Darfichrein.de seit 1. April für Geraer Stadtlizenz deaktiviert
Bei Bedarf stellen Sparkasse-Gera-Greiz und Stadtverwaltung die Anwendung wieder zur Verfügung
Pressemitteilung vom 5. April 2022
Seit 1. April 2022 befindet sich „Darfichrein.de“ für die Geraer Stadtlizenz im Standby-Modus. Die Stadt Gera hat ihre Lizenz zur digitalen Kontaktnachverfolgung deaktiviert, weil Kontakte nicht mehr nachverfolgt werden. Der Vertrag mit Darfichrein.de wurde mit der Option gekündigt, die Anwendung wieder aktivieren zu können, sofern die Kontaktnachverfolgung wieder verpflichtend wird.
Rund 150 Unternehmen, Einrichtungen und die Stadtverwaltung Gera nutzten Darfichrein seit Juni 2021. Die Sparkasse Gera-Greiz sagte für 2022 zu, die anstehenden Kosten zu tragen. So lange die Stadt Gera die Anwendung Darfichrein.de nicht nutzt, fallen die monatlichen Kosten nicht an. Die aktuelle Deaktivierung wurde mit dem Geraer Innenstadtbeirat beraten und vom Beirat befürwortet.
Bei Fragen und Anliegen steht in der Stadtverwaltung Gera zur Verfügung:
Amt für Zentrale Steuerung
Abteilung Wirtschaftsförderung
Sindy Oldenburg
Kornmarkt 12
07545 Gera
Tel.: +49 365 838 1211
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@gera.de
Maskenpflicht gilt weiterhin im StadtService H35, in der Ausländerbehörde und im Standesamt
Pressemitteilung vom 4. April 2022
Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Infektionszahlen ist für Vorsprachen im StadtService H35, in der Ausländerbehörde und im Standesamt auch nach dem 2. April 2022 das Tragen von Masken verpflichtend. Medizinische Masken sind daher weiter notwendig. Rechtliche Basis dafür ist das Hausrecht.
Keine Maskenpflicht mehr für Besucher in Einrichtungen und Gebäuden der Stadtverwaltung Gera
Pressemitteilung vom 1. April 2022
Ab Sonntag, dem 3. April 2022, gilt in Thüringen lediglich ein Corona-Basisschutz. Dieser legt fest, dass in bestimmten medizinischen Bereichen weiterhin FFP2-Maske getragen werden muss, dass eine Maskenpflicht im ÖPNV, in Arztpraxen und in Gemeinschaftseinrichtungen für Obdachlose und Geflüchtete greift sowie eine Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt.
Basisschutz bedeutet auch, dass die Maskenpflicht in Innenräumen generell entfällt. Dies betrifft auch Besucher städtischer Einrichtungen, wie Bibliothek, Museen oder Volkshochschule. Zudem wird es keine Zugangsbeschränkungen mehr geben. Mögliche Änderungen dieser Regelungen – beispielsweise aufgrund eines sich verschärfenden Infektionsgeschehens – werden kurzfristig bekannt gegeben.
Impfzentrum Gera zieht aus KuK aus und in Bieblach wieder ein
Pressemitteilung vom 25. März 2022
Am Samstag, dem 26. März 2022, wird letztmalig im Kultur- und Kongresszentrum Gera eine Impfung gegen das Coronavirus verabreicht. Die Kassenärztliche Vereinigung als Betreiber zieht dann wieder ins Ärztehaus in die Johannes-R.-Becher-Straße in Gera-Bieblach. Ab Dienstag, dem 29. März 2022, wird dort der Impfbetrieb wieder aufgenommen, bereits vereinbarte Termine werden übernommen.
Der Abbau im Kultur- und Kongresszentrum beginnt am kommenden Montag, sodass dann wieder uneingeschränkt Veranstaltungen stattfinden können. Unter anderem ist im April geplant: Chris Norman & Band, Dieter Nuhr oder Uwe Steimle & Helmut Schleich. Weitere Informationen sind stets aktuell unter www.veranstaltungen-in-gera.de zu finden.
KuK bleibt weiter Impfzentrum – Veranstaltungen können dennoch stattfinden
Pressemitteilung vom 23. Februar 2022
Das Kultur- und Kongresszentrum wird auch über den Februar hinaus als Impfzentrum genutzt. Der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung als Betreiber wurde bis Ende März 2022 verlängert. Da sich das Impfzentrum jedoch im Foyer I befindet, können die geplanten Veranstaltungen im großen Saal stattfinden. An den Veranstaltungstagen soll es einen geänderten Zugang zum Haus geben, der dann entsprechend ausgeschildert wird. Es wird darum gebeten, dass sich Personen, die Tickets für Veranstaltungen im März im KuK gebucht haben, vorher auf der Internetseite www.veranstaltungen-in-gera.de informieren, welches Zugangsmodell aktuell gilt.
Das Impfzentrum hat von Dienstag bis Samstag geöffnet. Termine können, wie gehabt, über die Internetseite www.impfen-thueringen.de oder telefonisch unter 03643/4950490 vereinbart werden. Ab dem 28. Februar 2022 soll voraussichtlich auch der neue Impfstoff Novavax zur Verfügung stehen.
Kontaktnachverfolgung nur noch eingeschränkt möglich
Geraer Gesundheitsamt appelliert an die Eigenverantwortung der betroffenen Personen
Pressemitteilung vom 11. Februar 2022
Angesichts der wieder stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen kann das Gesundheitsamt der Stadt Gera die Kontaktnachverfolgung derzeit nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen. Bei zum Teil mehr als 200 Fällen am Tag ist es nicht möglich, jede Bürgerin und jeden Bürger persönlich anzurufen. Das Augenmerk bei der Kontaktnachverfolgung liegt bei gefährdeten Personengruppen, z.B. in medizinisch-/pflegerischen Einrichtungen und Haushaltsangehörige sowie auf größeren Ausbruchsgeschehen, etwa in Kindertagesstätten oder Schulen. Die Quarantänebescheide werden schnellstmöglich versendet, es kann aber zu Verzögerungen kommen – dafür wird um Verständnis gebeten.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Eigenverantwortung der Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Diese sollen sich umgehend isolieren und ihre Kontakte selbständig informieren. Infizierte Personen werden nicht mehr in jedem Fall telefonisch kontaktiert und beraten.
Wenn das Gesundheitsamt über ein positives PCR-Testergebnis informiert wird, erhalten die betreffenden Personen schnellstmöglich ihren Quarantänebescheid. Enge Kontaktpersonen von Infizierten können entweder den ausgefüllten Fragebogen (Download auf der Homepage www.corona.gera.de/betroffen) oder einfach nur ihre persönlichen Daten per E-Mail an das Gesundheitsamt (teamcorona@gera.de) schicken.
Bürger, die ein positives Selbsttest-Ergebnis haben, werden gebeten, sich eigenständig um einen PCR-Test zu kümmern. Wer keine Symptome hat, erhält den PCR-Test auch kostenfrei in den o.g. Teststellen. Wenn die betreffende Person allerdings starke Symptome hat, dann muss ein Arzt telefonisch kontaktiert werden. Der Arzt kann den Test selbst durchführen oder online einen Testtermin in der Teststelle der KVT im Ärztehaus Bieblach vereinbaren. Bis zum endgültigen Ergebnis des Tests müssen sich die Personen isolieren. Fällt der Test negativ aus, kann die Quarantäne beendet werden.
Die Tests zur vorzeitigen Quarantänebeendigung müssen von den betroffenen Personen selbst organisiert und der Befund anschließend per E-Mail an teamcorona@gera.de übermittelt werden. Eine Liste der aktuellen Teststellen ist unter www.corona.gera.de/tests zu finden. Änderungsschreiben der Anordnungen zur Quarantäne werden derzeit nicht ausgestellt. Der Nachweis über das negative Testergebnis gilt als Beendigung.
Bitte informieren Sie sich zu allen weiteren Fragen auf unserer Homepage www.corona.gera.de. Hier finden sie umfassende und tagesaktuelle Inhalte.
„Wir haben das Personal im Gesundheitsamt und in der Kontaktnachverfolgung bereits durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Bereiche der Stadtverwaltung aufgestockt, denn die steigenden Infektionszahlen waren aufgrund der Omikron-Welle zu erwarten. Allerdings reichen die personellen Ressourcen, die uns zur Verfügung stehen, angesichts der täglichen Neuinfektionen – am Donnerstag, dem 10. Februar, waren es 286 – und der sich daraus ergebenden Kontakte nicht aus. Wir bitten daher alle Betroffenen um ihre Unterstützung und um Verständnis“, so Monique Heinze, amtierende Leiterin des Amts für Gesundheit und Versorgung.
Geraer Bibliothek öffnet mit eingeschränkten Öffnungszeiten ab 14. Februar
Pressemitteilung vom 09. Februar 2022
Die Stadt- und Regionalbibliothek Gera öffnet am Montag (14.02.) wieder für den Publikumsverkehr. Die Öffnung betrifft die Bibliothek am Puschkinplatz und die Stadtteilbibliothek Lusan in der Werner-Petzold-Straße 10.
Das Betreten der Bibliotheken ist mit 2G-Regelung erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen am Eingang erbracht werden. Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Alternativ wird an beiden Standorten weiterhin der Abholservice angeboten. Die Medienabgabe kann ganztägig über die Rückgabebox erfolgen. Die Arbeits- und Leseplätze, die Internet-PCs, die Digitalbar und die LeseLounge können ab kommenden Montag unter Einhaltung der Hygieneschutzbestimmungen ebenfalls wieder genutzt werden.
Die Bibliothek öffnet zunächst mit eingeschränkten Öffnungszeiten, da Mitarbeitende zur Unterstützung des Gesundheitsamtes abgestellt sind.
Öffnungszeiten der Bibliothek am Puschkinplatz ab 14.02.2022:
Montag: 14 bis 17 Uhr
Dienstag bis Freitag: 11 bis 17 Uhr
Am Samstag bleibt die Bibliothek vorerst geschlossen.
Öffnungszeiten der Stadtteilbibliothek Lusan ab 14.02.2022:
Dienstag und Donnerstag: 10 bis 16 Uhr
Selbstverständlich stehen allen Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek die bewährten Online-Angebote wie das Thuebibnet, die Lern- und Wissensplattform Brockhaus, der Sprachtrainer LinguaTV sowie das Zeitschriftenportal Pressreader zur Verfügung.
Das Hofwiesenbad Gera wird auf Grundlage der seit heute (7. Februar 2022) geltenden neuen Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung ab 8. Februar wieder für Sportvereine und private Nutzer geöffnet. Dabei müssen alle Nutzer am Eingang des Bades nachweisen, dass sie die 2 G-Plus-Vorgaben einhalten.
Für die Öffentlichkeit stehen das Bad und die Sauna von Montag bis Freitag jeweils von 13 bis 21 Uhr, samstags von 9 bis 21 Uhr und sonntags von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung. In den Schulferien (14. bis 18. Februar) ist das Hofwiesenbad in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr geöffnet, um den Jüngsten auch am Vormittag den Badespaß zu ermöglichen. Es können Sport- und Freizeitbad sowie das Sprungbecken und die Sauna genutzt werden. Der Vereinssport kann im Rahmen seiner vereinbarten regulären Nutzungszeiten, unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen trainieren.
