Information zur Durchführung von Veranstaltungen

Seit 3. April 2022 entfallen in Thüringen die meisten bislang geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Es gilt für den Freistaat lediglich ein Basisschutz.

Veranstaltungen können ohne Zugangsbeschränkungen stattfinden. Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen ist aufgehoben.

Allerdings können Veranstalter eine Maskenpflicht per Hausrecht durchsetzen. Auch in öffentlichen Gebäuden ist dies möglich. So haben die Städte Erfurt und Suhl bereits angekündigt, an der Maskenpflicht in kommunalen Gebäuden festzuhalten. Gera und Jena setzen hier hingegen auf Freiwilligkeit.

Zum Eigen- und Fremdschutz ist es angesichts der aktuell immer noch sehr hohen Infektionszahlen allerdings sehr zu empfehlen, in Innenräumen auch weiterhin Masken zu tragen. 

Sie können sich zur aktuellen Situation auch auf den Seiten des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie informieren: https://www.tmasgff.de/covid-19.