo-Selbständige beantragt werden?

Ihr Steuerberater, steuerberatender Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer registriert sich auf der bundesweiten Online-Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Alles ist digital: die Antragstellung und das Einreichen der Unterlagen. Außerdem kann sich Ihr Dienstleister hier jederzeit über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages informieren. Sobald der Bescheid vorliegt, wird er benachrichtigt.
Weitere Fragen/Antworten sind hier zusammengefasst: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html

Wer zahlt den Lohn, wenn meine Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden?

Das Gesundheitsamt kann nach § 29 und § 30 Infektionsschutzgesetz Menschen unter Quarantäne stellen. Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber; innerhalb von drei Monaten kann er nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.

Die Anträge finden Sie auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes: Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Weitere Fragen sind hier zusammengefasst: Fragen und Antworten zu den Entschädigungsansprüchen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Wer zahlt den Lohn, wenn meine Mitarbeiter Kinderbetreuungspflichten haben und diesen nachgehen müssen?

Nach § 56 Abs. 1a Satz 1 IfSG erhält eine erwerbstätige Person eine Entschädigung in Geld, wenn
1. Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten untersagt wird,
2. die erwerbstätige Person ihr Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, in diesem Zeitraum selbst beaufsichtigt, betreut oder pflegt, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen kann, und
3. die erwerbstätige Person dadurch einen Verdienstausfall erleidet.“
Die Anträge finden Sie auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/infrastrukturfoerderung/corona/index.aspx

Greifen Versicherungen gegen Betriebsschließung?

Die Anfrage sollte aufgrund unterschiedlicher Policen beim jeweiligen Versicherer gestellt werden
Experten empfehlen: “Wer gezielt bei seinem Versicherer nach Versicherungsschutz fragen möchte sollte die Worte ,Pandemiedeckung’ und über die Betriebsunterbrechung wegen ,Betriebsschließung’ mit Bezug auf das Coronavirus nennen.“ siehe Versicherung gegen Betriebsschließung

Wo beantrage ich welche Steuerstundungen?

Aktuelle Informationen zur Wirtschaft, Hilfsprogrammen und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf den Homepages des
Thüringer Finanzministeriums (u. a. Umsatzsteuervorauszahlung, Einkommensteuervorauszahlung) und des Bundesfinanzministeriums.

Weitere Ansprechpartner und externe Links
Freistaat Thüringen Corona-Sonderseite
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fragen zu den Einschränkungen des öffentlichen Lebens oder zur Thüringer Verordnung

 

Corona-Sonderseite

 

 

Agentur für Arbeit Gera

Kurzarbeit

für Arbeitgeber

0800 45555-20

Thüringer Aufbaubank

 

Soforthilfen

gewerbliche Kredite

Förderprogramm

Hotline für Unternehmen,

die wirtschaftlich vom Corona-Virus betroffen sind

0800 100 12 38

 

Thüringer Landesverwaltungsamt

Entschädigung bei Verdienstausfall aufgrund einer Quarantäne

Servicetelefon

0361 – 57 3321-469

Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr

GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH

 

Nothilfen für gemeinnützige Einrichtungen

Hotline

0361 – 22230

KfW

gewerbliche Kredite

kostenfreie Servicenummer

0800 539 9000

Industrie- und Handelskammer zu Ostthüringen Corona-Sonderseite
Handwerkskammer für Ostthüringen Corona-Sonderseite