Zum Schutz der Nutzer gilt für das Hofwiesenbad ein Corona-Hygienekonzept, das nach den aktuellen Richtlinien angepasst wurde und im Eingangsbereich eingesehen werden kann.
Die Stadt Gera bittet um Beachtung der neuen Eintrittspreise. Die Änderungen betreffen vor allem den Wegfall des 1-Stundentickets als Standardangebot und den neuen Saunatarif, der bei 4 Stunden ab sofort grundsätzlich die Nutzung des Sportbades ermöglicht.
Gera lockert Einschränkungen für städtische Bildungs- und Kultureinrichtungen
Pressemitteilung vom 02. Februar 2022
Die Geraer Museen öffnen voraussichtlich ab Mittwoch, dem 09. Februar, also rechtzeitig zum Beginn der Winterferien in Thüringen, ihre Türen wieder für die Besucher. Geschlossen bleiben vorerst das Museum für Angewandte Kunst, da dort eine neue Ausstellung in Vorbereitung ist, und die Historischen Höhler. Die Stadt- und Regionalbibliothek plant die Öffnung für den Publikumsverkehr ab 14. Februar, Musikschule und Volkshochschule bieten nach den Winterferien, ab 21. Februar, wieder Präsenzunterricht an.
Die Stadt Gera will mit der voraussichtlich ab 7. Februar 2022 geltenden neuen Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung die Einschränkungen kommunaler außerschulischer Bildungs- und Kultureinrichtungen an die Vorgaben der im Freistaat Thüringen geltenden Regelungen angleichen.
Durch die Omikron-Variante des Corona-Virus habe sich die Lage verändert: Trotz steigender Inzidenzen sei es vertretbar, in Stadt- und Regionalbibliothek, Musikschule, Museen und Volkshochschule unter strengen Hygienebedingungen wieder Publikumsverkehr zuzulassen, so Oberbürgermeister Julian Vonarb. Aufgrund der erforderlichen Vorbereitungen und der weiterhin geltenden Abordnungen von Mitarbeitern zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur kann es jedoch auch weiterhin zu Einschränkungen im Betrieb kommen, so dass man leider noch nicht von einem durchgängigen Normalbetrieb sprechen könne.
Die konkreten Regelungen für die jeweilige Einrichtung werden kurzfristig gesondert veröffentlicht. Hierzu sind als Grundlage die neu ab 7. Februar 2022 geltenden Eindämmungsmaßnahmen im Freistaat Thüringen erforderlich. Sollte es zu einer dramatischen Entwicklung der Fallzahlen kommen, ist allerdings auch wieder mit weiteren Einschränkungen oder gar Schließungen von Einrichtungen zu rechnen.
Hinweise des Gesundheitsamts Gera zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Pressemitteilung vom 31. Januar 2022
Mit dem neu geschaffenen Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt ab 16. März 2022 eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Derzeit erreichen das Gesundheitsamt Gera zahlreiche Anfragen zur Umsetzung des Gesetzes und zu den Konsequenzen zum einen für ungeimpftes Personal und zum anderen für Einrichtungen und Arbeitgeber.
Das Gesundheitsamt der Stadt Gera weist darauf hin, dass nach aktueller rechtlicher Lage Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen bereits beschäftigt sind, dazu verpflichtet werden, bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen. Geschieht dies nicht, hat die Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen und die personenbezogenen Daten weiterzuleiten. Das Gesundheitsamt der Stadt Gera ist als untergeordnete Behörde dazu verpflichtet, die Umsetzung des Gesetzes nach dessen Inkrafttreten zu vollziehen. Dies kann im Einzelnen zu Beschäftigungs- bzw. zu Betretungsverboten führen. Ab dem 16. März 2022 dürfen nur Beschäftigte in den betreffenden Betrieben neu eingestellt werden, welche einen Immunitätsnachweis beim Arbeitgeber vorlegen. Dies ist unmittelbar im § 20 a IfSG geregelt.
In einem Schreiben an die Thüringer Landräte und Oberbürgermeister kündigte Gesundheitsministerin Heike Werner für Februar einen Umsetzungserlass an, welcher in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Bundesländern einen möglichst einheitlichen Gesetzesvollzug gewährleisten soll. Den Gesundheitsämtern in Thüringen liegen diesbezüglich noch keine Durchführungsbestimmungen vor.
Kultur- und Kongresszentrum in Gera bleibt weiterhin Impfzentrum
Pressemitteilung vom 25. Januar 2022
Das Kultur- und Kongresszentrum Gera wird auch über den Januar hinaus als Impfzentrum für die Region Ostthüringen fungieren. Die Nutzung des Hauses wurde durch die Kassenärztliche Vereinigung als Betreiber nun vorerst bis 28. Februar 2022 verlängert. Aufgrund der aktuell eher moderaten Nachfrage ändern sich jedoch die Öffnungszeiten. Künftig bleibt das Impfzentrum montags geschlossen und samstags ist lediglich von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr geöffnet. Ab dem 29. Januar findet zudem samstags von 8 bis 12 Uhr freies Impfen ohne Termin statt. Als Impfstoffe stehen jene von BioTech/Pfizer und von Moderna zur Verfügung.
Seit 11. Januar gelten gesonderte Regelungen für Infektionen oder Verdachtsfälle mit SARS-CoV-2-Variante Omikron. Bisher 48 bestätigte Omikron-Fälle in der Stadt Gera.
Pressemitteilung vom 13. Januar 2022
Das Gesundheitsamt der Stadt Gera teilt mit, dass ab sofort die neuen Quarantäneregelungen des Freistaats Thüringen für Infektionen mit der SARS-CoV-2-Variante Omikron umgesetzt werden. Diese gelten sowohl für Infizierte als auch für deren Kontaktpersonen und zwar bereits im Verdachtsfall einer Infektion mit Omikron. Das Thüringer Gesundheitsministerium hatte am 11. Januar per Erlass die Corona-Quarantäneregeln auf die Omikron-Variante angepasst.
Das ist neu
Bei Infektion oder Verdacht auf Infektion mit der Omikron-Variante wird eine 10-tägige häusliche Isolierung angeordnet, mit der Möglichkeit der Verkürzung auf 7 Tage bei Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines negativen Schnelltests (kein Selbsttest!). Die Freitestung darf frühestens am 7. Tag erfolgen. Das negative Testergebnis ist in Form eines Testzertifikates nachzuweisen.
Für Kontaktperson, die keine Symptome haben, wird ebenfalls eine 10-tägige Quarantäne angeordnet. Auch hier besteht die Möglichkeit der Verkürzung auf 7 Tage bei Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines negativen Schnelltests.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Verkürzung auf 5 Tage möglich (Vorlage eines negativen Testergebnisses, Freitestung frühestens am 5. Tag). Das gilt nicht für Auszubildende in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können die Quarantäne bzw. Isolation ebenfalls auf sieben Tage verkürzen. Hier ist allerdings zwingend ein PCR-Test vorgeschrieben und die Betroffenen müssen vor dem Test mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
Asymptomatische Kontaktpersonen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, sowie Personen, bei denen die vollständige Impfung oder eine Genesung nicht länger als 3 Monate zurückliegt, sind von den Quarantäneverpflichtungen ausgenommen.
Aktuell gibt es in der Stadt Gera 316 aktive Corona-Fälle, die 7-Tages-Inzidenz hat sich innerhalb von zwei Wochen mehr als halbiert auf 192,1. Seit Beginn der Pandemie infizierten sich 12.405 Menschen mit dem Virus, 316 davon sind verstorben. Stand 13. Januar 2022 gibt es in Gera 48 bestätigte Infektionen mit der neuen Omikron-Variante. Sollte diese Virus-Variante dominant werden, wird auch hier erneut mit einem Anstieg der Fallzahlen gerechnet.
Statement des Oberbürgermeisters Julian Vonarb zu dem unangemeldeten Corona-Protestzug am 20. Dezember 2021 in Gera
Pressemitteilung vom 27. Dezember 2021
Mit Besorgnis habe ich die Geschehnisse auf Geras Straßen am Abend des 20. Dezembers verfolgt. Über 2.000 Menschen nahmen an einem unangemeldeten Protestmarsch teil, bei dem weder ausreichend Abstand gehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen wurden. Damit nahmen die Teilnehmenden einerseits bewusst das Risiko in Kauf, dass die Infektionszahlen in einer ohnehin angespannten Lage weiter steigen und das Gesundheitssystem weiter belastet wird. Darüber hinaus haben sie auch gegen geltendes Recht und Gesetz verstoßen. Wer an derlei Umzügen teilnimmt, zeigt sich nicht nur unsolidarisch gegenüber seinem Nächsten, sondern verkennt zudem die entscheidende Tatsache: Wir befinden uns nach wie vor in einer globalen Epidemie, der bis heute rund 5,3 Millionen Menschen weltweit zum Opfer gefallen sind. Ich habe Verständnis dafür, dass die erneuten Einschränkungen nach knapp zwei Jahren Pandemie eine große Belastung darstellen. Dennoch: Nur durch ein gemeinsames, solidarisches und verantwortungsvolles Handeln der Bevölkerung können wir das Virus und die Entstehung neuer Varianten in den Griff bekommen. Darüber hinaus gelten Recht und Gesetz für alle und ich appelliere daher an die Menschen unserer Stadt, auf die Teilnahme an solch illegalen „Spaziergängen“ zu verzichten, um sich und andere nicht zu gefährden. Große Sorge bereitet mir in diesem Zusammenhang vor allem die zunehmende Gewaltbereitschaft der Teilnehmenden solcher Veranstaltungen. Es gibt zahlreiche erschreckende Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, in denen sich Polizisten und Mitarbeitende aus Politik und Verwaltung in Thüringen mit konkreten Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt konfrontiert sahen. Diese Radikalisierungen sind nicht tolerierbar und wir sind als Gemeinschaft dazu aufgefordert, dagegen vorzugehen. Es erschüttert mich, dass Menschen aus der Nachbarschaft nachweislich mit Rechtsextremen und ‑populisten gemeinsame Sache machen, indem sie solche Proteste initiieren oder organisieren und auch nicht davor zurückschrecken, ihre Kinder mitzunehmen. Umso wichtiger erscheint es mir, dass wir als Kommune Verantwortung übernehmen, indem wir die Bürgerinnen und Bürger vor Ort aufklären und daran erinnern, dass sie mit ihrer Teilnahme nicht nur ihre eigene, sondern auch die Gesundheit der anderen gefährden.
Die Pandemie stellt eine enorme Bewährungsprobe für unsere Demokratie dar. Einige Menschen fürchten angesichts von bestehenden Einschränkungen um ihr Recht auf freie Entfaltung und rufen gar zum aktiven Widerstand auf. In einer Demokratie ist Freiheit jedoch nicht grenzenlos, nie absolut. Die individuelle Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit des anderen beschränkt. Das heißt: Wir können alles tun, was einem anderen nicht schadet. Wenn Regeln für Versammlungen und Demonstrationen unter den Bedingungen einer Pandemie nicht eingehalten werden, dann passiert jedoch genau das: Es wird anderen geschadet! Die Aufgabe des Staates ist es, die Freiheit aller zu schützen; gleichzeitig muss er den Schutz aller gewährleisten und das Wohl der Schwächsten sichern. In der Pandemie ist das eine fortwährende Gratwanderung, die nur durch den Willen zur Solidarität mit den Schwächsten, zum Kompromiss und zum Konsens zu meistern ist. In diesem Sinne hoffe ich auf die Besonnenheit und Verbundenheit der Geraerinnen und Geraer und wünsche allen ein gesundes und zuversichtliches neues Jahr 2022.
Kein Feuerwerk in der Öffentlichkeit
Allgemeinverfügung der Stadt Gera untersagt das Abbrennen von Pyrotechnik in der Silvesternacht im öffentlichen Stadtgebiet
Pressemitteilung vom 27. Dezember 2021
Um Menschenansammlungen zu vermeiden und unnötigen Verletzungen vorzubeugen, ist der Verkauf von Silvester-Feuerwerk in diesem Jahr wieder deutschlandweit verboten. Aber auch wer Feuerwerkskörper bereits erworben hat oder Reste aus Vorjahren besitzt, sollte abwägen, ob und wo er diese zündet.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera vom 27. Dezember 2021 untersagt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Silvesternacht im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Gera. Diese Festlegung wurde auch getroffen mit Blick auf die pandemiebedingt angespannte Situation im SRH Wald-Klinikum Gera.
Der unsachgemäße Gebrauch von Feuerwerkskörpern in Verbindung mit Menschenansammlungen und Alkoholmissbrauch führt jedes Jahr zu Verletzungen, zum Teil mit schwerem Ausmaß. Aber auch das Zusammenkommen größerer Menschenmengen etwa auf Brücken und Plätzen um Feuerwerk zu zünden oder zu bestaunen, birgt in Pandemiezeiten eine zusätzliche Ansteckungsgefahr, zumal der Konsum von Alkohol oftmals Distanz vergessen lässt.
„Silvester wird auch in diesem Jahr nicht so, wie wir es eigentlich gewohnt sind. Wir müssen Kontakte reduzieren und ruhiger als sonst in das neue Jahr starten. Es ist enorm wichtig, zum einen weitere Ansteckungen zu vermeiden aber auch die Krankenhäuser nicht noch mehr zu belasten“, so Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Mit Stand 27.12.2021 beträgt die Inzidenz der Stadt Gera 528,6 und ist damit zwar leicht rückläufig, aber immer noch sehr hoch. Seit Beginn der Pandemie haben sich 11.835 Menschen dieser Stadt mit dem Coronavirus infiziert, 10.542 gelten als genesen, 289 sind verstorben. Aktuell werden im SRH Wald-Klinikum 64 Covid-Patienten stationär behandelt, 13 davon liegen auf der Intensivstation.
THÜRINGENWEITE REGELUNGEN FÜR DEN JAHRESWECHSEL UND EINHEITLICHE MASSNAHMEN FÜR HOCHINZIDENZ-GEBIETE
Gesundheitsministerium veröffentlicht neue Infektionsschutz-Verordnung
Pressemitteilung des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 18. Dezember 2021
Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner und der Thüringer Bildungs- und Sportminister Helmut Holter haben am 17.12.2021 in Erfurt die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unterzeichnet. Mit der Neufassung wird die Verordnung an geltende Bundesbeschlüsse angepasst. Des Weiteren wird die Hotspot-Strategie, die mittels Eindämmungserlass vom 10. Dezember 2021 bereits von den Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt wird, in die Verordnung integriert.
Die Verordnung tritt am Montag, 20. Dezember 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 16. Januar 2022.
Hierzu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die vierte Welle trifft uns mit voller Härte. Das bedeutet, dass wir auch in diesem Jahr an den Tagen über Weihnachten und den Jahreswechsel mit zusätzlichen Einschränkungen leben müssen. Dafür haben wir in der aktuellen Verordnung die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Ungeimpfte entsprechend der bundesweit vereinbarten Regelungen angepasst. Darüber hinaus greift in Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen eine Hotspot-Strategie. Insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Ausbreitung der Omikron-Variante müssen wir Vorsorge treffen. Ein Viertel der Thüringerinnen und Thüringer ist inzwischen geboostert. Bis Weihnachten werden rund 600.000 Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Das ist knapp die Hälfte aller vollständig Geimpften in Thüringen. Meine dringende Bitte vor den Feiertagen ist: Bleiben Sie achtsam und reduzieren Sie jetzt schon Ihre Kontakte. So verringern Sie das Risiko, dass Sie sich selbst mit dem Virus anstecken und es womöglich über die Festtage in den Kreis Ihrer Liebsten weitertragen. Nutzen Sie die kostenlosen Testangebote oder machen Sie einen Selbsttest, bevor Sie mit anderen zusammenkommen – das bietet allen eine zusätzliche Sicherheit. Und lassen Sie sich boostern. Das ist der beste Schutz für die kommenden Wochen und Monate.“
Neuerungen im Überblick:
Anpassung der 2G Plus-Regelung
Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt ab dem 15. Tag nach einer Auffrischungsimpfung die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses. Die bisherigen Ausnahmen für vollständig Immunisierte (Schreiben der Ministerin vom 9. Dezember 2021) entfallen zu Gunsten der bundeseinheitlichen Regelung.
Ausweitung der 3G-Regelung
auf medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation.
Reduzierter Zugang bei öffentlichen/kulturellen Veranstaltungen
In geschlossen Räumen: maximal 40 Prozent Kapazitätsauslastung
Unter freiem Himmel: maximal 50 Prozent Kapazitätsauslastung
Einschränkungen bei privaten Treffen
Sobald eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt, gelten für alle Personen (auch Geimpfte/Genesene) die folgenden Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.
Kinder bis zwölf Jahre, Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung sowie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können bzw. in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten (Ärztliches Attest erforderlich), bleiben unberücksichtigt.
Einschränkungen zum Jahreswechsel
Es wird empfohlen, im privaten Bereich auf das Abbrennen von Pyrotechnik zu verzichten.
Das Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist untersagt. (Die Kommunen legen die entsprechenden Bereiche fest.)
Untersagung von Zuschauer/innen bei Sportveranstaltungen
Aufnahme von Gartenmärkten als Ausnahme von der 2G-Regelung im Einzelhandel (analog zu Baumärkten)
Hotspot-Strategie:
Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz (Frühwarnindikator) in einem Landkreis bzw. in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1.000 Neuinfektionen/1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner treten automatisch am zweiten Tag nach dem dreimaligen Überschreiten schärfere Maßnahmen in Kraft.
Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. in einer kreisfreien Stadt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen jeweils den Wert von 1.000 bzw. 1.500 treten die zusätzlichen Maßnahmen mit sofortiger Wirkung außer Kraft.
Impfzentrum eröffnet am Mittwoch im Kultur- und Kongresszentrum
Pressemitteilung vom 06. Dezember 2021
Am Mittwoch, dem 8. Dezember 2021, eröffnet in Gera wieder ein Impfzentrum. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen wird dieses im Kultur- und Kongresszentrum in der Schloßstraße betreiben. (Eingang über Bachgasse und Terrasse). Bei voller Auslastung könnten dort 1440 Personen pro Tag gegen das Coronavirus geimpft werden. Geöffnet hat das Impfzentrum täglich von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 20.30 Uhr.
Durch die Eröffnung des Impfzentrums wird die Impfstelle im Ärztehaus in Bieblach vorübergehend geschlossen. Alle bestehenden Termine werden automatisch ins Kultur- und Kongresszentrum verlegt.
Mit dem neuen Impfzentrum in der Innenstadt kann die Kapazität der Impfstelle verdreifacht werden. Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb freut sich über die neue Anlaufstelle und über das Tempo der Kassenärztlichen Vereinigung.
„Innerhalb weniger Tage ist diese Entscheidung für Gera gefallen, sicherlich auch resultierend aus unseren Forderungen, die benötigten Impfkapazitäten wieder signifikant zu erhöhen. Dass die Kassenärztliche Vereinigung (KVT) abermals die Stadt Gera als Standort für ein überregionales Impfzentrum wählt, beweist, dass wir infrastrukturell beste Voraussetzungen bieten. Ich gehe davon aus, dass dieses Impfzentrum einen wichtigen Beitrag zur Deckung der Nachfrage in Thüringen leisten wird.“
An den kommenden beiden Samstagen (11. Und 18. Dezember 2021) findet wieder ein freies Impfen ohne Termin, jeweils vormittags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr statt.
Corona-Webseite der Stadt Gera informiert zu Verordnungslage, Quarantäne, Tests, Impfungen und mehr
Pressemitteilung vom 03. Dezember 2021
Zahlreiche Anfragen rund um das Thema Corona erreichen täglich die Stadtverwaltung Gera. Der Informationsbedarf in Zeiten der anhaltenden Pandemie ist groß. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger betreffen oft Themen wie „Wo gilt die 3G- bzw. die 2G-Regel?“, „Was tun, wenn ich einen positiven Schnelltest habe?“, „Muss ich, wenn ich geimpft bin, in Quarantäne?“ oder „Wie komme ich zu einem Test oder Impftermin?“. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten schnelle Antworten, die aufgrund des immensen Arbeitsaufkommens gerade im Gesundheitsamt, so nicht gewährleistet werden können.
Die Stadt Gera verweist deshalb noch einmal auf die Webseite Corona – unser.gera.de, die bereits seit Pandemiebeginn im Frühjahr 2020 von ihr betrieben wird. Dort gibt es regelmäßig aktualisierte Informationen rund um das Thema Corona, übersichtlich geordnet nach Schwerpunkten. Die Seite bietet einen Überblick über die Verordnungslage, über Testmöglichkeiten in der Stadt und geltende Quarantäneregelungen, hält aber auch Verhaltenshinweise bei auftretenden Symptomen oder positiven Selbst-/Schnelltests, hilfreiche Downloads sowie weiterführende Adressen, Kontakte und Links bereit. Außerdem werden täglich Infektionszahlen für Gera veröffentlicht und die Hospitalisierungsrate sowie die Thüringer IST-Auslastung grafisch dargestellt.
Viele Geraer nutzen bereits die Möglichkeit, sich dort zu informieren, wie die rund 10.000 täglichen Zugriffe auf die Webseite zeigen.
Zweite Impfstelle für Gera angemahnt
Krisenstab der Stadt fordert von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) schnellstmöglich eine weitere Impfstelle. Personal für Impf- und Teststellen gesucht
Pressemitteilung vom 26. November 2021
Die Nachfrage nach Impfmöglichkeiten in der Stadt Gera ist derzeit hoch. So bilden sich immer samstags lange Warteschlangen an der Impfstelle Bieblach, wenn terminfreies Impfen angeboten wird. Auch in der Stadtverwaltung häufen sich Bürgeranfragen und -beschwerden bezüglich fehlender Impfangebote. Der Krisenstab der Stadt wandte sich deshalb mit der dringenden Forderung nach einer zweiten Impfstelle für Gera an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, die zuständig ist für Organisation und Durchführung von Impfungen im Freistaat.
„Impfen ist der Weg aus der Pandemie – das wurde und wird in Medien, Politik, von Ärzten und Virologen immer wieder gesagt. Deshalb ist es wichtig, dass Bürger, die sich impfen lassen wollen, auch schnell und unkompliziert die Möglichkeit dazu haben. Offensichtlich ist die Nachfrage in Gera momentan so hoch, dass bestehende Kapazitäten nicht ausreichen. Eine zweite Impfstelle für die drittgrößte Stadt Thüringens ist daher aus unserer Sicht dringend erforderlich“, so Krisenstabsleiter Kurt Dannenberg.
Erste Gespräche dazu haben bereits stattgefunden. Gesucht wird noch Personal zur Unterstützung der Impfstelle. Auch die Testzentren der Stadt benötigen dringend personelle Unterstützung. Bürger, die dort mitarbeiten wollen, können sich bei der Ehrenamtszentrale der Stadt melden, per E-Mail an: ehrenamtszentrale@gera.de.
Zahlreiche Geraer Einrichtungen werden geschlossen
Pressemitteilung vom 19. November 2021
Zur Sicherstellung aller Tätigkeiten im Rahmen der Corona-Pandemie werden in der Stadt Gera folgende Einrichtungen ab Montag, 22. November 2021, bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen:
Bibliothek mit Ausnahme der kontaktlosen Ausleihe sowie der „Onleihe“
alle städtischen Museen und das Comma
Kultur- und Kongresszentrum mit Ausnahme von derzeit extern eingemieteten Veranstaltern
Volkshochschule mit Ausnahme der Durchführung von Kursen zur Erlangung von schulischen Bildungsabschlüssen sowie von Integrationskursen des BAMF unter Anwendung 2-G und AHA-L-Regeln
Musikschule mit Ausnahme des Musikunterricht in Kooperation mit dem Gymnasium Rutheneum seit 1608 sowie digitale Unterrichtsformen
„Unser Gesundheitsamt benötigt aufgrund der sehr hohen Fallzahlen personelle Unterstützung. Aus diesem Grund müssen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ämtern die Mitarbeitenden vor Ort sowie den Krisenstab unterstützen. Außerdem sind wir als Verwaltung in der Verpflichtung, alle obligatorischen Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit einer Kommune für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sicherzustellen. Alles andere muss in Krisenzeiten zurück stehen. Auch wunderbare Dinge wie kulturelle Veranstaltungen oder ein persönlicher Besuch in der Bibliothek. Wir hoffen, die Schließungen so schnell wie möglich wieder aufheben zu können“, erklärt Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Neue Corona-Allgemeinverfügung der Stadt Gera ab 19. November 2021
Pressemitteilung vom 18. November 2021
In den vergangenen Wochen hat sich die Pandemiesituation in Thüringen wieder sehr stark zugespitzt. Mit einer Inzidenz von knapp 500 wurde auch in der Stadt Gera ein neuer Höchstwert am gestrigen Tag (18.11.) erreicht. Da derzeit eine neue Verordnung des Thüringer Freistaats erarbeitet wird, die in der kommenden Woche in Kraft treten soll, wurden die Kommunen zu einer kurzfristigen Anpassung der Eindämmungsmaßnahmen verpflichtet. In Gera tritt ab Freitag, den 19. November, auf Weisung des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die verpflichtende Anwendung von 2G und 3G Maßnahmen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel jeweils mit gleichzeitiger Pflicht zum Verwenden von Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. qualifizierten Gesichtsmasken in Kraft. Die neue Allgemeinverfügung wird am 19. November 2021 in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und diese Allgemeinverfügung gilt vorerst bis Mittwoch, 24. November. Diese soll dann durch eine Aktualisierung der Thüringer Verordnung ersetzt werden.
So werden nun teilweise öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen in und außerhalb von geschlossenen Räumen in Abhängigkeit von der Anzahl der teilnehmenden Personen untersagt. Die 2G-Regelung wird unter anderem in Gaststätten innen und außen, bei kulturellen Veranstaltungen, in Bars und Diskotheken, in Hotels und Beherbergungsstätten, in Fitnessstudios u.a. eingeführt. Städtische Veranstaltungen müssen infolge dessen auch fast ausnahmslos abgesagt werden. Dazu Oberbürgermeister Julian Vonarb: „Nachdem uns gestern im Tagesverlauf mehrere Varianten der zu erlassenden Allgemeinverfügung seitens des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erreichten, nehmen wir jetzt die letzte uns zur Verfügung gestellte Variante mit einer Laufzeit von nur wenigen Tagen. Ich verstehe nicht, warum man seit den Presseberichten vom vergangenen Wochenende so undifferenziert vorgeht. Für mich sowie wahrscheinlich für alle anderen lokalen Verwaltungen in ganz Thüringen ist das Vorgehen kaum verständlich. Wichtig ist doch, dass die Menschen verlässlich wissen, was nun gilt.“
Eine ausführliche Auflistung aller Regelugen sowie der Ausnahmen finden Sie HIER
Thüringer Regelungen erzwingen Absage des Geraer Märchenmarktes
Pressemitteilung vom 18. November 2021
Die Stadt Gera muss ihren traditionellen Märchenmarkt absagen. Bis zuletzt wurde an der Durchführung des einzigartigen Weihnachtsmarktes festgehalten, um in dem kräftezehrenden Jahr 2021 Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen ein kleines Stück Normalität zu schenken. „Durch die Weisung vom Freistaat Thüringen, dass auch bei Veranstaltungen unter freiem Himmel eine 2G-Regelung gilt, musste ich schweren Herzens unseren Märchenmarkt begraben. Noch am Montag wurde sich gemeinsam mit dem Freistaat dazu ausgetauscht, eine Sonderregelung für Spezialmärkte zu favorisieren – sogar ein Branchendialog war geplant. Doch dann kam kurzfristig am gestrigen Mittwochabend alles anders, als dann auf Nachfrage im Ministerium die niederschmetternde Bestätigung kam. Besonders leid tut es mir um die engagierten Händlerinnen und Händler wie auch um all diejenigen die auch dieses Jahr keinen Lichtblick in der Weihnachtszeit haben“, erklärt Oberbürgermeister Julian Vonarb. Eine Umzäunung der Weihnachtsmarktfläche und die damit verbundene Kontrollnotwendigkeit sei in Gera schlicht technisch nicht umsetzbar.
Das Konzept der diesjährigen Planung sah eine Entzerrung möglicher Besucherströme vor. Eine Konzentration auf enge Standorte sollte vermieden werden. So wurde ein Rundgang durch die Innenstadt mit dem Start auf dem Marktplatz organisiert. Die entwickelte Rundtour wäre dann über die Große Kirchstraße, den Steinweg, die Sorge mit Ausleger in die Schloßstraße, weiter in die Bachgasse, zum Museumsplatz und über den Johannisplatz und die Kleine Kirchstraße wieder zurück zum Markt verlaufen. Die Stände und Buden wurden wegen des Infektionsschutzes in deutlich größerem Abstand als die Jahre zuvor platziert und mit den beleuchteten Märchen sowie weiteren dekorativen Elementen optisch verbunden. „Wir haben einen enormen Kraftakt hinter uns. Das Kulturamt, das Gesundheitsamt, Händler, Gastronomen und viele weitere Partner haben sich mit sehr viel Herzblut in dieses tolle Konzept gestürzt, das mit Sicherheit funktioniert hätte. Leider lässt sich kurzfristig innerhalb weniger Tage eine Anpassung in dieser Größenordnung nicht umsetzen“, bedauert Vonarb.
Der diesjährige Märchenmarkt hätte nach der Pause im vergangenen Jahr sein 25-jähriges Jubiläum gefeiert. Seit 1995 stehen knapp 40 lebensgroße, handgefertigte und liebevoll gestaltete Märchenfiguren im Mittelpunkt des Geraer Weihnachtsmarkts und gaben ihm seinen Namen. Unzählige festlich dekorierte Stände mit vielen weihnachtlichen Waren, darunter Kunsthandwerk, Thüringer Spezialitäten, internationale Leckereien und Glühweinspezialitäten sorgen für eine überregionale Beliebtheit. Die Stadt Gera hofft nun, den Weihnachtsmann, der in jedem Jahr auf seiner Bühne an der großen Tanne in Mitten des Marktplatzes ein offenes Ohr für die Wünsche der Kinder hatte, 2022 wieder wie gewohnt begrüßen zu können.
Als kleinen Trost veranlasste Oberbürgermeister Vonarb, dass auch in diesem Jahr die Märchenfiguren aufgestellt werden sowie eine weihnachtliche Beleuchtung in der Innenstadt angebracht wird, um für eine festliche Stimmung zu sorgen und zu einem Spaziergang einzuladen.
Geraer Gesundheitsamt bittet um Unterstützung: Kontaktnachverfolgung nur noch eingeschränkt möglich
Pressemitteilung vom 16. November 2021
Angesichts weiter steigender Corona-Infektionszahlen kann das Gesundheitsamt der Stadt Gera die Kontaktnachverfolgung nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen.
„Unser Augenmerk bei der Kontaktnachverfolgung liegt bei gefährdeten Personengruppen, z.B. in medizinisch-/pflegerischen Einrichtungen und Haushaltsangehörige sowie auf größeren Ausbruchsgeschehen. Bei zum Teil mehr als 100 Fällen am Tag ist es uns nicht mehr möglich, jede Bürgerin und jeden Bürger persönlich anzurufen. Vor allem bei Schulklassen und Kita-Gruppen gibt es zahlreiche Kontakte. Die Quarantänebescheide werden schnellstmöglich versendet und wir bitten bei Verzögerung um Verständnis“, so die Leiterin des Amts für Gesundheit und Versorgung, Monika Jorzik.
Das Gesundheitsamt setzt auf eigenverantwortliches Handeln bei Menschen, die sich mit dem Corona Virus infiziert haben. Dabei sollen diese sich umgehend isolieren und ihre Kontakte selbständig informieren. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind gegeben, unabhängig welches Testverfahren zum positiven Ergebnis führt. Infizierte Personen werden nicht mehr in jedem Fall telefonisch kontaktiert und beraten.
Wenn das Gesundheitsamt über ein positives PCR-Testergebnis informiert wird, erhalten die betreffenden Personen schnellstmöglich ihren Quarantänebescheid. Die engen Kontaktpersonen können entweder den ausgefüllten Fragebogen (Hier geht´s zum Download) oder einfach nur ihre persönlichen Daten per E-Mail an das Gesundheitsamt (teamcorona@gera.de) schicken.
Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen beträgt zehn Tage seit dem letzten Kontakt zur infizierten Person. Wenn die Kontaktpersonen keine Symptome haben, dann kann die Quarantänedauer mit einem PCR-Test frühestens am fünften Tag oder einem Schnelltest am siebten Tag der Quarantäne verkürzt werden. Liegt ein negatives Testergebnis vor, dann endet die Quarantäne. „Aber beobachten Sie Ihre Gesundheit bis 14 Tage nach dem letzten Kontakt, bei mehreren Fällen in der Familie bis zum Tag 20, denn die Erkrankung kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt aktiv werden“, betont Monika Jorzik.
Für Infizierte Personen dauert die Quarantäne 14 Tage. Sie endet, wenn die Person keine Symptome mehr hat und mit einem negativen Schnell-Testergebnis ist dann die Sicherheit gegeben, dass man nicht mehr ansteckend ist. Die Quarantänezeit bei infizierten Personen kann nicht verkürzt werden. Die Tests müssen von den betroffenen Personen selbst organisiert werden und der Befund anschließend per E-Mail an teamcorona@gera.de übermittelt werden, damit die Quarantäne durch das Gesundheitsamt schriftlich aufgehoben werden kann. Eine Liste der aktuellen Teststellen ist unter www.corona.gera.de/tests zu finden.
„Oft rufen auch die Bürger an unserer Hotline an und erkundigen sich, wohin sie sich wenden können, wenn sie ein positives Selbsttest-Ergebnis haben. Auch hier bitten wir, sich eigenständig um einen PCR-Test zu kümmern. Wer keine Symptome hat, erhält den PCR-Test auch kostenfrei in den o.g. Teststellen. Wenn die betreffende Person allerdings starke Symptome hat, dann muss der Arzt mindestens telefonisch kontaktiert werden“, betont Monika Jorzik. Der Arzt kann den Test selbst durchführen oder online einen Testtermin in der Teststelle der KVT im Ärztehaus Bieblach vereinbaren. Bis zum endgültigen Ergebnis des Tests müssen sich die Personen isolieren. Fällt der Test negativ aus, kann die Quarantäne beendet werden.
Doch auch hier der Hinweis: „Das Gesundheitsamt informiert nicht über negative Testergebnisse! Uns liegen in der Regel nicht die negativen Testergebnisse vor“, so Monika Jorzik und verweist darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt sowie an der Bürgerhotline durch das hohe Infektionsgeschehen und die zahlreichen Anfragen an ihre Belastungsgrenzen kommen.
Das Team im Gesundheitsamt sowie die Bürgerhotline werden auch wieder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung unterstützt. Zudem hat der Krisenstab der Stadt Gera am 15. November 2021 wieder seine Arbeit aufgenommen.
„Wir sind durchaus organisatorisch und technisch deutlich besser aufgestellt als bei der ersten Welle. Auch die Abläufe funktionierten besser und es gibt ein festes Corona-Team. Aber trotzdem müssen wir wieder personell aufstocken, damit wir von der Welle nicht überrollt werden“, resümiert die Leiterin des Amts für Gesundheit und Versorgung.
Nach Weisung vom Land: Stadt Gera erlässt neue Corona-Allgemeinverfügung
Pressemitteilung vom 10. November 2021
Die Stadt Gera erlässt ausschließlich auf strikte, fachliche Weisung der obersten Gesundheitsbehörde (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) am 10. November 2021 eine aktualisierte Corona-Allgemeinverfügung. Der Kern der Allgemeinverfügung liegt vor allem bei weiteren Einschränkungen für Veranstaltungen.
Bereits ab morgen, dem 11. November 2021 gilt deshalb bei öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen folgendes:
insbesondere bei Ausstellungen, Messen, Spezial- und Flohmärkten, Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen wie Lesungen, Theater-, Kino-, Opern oder Konzertaufführungen sowie in Diskotheken, Tanzklubs und bei sonstigen Tanzlustbarkeiten muss sich der Veranstalter für eines der Optionsmodelle 2G (nur geimpfte oder genesene Personen dürfen teilnehmen) oder 3G-Plus (es gilt zudem die Vorlage eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests oder eines maximal 24 Stunden alten alternative Nukleinsäure-Amplikationsverfahrens) entscheiden und die Kontaktnachverfolgung gewährleisten
Jeder Person, egal ob in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel, muss rechnerisch eine Raumgröße von vier Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden
In folgenden Bereichen gilt weiterhin die 3G-Regelung:
Museen
Musik- und Kunstschulen,
Bibliotheken
Archive
Volkshochschule
Spielhallen und Wettbüros u. ä. Einrichtungen,
Saunen und Solarien
Schwimmbädern, Freizeit- und Erlebnisbädern und Thermen
Fitnessstudios,
Tanzschulen, Ballettschulen, Musik- und Jugendkunstschulen, Musik- und Gesangsunterricht sowie vergleichbare Angebote
Flug- und Fahrschulen und ähnliche Einrichtungen
Sportangebote
Touristische Angebote (z.B. Gruppenführungen)
Gaststätten (nicht im Außenbereich, bei Lieferung und Abholung, in nichtöffentlichen Betriebskantinen, auf Autohöfen etc.)
Dazu Oberbürgermeister Julian Vonarb: „Wir haben versucht, dem Land zu vermitteln, dass die Optionsmodelle unserer Meinung nach nicht der richtige Weg sind. Auch Personen mit vollständigem Impfschutz können sich infizieren und das Virus weiterverbreiten. Wir plädieren für mehr Achtsamkeit, das strikte Einhalten der AHA-L-Regeln und mehr Tests, auch für Geimpfte.“
Die neue Allgemeinverfügung wird am 10. November 2021 in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und gilt bis zum 24. November 2021. Tags darauf, am 25. November 2021, soll der Geraer Märchenmarkt eröffnet werden: „Wie den Medien zu entnehmen ist, plant die Landesregierung die Einführung eines flächendeckenden 2G-Modells. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich unverändert an den Planungen für unseren Märchenmarkt festhalte. Dieser findet unter freiem Himmel statt und jeder kann dann für sich selbst entscheiden, ob er ihn besuchen möchte“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Ab 7. November neue Allgemeinverfügung der Stadt Gera
Ausweitung der 3G-Regelung und Personenanzahl als entscheidender Maßnahmenindikator
Pressemitteilung vom 05. November 2021
Die Stadt Gera befindet sich seit dem 30. Oktober 2021 in der Corona-Warnstufe 3. Grund hierfür ist, dass der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen seit dem 26. Oktober 2021 sowie die Hospitalisierungsrate in der Warnstufe 3 von 12,0 seit dem 28. Oktober 2021 überschritten wurde. Das Infektionsgeschehen steigt weiterhin an.
Folglich erlässt die Stadt Gera eine neue Allgemeinverfügung, die ab dem 7. November 2021 in Kraft tritt und damit nahtlos an die vorherige Regelung anschließt.
„Die Allgemeinverfügung soll möglichst einheitlich durch die Anwendung der 3-G-Regel Klarheit über die anzuwendenden geltenden und ergänzenden Infektionsschutzmaßnahmen erzielen“, erläutert Sandra Wanzar, Dezernentin für Jugend und Soziales, die Zielstellung der neuen Verordnung. „Wir haben intensiv mit dem Gesundheitsamt überlegt, welche Maßnahmen erforderlich und zugleich vertretbar sind, um trotz des hohen Infektionsgeschehens in dieser 4. Welle der Pandemie das alltägliche Leben so wenig wie möglich einzuschränken.“
So betreffen die wesentlichen Änderungen in der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Gera die Ausweitung der 3G-Regelung sowie die Beschränkung der Personenzahl bei nichtöffentlichen und öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
1) Einschränkungen öffentlicher und nichtöffentlicher Veranstaltungen:
Für öffentliche Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume gilt eine zulässige Höchstteilnehmerzahl von 350 Personen.
Für nicht öffentliche und private Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume gilt eine zulässige Höchstteilnehmerzahl von 75 Personen.
2) Umfang der 3G-Regelung
Zugang zu Innenräumen von Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Gaststätten, Museen, Musik- und Kunstschulen, Theater, Bibliotheken, Archive, Volkshochschule, Spielhallen, Wettbüros, Schwimmbäder, Freizeit- und Erlebnisbäder, Therme, Saunen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Flug- und Fahrschulen ist ausschließlich geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet (3G-Regel).
Bei öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich sowie bei nichtöffentlichen Veranstaltungen und privaten Feierlichkeiten in Räumlichkeiten der Gastronomie und Veranstaltungsstätten sowie in sonstigen Räumen mit gleichzeitig mehr als 20 Personen, gilt ebenfalls die 3G-Regelung.
Der Veranstalter oder Betreiber ist für die Einhaltung des 3G-Modells sowie für den Abgleich der entsprechenden Nachweise mit den Personaldaten der Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher oder der Gäste als Zugangsvoraussetzung verantwortlich. Wird ein erforderlicher Nachweis nicht vorgelegt oder stimmt die Identität der Personen nicht überein, ist der Zugang zu verweigern.
3) Testmöglichkeiten
Alle derzeit vorhandenen Tests werden anerkannt:
Selbsttests vor Ort und unter Beobachtung
bescheinigte Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
alternative Nukleinsäure-Amplikationsverfahren als Unterform des PCR-Tests (nicht älter als 24 Stunden)
PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)
4) Ausnahmen
Kinder bis sechs Jahre und alle noch nicht eingeschulten Kinder ohne Symptome müssen nicht getestet werden. Als Nachweis gelten auch bescheinigte, in den Schulen durchgeführte Tests für Kinder bis 17 Jahre oder der Nachweis der Teilnahme an der regelmäßigen Testung (z.B. Testheft). In diesem Fall ist die regelmäßige Teilnahme an den Tests entscheidend und nicht der Zeitpunkt des zuletzt durchgeführten Tests (z.B. 24 Stunden).
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 24. November 2021, kann jedoch vorzeitig aufgehoben werden, sollte sich das Infektionsgeschehen entspannen. Sie wird in einem Sonderamtsblatt am 5. November veröffentlicht und kann unter https://www.gera.de/amtsblatt nachgelesen werden.
Stadt Gera in Corona-Warnstufe 3
Neue Thüringer Verordnung seit 30. Oktober
Pressemitteilung vom 01. November 2021
Die Stadt Gera befindet sich seit dem Wochenende in der Corona-Warnstufe 3. Ausschlaggebend hierfür ist die Überschreitung der Grenzwerte des Thüringer Frühwarnsystems an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Der Frühwarnindikator 7-Tage-Inzidenz liegt über dem Schwellenwert der Warnstufe 2 von 200,0 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner. Darüber hinaus hat auch der Schutzwert 7-Tage-Hospitalisierungswert den Schwellenwert von 12,0 Hospitalisierungen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Am heutigen Montag, den 1. November 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 269,2 und die Hospitalisierungs-Inzidenz bei 21,7.
„Die Anzahl der Neuinfektionen und der im Krankenhaus zu behandelten COVID-Patienten ist leider weiter ansteigend. Ich wünsche allen Erkrankten einen möglichst milden Verlauf und vollständige Genesung“, zeigt sich Sandra Wanzar, Dezernentin für Jugend und Soziales, besorgt. „Wir würden gerne andere Botschaften verkünden, aber die aktuelle Situation lässt uns keine andere Wahl. Eine Anpassung unseres Verhaltens im privaten und öffentlichen Raum ist aus heutiger Sicht unvermeidbar. Wir müssen die Hygieneschutzmaßnahmen, die in der Geraer Allgemeinverfügung festgelegt sind, konsequent umsetzen. Nur so kann es uns gelingen, zur Eindämmung der Corona-Pandemie beizutragen und zu einer langfristigen Normalität zurück zu kehren.“
Parallel zum Übergang der Stadt Gera in die Corona-Warnstufe 3 ist am 30. Oktober 2021 eine neue Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten.
„Bis zum 6. November gilt unsere kommunale Allgemeinverfügung. Es gilt nun genau zu prüfen, ob wir als Stadt die angepassten Regelungen vom Freistaat Thüringen zum 30.10. als ausreichend erachten oder Verschärfungen notwendig sind. Diese müssten dann in eine neue Geraer Allgemeinverfügung einfließen“, erläutert Frau Wanzar. Hierbei sei ihr wichtig, dass alle Menschen in der Stadt wissen, wann welche Regelung für wen zutreffe. Verwirrungen im Regelwerk sollen vermieden werden.
Die Dezernentin für Jugend und Soziales weist darauf hin, dass die Impfstelle im Ärztehaus Bieblach, in der Johannes- R.-Becher-Straße 1, 07546 auch weiterhin geöffnet ist. Dort können kurzfristig Impftermine über https://www.impfen-thueringen.de/ gebucht werden.
An den folgenden beiden Samstagen, am 6. und 13. November, ist zudem zwischen 7:30 Uhr und 13:30 Uhr ein Impfen ohne Termin möglich.
Es gilt weiterhin zu beachten, dass die Zuständigkeit für Kindertageseinrichtungen, Schulen und den organisierten Sport auf der Ebene des Landes liegt und nicht in der Stadt Gera. Entsprechend gelten die vom Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport erlassenen Infektionsschutzmaßnahmen der Warnstufe 3.
Panndorfhalle ab 8. November 2021 wieder für den Sport nutzbar
Pressemitteilung vom 28. Oktober 2021
Die Nutzung der Panndorfhalle ist für den Schul- und Vereinssport ab Montag, 8. November 2021, entsprechend den mit der Stadt jeweils vereinbarten Belegungszeiten wieder möglich. Durch die Nutzer und Vereine sind die aktuell geltenden Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen gemäß ihrer jeweiligen Hygienekonzepte umzusetzen bzw. einzuhalten. Diese können sich auf Grund des wechselnden Infektionsgeschehens flexibel in den kommenden Wochen und Monaten ändern. Auch Veranstaltungen sind grundsätzlich wieder möglich. Diese müssen rechtzeitig dem Gesundheitsamt der Stadt angezeigt werden. In der Panndorfhalle gilt aktuell die 3G-Regel.
Die Zeit bis zur Öffnung der Halle wird noch effektiv genutzt. Neben einer umfassenden Grundreinigung werden aktuell die Linien für den Rollhockey- und Basketballsport erneuert und entsprechend den derzeit gültigen Bestimmungen der jeweiligen Fachverbände angepasst.
Stadt Gera seit heute in Corona-Warnstufe 2
Aktuell ist keine weitere Allgemeinverfügung geplant
Pressemitteilung vom 19. Oktober 2021
Die Stadt Gera befindet sich seit heute in der Corona-Warnstufe 2. Ausschlaggebend hierfür ist die Überschreitung der Grenzwerte des Thüringer Frühwarnsystems: Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 136,8, der Hospitalisierungswert bei 9,8 sowie die Thüringenweite ITS-Auslastung bei 5,9. „Wir haben zum 11. Oktober bereits eine Allgemeinverfügung der Stadt Gera erlassen. Jetzt müssen wir erst einmal sehen, wie die dort festgeschriebenen Maßnahmen funktionieren. Es wäre zum heutigen Zeitpunkt viel zu früh, um über eine neue Allgemeinverfügung nachzudenken“, erläutert Oberbürgermeister Julian Vonarb die Entscheidung, keine neuerliche Allgemeinverfügung zu erlassen. „Wir warten zudem auf die Regelungen vom Freistaat Thüringen, die für den ersten November geplant sind“.
Da die Zuständigkeit für Kindertageseinrichtungen, Schulen und den organisierten Sport auf der Ebene des Landes liegt und nicht in der Stadt Gera, gelten dort ab sofort strengere Infektionsschutzmaßnahmen. Diese werden vom Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport in einer gesonderten Allgemeinverfügung geregelt: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule/.
Julian Vonarb bittet weiterhin um die notwendige Vorsicht: „Grundsätzlich möchte ich, dass das öffentliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben weiterhin stattfinden kann. Deshalb bitte ich, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera, sei es in der Gastronomie, auf Veranstaltungen, aber auch an der Arbeitsstelle, an die geltenden Regeln halten“.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera gilt bis zum 6. November 2021, kann jedoch vorzeitig aufgehoben werden, sollte sich das Infektionsgeschehen entspannen. Aktuelle Informationen zum Thema Corona sowie eine Übersicht zu den aktuellen Teststellen gibt es unter www.corona.gera.de/tests.
Corona-Warnstufe bleibt bestehen: Stadt Gera erlässt Allgemeinverfügung
Pressemitteilung vom 08. Oktober 2021
Ab 11. Oktober gilt in vielen Bereichen die 3G-Regelung
Die Stadt Gera befindet sich weiterhin in der Corona-Warnstufe 1. Grund ist die zu hohe Auslastung der Intensivbetten im Freistaat, die zur Folge hat, dass seit dem 7. Oktober 2021 nahezu alle Thüringer Kommunen die 1. Warnstufe erreicht haben. Folglich erlässt die Stadt Gera eine Allgemeinverfügung, die ab dem 11. Oktober 2021 in Kraft tritt. Auch das Thüringer Gesundheitsministerium forderte die Stadt und die Landkreise jetzt auf, weitere Maßnahmen einzuleiten.
„Unser Ziel muss es nun sein, Ansteckungen in Größenordnungen zu vermeiden und gleichzeitig Veranstaltungen, Restaurant- und Schwimmbadbesuche sicher zu ermöglichen“, begründet Julian Vonarb diesen Schritt. „Zudem sind Schulen, Kitas und der organisierte Sport bereits seit vergangenem Donnerstag verpflichtet, mehr Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Mit dieser Allgemeinverfügung schaffen wir auch mehr Einheitlichkeit.“
Die wesentliche Maßnahme der Allgemeinverfügung der Stadt Gera ist, dass in einigen Bereichen die 3G-Regelung greift, also Zutritt nur für geimpfte, genesene und getestete Personen möglich ist. Es gilt:
Zugang zu Innenräumen von Gaststätten, Hotels, Schwimmbädern, Freizeit- und Erlebnisbädern und Thermen, Saunen, Fitnessstudios und Sporthallen ist nur möglich für Menschen, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel)
Bei öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Teilnehmenden gilt ebenfalls die 3G-Regel
Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen müssen beim Gesundheitsamt angezeigt werden (10 Werktage vor der Veranstaltung)
Bei Veranstaltungen muss jeder Person rechnerisch vier Quadratmeter Raumgröße zur Verfügung gestellt werden
Als Tests werden anerkannt:
Offiziell bescheinigte Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)
Selbsttests vor Ort und unter Beobachtung
Kinder bis sechs Jahre ohne Symptome müssen nicht getestet werden. Als Nachweis gelten auch bescheinigte, in den Schulen durchgeführte Tests für Kinder bis 17 Jahre bzw. der Nachweis der Teilnahme an der regelmäßigen Testung (z.B. Testheft). In diesem Fall ist die regelmäßige Teilnahme an den Tests entscheidend und nicht der Zeitpunkt des zuletzt durchgeführten Tests (z.B. 24 Stunden).
Infektionsgeschehen sehr diffus
Die aktuellen Infektionsfälle treten in allen Altersgruppen auf, wobei ältere Personen ab 70 Jahre weniger betroffen sind. Die Ansteckungen sind nicht auf ein Ausbruchsgeschehen zurückzuführen, sondern betreffen verschiedene Stadtteile, unter anderem auch Schulen und Kindereinrichtungen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 6. November 2021, kann jedoch vorzeitig aufgehoben werden, sollte sich das Infektionsgeschehen entspannen. Sie wird in einem Sonderamtsblatt am 8. Oktober 2021 veröffentlicht und kann unter www.gera.de/amtblatt nachgelesen werden.
Aktuelle Informationen zum Thema Corona sowie eine Übersicht zu den aktuellen Teststellen gibt es unter www.corona.gera.de/tests.
Corona-Infektionszahlen steigen in Gera wieder deutlich an
Pressemitteilung vom 18. August 2021
Die Stadt Gera verzeichnet seit circa einer Woche einen sukzessiven Anstieg der Infektionszahlen. Die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner liegt mit Stand vom 18. August 2021 bei 26,8 Prozent. Das ist aktuell der höchste Wert in Thüringen.
Laut städtischem Gesundheitsamt erfolgte die Mehrheit der Neuansteckungen im privaten Umfeld (61% innerhalb der Familie, in einem Haushalt lebend; 10% im Bekannten- und Freundeskreis). 16 Prozent der Ansteckungen gehen auf den Aufenthalt im Ausland zurück (Reiserückkehrer). 13 Prozent der aktiv Infizierten in Gera konnten zu möglichen Ansteckungsquellen keine Angaben machen.
Derzeit gibt es in Gera 31 aktiv Infizierte, in Quarantäne befinden sich 79 Personen. Seit Beginn der Pandemie haben sich insgesamt 5766 Menschen aus Gera mit dem Coronavirus infiziert; 5530 davon sind wieder genesen, 205 verstorben.
Das Gesundheitsamt weist nochmals darauf hin, die Einhaltung der AHA-L Regeln im privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich ernst zu nehmen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Stadt Gera bei weiter steigenden Infektionszahlen unter Beachtung der Inzidenz und der Belastung des Gesundheitssystems gezwungen sein wird, eine Allgemeinverfügung mit weiterreichenden Hygieneschutzmaßnahmen zu erlassen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die ständig aktuellen Impfangebote in der Region zu nutzen, um sich und andere Personen vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen.
Weitere Informationen zum aktuellen Infektionsgeschehen sowie zu Impf- und Testmöglichkeiten in Gera sind online unter https://unser.gera.de/corona/ abrufbar.
Neue Thüringer Verordnung gilt ab 1. Juli
Seit heute gilt für das Land Thüringen eine Neue Corona-Maßnahmen-Verordnung (Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2). Diese besagt unter anderem, dass es ab sofort keine generellen Kontaktbeschränkungen oder Schließungen von Einrichtungen mehr gibt. Weiterhin gilt jedoch in einigen Bereichen, vor allem in geschlossen Räumen, eine Maskenpflicht. Dies trifft z.B. für Geschäfte, Arztpraxen oder den öffentlichen Nahverkehr zu.
Aktuell liegt die Stadt Gera bei einer Inzidenz von 4,3 (Stand 1. Juli 2021). Sollten die Infektionszahlen wieder ansteigen – auch das ist in der Verordnung neu geregelt – müssen die Kommunen mit eigenen Maßnahmen gegensteuern. Diese Maßnahmen müssen beim Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 35 in Form einer Allgemeinverfügung bekannt gemacht werden. Deshalb appelliert das Gesundheitsamt der Stadt Gera weiterhin an die Einhaltung der bekannten AHA-L-Regeln, vor allem in Hinblick auf die bevorstehende Ferienzeit.
Die allgemein bekannten Infektionsschutzregeln gelten auch weiterhin für öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen. Außerdem für Geschäfte, Betriebe und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, insbesondere kulturelle Einrichtungen. Infektionsschutzkonzepte sind durch die jeweils verantwortlichen Personen in Bereichen mit Publikumsverkehr vorzuhalten.
Öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen müssen mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn im Gesundheitsamt (hygiene.veranstaltung@gera.de), unabhängig von der Anmeldung einer Veranstaltung nach § 42 Thüringer Ordnungsbehördengesetz, angezeigt werden. Sollten bei Veranstaltungen unter freien Himmel gleichzeitig mehr als 1 000 Personen oder bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gleichzeitig mehr als 500 Personen teilnehmen, sind diese nur auf Antrag und nach Erlaubnis des Gesundheitsamtes zulässig. Diese Veranstaltungen müssen rechtzeitig, mindestens 10 Tage, im Voraus beantragt werden.
Nicht-öffentliche bzw. private Feiern müssen nur angezeigt werden, wenn im Freien mehr als 70 Personen und in geschlossenen Räumen gleichzeitig mit mehr als 30 Personen teilnehmen.
Alle wichtigen Informationen sowie eine Übersicht zu den aktuell gültigen Regelungen finden Sie unter www.corona.thueringen.de sowie auf diesen Seiten. Die Verordnung tritt am 29. Juli 2021 außer Kraft.
Krisenstab der Stadt Gera stellt vorerst seine Arbeit ein
Der Corona-Krisenstab der Stadt Gera stellt zum Ende dieser Woche vorerst seine Arbeit ein. Grund dafür ist die geringe Zahl an Neuinfektionen und der damit verbundene, ebenfalls geringere Arbeitsaufwand. Acht Monate lang hatten Mitarbeiter der Feuerwehr sowie der Stadtverwaltung das Gesundheitsamt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützt.
Am 18. Juni 2021 wird der stellvertretende Leiter des Krisenstabes, Thilo Schütz, zum vorerst letzten Mal die Mitglieder des Stabes sowie die externen Fachberater in der Fahrzeughalle der Geraer Feuerwehr begrüßen. Seit Mitte Oktober gab es zunächst täglich, später dreimal wöchentlich, morgens um 8.30 Uhr einen Vortrag zur aktuellen Corona-Lage. 15 Minuten lang wurden aktuelle Infektionszahlen, Bettenkapazitäten der umliegenden Krankenhäuser, von Corona-Fällen betroffene Einrichtungen sowie aktuellen Verordnungen und Arbeitsaufträge vorgestellt. Nacheinander trug jedes Stabsmitglied Neuigkeiten aus den jeweiligen Sachgebieten vor, ehe im Nachgang zum Lagevortrag die aktuellen Prüffragen diskutiert und das weitere Vorgehen besprochen wurde. Immer mit von der Partie: Bürgermeister Kurt Dannenberg als Leiter des Krisenstabes, Sozialdezernentin Sandra Wanzar sowie ein Vertreter aus dem Geraer Gesundheitsamt.
Neben den Verwaltungsmitarbeitern nahmen auch externe, sogenannte Fachberater am Lagevortrag teil. So waren in der Regel stets Vertreter der Polizeidirektion Gera, des Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr, des THW und oft auch Mitarbeiter aus Impfzentrum bzw. Impfstelle oder weiterer Hilfsorganisationen, wie ASB, DRK oder des Rettungsdienstzweckverbandes anwesend.
Während der achtmonatigen Krisenstabszeit, in der Gera die sogenannte zweite und dritte Corona-Welle erlebte, wurden die Mitglieder vor allerhand Herausforderungen gestellt. So galt es, Möglichkeiten zu schaffen, um Kontaktpersonen von Corona-Infizierten schnellstens testen zu können. Anfangs fuhren ehrenamtliche Helfer vom ASB, der Bundeswehr und Mitarbeiter der Stadtverwaltung von Haustür zu Haustür, um PCR-Tests durchzuführen. Im November richtete der Krisenstab dann die Panndorfhalle und ab Mitte Februar 2021 Räume in der Amthorstraße als Abstrichstelle des Gesundheitsamts ein. Diese wird weiterhin in Betrieb bleiben, wenn auch die Auslastung sehr gering sein wird.
Um der großen Nachfrage an persönlicher Schutzausrüstung sowie medizinischer Masken gerecht zu werden, beschafften Mitarbeiter des Krisenstabes besagtes Material und verteilten es sowohl an die eigene Verwaltung aber auch an Pflegeheime oder Einrichtungen, die einen besonders dringlichen Bedarf anmeldeten. Besonders hervorzuheben sei hier eine Aktion im Februar, bei der mehrere Dutzend tatkräftige Helfer mehrere Tausend Briefumschläge mit Masken für bedürftige Menschen bestückten.
Bereits im Dezember machte die Zulassung des ersten Corona-Impfstoffs Hoffnung auf ein baldiges Ende der Pandemie. Im Januar begannen die Vorbereitungen, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, für ein Impfzentrum in Gera. Dieses wurde am 10. März in der Panndorfhalle eröffnet und bis heute (Stand 15. Juni 2021) wurden mehr als 110.000 Erst- und Zweitimpfungen verabreicht. Das Impfzentrum wird noch bis mindestens 31. August 2021 in Betrieb bleiben.
Im Impfzentrum selbst aber auch an vielen anderen Stellen in der Stadt Gera kamen Bundeswehrsoldaten zum Einsatz. Sie halfen in der Kontaktnachverfolgung, beim Testen oder im hauswirtschaftlichen Bereich von Pflegeheimen oder zuletzt im SRH-Waldklinikum. Zeitweise unterstützten mehr als 50 Soldatinnen und Soldaten bei der Bekämpfung der Pandemie.
Eine der größten Herausforderungen für das Gesundheitsamt und die Mitarbeiter des Krisenstabes war die sich ständig ändernde Gesetzeslage. Alle drei bis vier Wochen wurden seitens des Landes, später auch durch die Bundesnotbremse, neue Regeln zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Nicht nur, dass hierzu zahlreiche Anfragen und Anliegen beantwortet werden mussten, es gab auch den Auftrag, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gera stets einen aktuellen Überblick über das, was gerade gilt, zu verschaffen. Ein wichtiges Mittel dafür ist die Corona-Homepage der Stadt Gera, die am Tag bis zu 15.000 Zugriffe verzeichnete. Aber auch der Facebook-Account der Stadt wurde rege genutzt, um wichtige Informationen zu teilen.
„Neben vielen Bereichen der gesamten Stadtverwaltung hat der Krisenstab bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle eingenommen. Die Unterstützung des Gesundheitsamts war angesichts der Inzidenzen in Gera von zeitweise über 400 unentbehrlich. Ich danke den Mitgliedern des Krisenstabes, aber natürlich auch den Fachberatern sowie insbesondere den zahlreichen Ehrenamtlichen, die viel Zeit und Kraft in diesen schwierigen Monaten investiert haben“, resümiert Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Für das Geraer Gesundheitsamt wird Corona auch weiterhin eine Rolle spielen. Kontakte müssen nachverfolgt und PCR-Tests durchgeführt werden. Auch die Mitarbeiter an der Bürgerhotline werden weiterhin für Fragen und Anliegen zur Verfügung stehen.
Nach dem 18. Juni 2021 kehren die Mitglieder des Krisenstabes wieder an ihre eigentlichen Arbeitsplätze zurück. Einen regelmäßigen Austausch wird es – je nach Entwicklung der Inzidenz – weiterhin geben. Auch wenn nach der langen Zeit des gemeinsamen Arbeitens auch ein wenig Wehmut mitschwingen wird, bleibt vor allem die Hoffnung, dass aufgrund der Corona-Pandemie keine erneute Einberufung des Krisenstabes mehr erforderlich sein wird.
Geras Inzidenz auf stabilem Niveau unter 35
Gesundheitsamt warnt dennoch vor Nachlässigkeit und appelliert an die AHA-L-Regeln
Pressemitteilung vom 4. Juni 2021
Nach dem steilen Rückgang der Zahl der Neuinfektionen in der Stadt Gera hat sich die 7-Tages-Inzidenz in dieser Woche zwischen 20 und 30 eingepegelt. Nach Inkrafttreten der neuen Thüringer Verordnung am 2. Juni 2021 konnten in zahlreichen Bereichen wieder Öffnungen stattfinden und eine schrittweise Rückkehr zum gewohnten Alltag beginnen. So sollen ab kommendem Dienstag drei der fünf städtischen Museen wieder öffnen, fährt die Volkshochschule ihren Kursbetrieb wieder hoch und auch das Hofwiesenbad ist ab kommenden Montag wieder für Besucher zugänglich.
Bei aller Freude über die wiedergewonnen Freiheiten, appelliert das Gesundheitsamt der Stadt Gera dennoch daran, auch weiterhin die AHA-L-Regeln einzuhalten. Um sich vor einer Infektion zu schützen, sollte man sich immer gründlich die Hände waschen und – wenn möglich – desinfizieren. Es sollte dort, wo nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann, eine Maske getragen werden. In Anbetracht des nahenden Sommers ist auch ein stetiges Lüften der Räume zu empfehlen.
„Für uns alle wäre es schlimm, wenn es durch zu viel Nachlässigkeit und Unachtsamkeit vermehrt zu Infektionen käme und dadurch wieder Bereiche geschlossen werden müssten. Wir sollten alle unsere wiedergewonnen Freiheiten genießen, dabei aber nicht aus den Augen verlieren, dass das Corona-Virus noch da ist“, so Monika Jorzik, Leiterin des Amtes für Gesundheit und Versorgung der Stadt Gera.
Würde die Inzidenz der Stadt Gera an drei aufeinanderfolgenden Werktagen wieder über den Schwellenwert von 35 steigen, müsste beispielsweise beim Kinobesuch, beim Sport in Innenräumen oder in der Innengastronomie ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Über einer Inzidenz von 50, käme es wieder zu Schließungen in einigen Bereichen.
Ab Freitag: Schulen und Kitas sowie der Einzelhandel mit Termin öffnen
Pressemitteilung vom 19. Mai 2021
Die Stadt Gera verzeichnet mit Stand 19. Mai 2021 eine Inzidenz von 70,9. Damit werden am fünften Tag in Folge die Schwellenwerte von 165 und 150 unterschritten. Das bedeutet, dass ab 21. Mai die Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen und die Schulen Wechselunterricht durchführen. Zudem ist es möglich, dass alle Einzelhandelsgeschäfte mit Terminvereinbarung öffnen dürfen. Neben dem Termin muss auch die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden und die Kunden müssen einen Nachweis erbringen, dass sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind.
Des Weiteren liegt die Stadt Gera bereits am zweiten Tag in Folge unter der Grenze von 100. Sollte dieser Trend bis zum Sonnabend, dem 22. Mai 2021 anhalten, würde am Montag, dem 24. Mai 2021 die Bundesnotbremse außer Kraft treten. Dies bedeutet, dass dann nur noch die Regelungen der aktuellen Thüringer Verordnung gültig wären. Diese besagen:
Es gibt keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr
Einzelhandel darf vollständig öffnen (getestet/genesen/geimpft + Kontaktnachverfolgung, mit Maske)
Körpernahe Dienstleistungen sind wieder möglich mit negativem Test, wenn keine Gesichtsmaske getragen werden kann + Kontaktnachverfolgung
Außengastronomie darf öffnen (Kontaktnachverfolgung + mit Termin)
Campingplätze und Ferienhäuser/-wohnung dürfen wieder Gäste empfangen
Musik- und Jugendkunstschulen dürfen für Einzelunterricht öffnen
Museen, Gedenkstätten, Burgen oder andere Sehenswürdigkeiten dürfen den Außenbereich öffnen
Kontakte: Es darf sich ein Haushalt mit max. 2 Personen treffen
Im ÖPNV ist das Tragen einer Medizinischen Maske ausreichend (bisher FFP2-Maske)
Die Unterschreitung der Schwellenwerte sowie die damit verbundenen Öffnungsschritte werden regelmäßig auf diesen Seiten aktualisiert. Zudem erscheint diesbezüglich ein Sonderamtsblatt.
Stadt Gera testet digitale Kontaktnachverfolgung ab Dienstag im Tierpark
In den vergangenen Tagen ist die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Gera deutlich gesunken. Hält der Trend an, wird es Stück für Stück Öffnungen in verschiedenen Bereichen geben. Diese Lockerungen sind jedoch meist gekoppelt an eine Kontaktnachverfolgung. Um diese zu vereinfachen, hat sich die Stadt Gera die browserbasierte Anwendung Darfichrein.de gesichert. Dies bedeutet, dass Kunden und Besucher künftig auch auf digitalem Weg ihre Daten für eine mögliche Kontaktnachverfolgung hinterlegen können.
Dafür wird es zukünftig sogenannte QR-Codes geben, die Besucher – beispielsweise des Tierparks – mittels ihres Smartphones scannen. Anschließend werden die Daten auf einer Internetseite eingegeben. Das spart nicht nur viel Zeit, sondern auch viel Papier. Für Menschen ohne Smartphone wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, vor Ort ein Kontaktnachverfolgungsformular auszufüllen. Die Anwendung soll bereits ab Dienstag, dem 18. Mai 2021, im Geraer Tierpark getestet werden. Die Besucher scannen vor Ort den QR-Code, tragen ihre Daten ein und zeigen dem Personal am Eingang ihr „Kontaktnachverfolgungs-Ticket“.
Ausschlaggebend für den Vertrag mit von „Darfichrein“ war, dass die Anwendung nicht nur datenschutzkonform ist und die Anschaffungs- sowie laufenden Kosten deutlich günstiger sind, sondern dass sie in der Handhabung schnell und leicht funktioniert.
„Die Entscheidung für diese Web-Anwendung ist in enger Abstimmung mit Händlern und Gastronomen unserer Stadt gefallen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Nutzer muss keine App herunterladen und es ist einfach und intuitiv in der Handhabung. Außerdem möchte ich mir nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn wir als Stadt eine App beschaffen, bei der dann im Nachklang der Datenschutzbeauftragte des Landes auf unsere Händler und Gastronomen zugeht und Ihnen fehlende Einhaltung der Datensicherheit vorwirft“, betont Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Aktuell werden Daten zur Kontaktnachverfolgung nur in vereinzelten Bereichen erhoben. Sollten die Infektionszahlen jedoch weiter sinken, wäre die Stadt Gera mit einer digitalen Kontaktnachverfolgung gut vorbereitet.
Ab wann Schul- und Kitaöffnungen sowie Terminshopping möglich sind
Inzidenz der Stadt Gera bei 139,6 – Lockerungen möglich, wenn positiver Trend anhält
Binnen einer Woche ist die Inzidenz der Stadt Gera von 250 auf 139,6 (Stand 14. Mai 2021) gesunken. Diese Entwicklung gibt Anlass, an erste Lockerungen zu denken, die laut geltender „Bundesnotbremse“ möglich sind. Sollte nämlich der Inzidenzwert an fünf Tagen (ohne Sonn- und Feiertage) unter 165 liegen, dürften die Kinder der Stadt Gera wieder die Schulen und Kitas besuchen, ist bei anhaltender Inzidenz unter 150 auch Terminshopping möglich.
Konkret bedeutet das: Am 14. Mai 2021 liegt die Stadt Gera unter einer Inzidenz von 165 (der 13. Mai mit einer Inzidenz von 157,9 zählt aufgrund des Feiertages nicht). Dieser Trend muss fünf Werktage lang anhalten. Sollte also die Inzidenz am kommenden Mittwoch, dem 19. Mai 2021 noch immer unter 165 liegen, könnte am Donnerstag verkündet werden, dass ab Freitag die Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten sowie der Wechselunterricht in den Schulen wieder beginnen.
Sollten die Zahlen jedoch wieder steigen und die Inzidenz der Stadt an drei Tagen über 165 liegen, müsste am vierten Tag verkündet werden, dass ab dem fünften Tag wieder Stufe rot gilt und somit nur eine Notbetreuung möglich ist.
Um die aktuellen und zurückliegenden Inzidenzwerte nachvollziehen zu können, gibt es auf der Startseite eine Übersicht über die vergangenen sieben Tage sowie die Markierungen der einzelnen Grenzwerte.
Sollten die Inzidenzwerte auch konstant unter 150 bleiben, ist es nach fünf aufeinanderfolgenden Werktagen möglich, mit einem Termin in den Geschäften einkaufen zu gehen, die bisher geschlossen waren. Zusätzlich zur Terminvereinbarung müssen Kontaktdaten hinterlassen sowie der Nachweis erbracht werden, dass man entweder negativ getestet, genesen oder geimpft ist.
Weitere Zahlen von 14. Mai 2021
Neuinfizierte: 30 (über 2 Tage)
Aktiv infiziert: 278 (-58)
Zahl der Infektionen gesamt: 5579 (+30)
Genesen: 5111 (+88)
Verstorben: 190 (+0)
7-Tages-Inzidenz: 139,6
Quarantäne: 296 (-76)
Gesundheitsamt verschickt Nachweis an genesene Geraer Bürger
Laut neuer Thüringer Verordnung müssen genesene und geimpfte Menschen ab morgen keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen
Am Donnerstag, dem 6. Mai 2021, tritt die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung in Kraft. Diese regelt unter anderem, dass geimpfte und genesene Personen mit Menschen gleichgestellt werden, die einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen müssen. Beispielsweise beim Besuch des Frisörs oder des Geraer Tierparks. Für Geimpfte und Genesene reicht demzufolge der Nachweis, dass sie
vollständig geimpft wurden und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
genesen sind und ihr positiver PCR-Test mindestens 28 Tage, maximal jedoch sechs Monate zurück liegt
Der Nachweis, dass man als genesen im Sinne der genannten Regelungen gilt, wird vom Gesundheitsamt in der kommenden Woche den Geraer Bürgerinnen und Bürgern in Form einer Bescheinigung zugeschickt, bei denen seit 4. November 2020 eine Infektion mit dem Coronavirus mittels PCR-Test festgestellt worden ist. Übergangsweise, denn die Verordnung gilt bereits ab morgen, soll auch der Quarantänebescheid von positiv getesteten Personen als Nachweis gelten. Außerdem zählen die Vorlage des Labor-Befundes oder ein ärztliches Attest.
Bisher sind die Möglichkeiten, Dienstleistungen oder Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen aufgrund der hohen Geraer Inzidenz begrenzt. Der Tierpark darf besucht werden, ebenso können vereinzelte körpernahe Dienstleistungen beim Frisör oder bei der Fußpflege in Anspruch genommen werden. Sobald die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 150 fällt, ist Terminshopping wieder möglich.
Aktuell liegt die Inzidenz in der Stadt Gera bei 266,31. Mit Stand 5. Mai 2021 gibt es 34 Neuinfektionen zum Vortag.
Inzidenz in Gera weiter auf hohem Niveau
Viele Neuinfektionen übers Wochenende – Testzentrum im Bürgerhof Zwötzen startet
In Gera ist auch weiter keine Entspannung in der Corona-Pandemie in Sicht. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 268,46 (Stand: 3. Mai 2021). Übers Wochenende wurden 128 Neuinfektionen registriert. Betroffen sind 31 Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, 18 Personen sind über 60 Jahre alt. Laut Gesundheitsamt gibt es keine größeren Ausbruchsherde. Eine Vielzahl von Neuansteckungen ist auf das häusliche und private Umfeld zurückzuführen. Aktuell gibt es in der Stadt 452 aktiv Infizierte, in Quarantäne befinden sich 991 Bürger. Als Genesen gelten 4709 seit Beginn der Pandemie.
Ab 3. Mai 2021 gibt es in Gera eine weitere Möglichkeit zum kostenlosen Schnelltest auf das Corona-Virus. Im Bürgerhof Zwötzen, August-Bebel-Straße 5, können sich Bürger ohne Voranmeldung testen lassen: Montag und Mittwoch von 9 bis 13 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11 bis 17 Uhr. Einlassstopp ist immer 30 Minuten vor Schließung. Voraussetzungen sind Symptomfreiheit und kein Kontakt zu einer positiv getesteten Person. Außerdem ist der Personalausweis vorzulegen und vor Ort eine FFP2-Maske zu tragen. Zeigt der Schnelltest vor Ort das Testergebnis „positiv“ an, wird im neuen Zwötzener Bürgertestzentrum auch gleich ein PCR-Test durchgeführt.
Mit dem neuen Schnelltestzentrum des Arbeiter-Samariter-Bundes in Zwötzen stehen in Gera nun insgesamt neun Testzentren bereit, vier davon werden von Apotheken betrieben. Das Gesundheitsamt Gera verweist darauf, dass Bürgertests ein Beitrag zu mehr Sicherheit in Pandemiezeiten sein können und nicht, wie oft befürchtet, unmittelbar zum Anstieg der Inzidenz führen. Im Gegenteil werden so verdeckte Infektionen, die symptomlos verlaufen, schnell erkannt. Damit sinkt das Risiko der Weitergabe und Neuinfektionen werden verhindert. Langfristig führt dies zu niedrigeren Inzidenzen. Seit Beginn des Angebots von Bürgertests sind in Gera schon mehr als 10.000 Tests durchgeführt worden. Davon hatten zirka 1% ein positives Ergebnis. Ein Überblick über Testmöglichkeiten auf das Corona-Virus ist zu finden unter: https://unser.gera.de/corona/tests/
Mobiles Testteam ab Samstag am Geraer Tierpark
Ab dem 01.05.2020 bietet ein mobiles Testteam der Dr. med. Kielstein Ambulante Medizinische Versorgung GmbH Bürgertests am Tierpark Gera an.
Das Angebot soll den Bürgerrinnen und Bürgern täglich von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung stehen. Die Schnelltests sind für die Bürger und Bürgerinnen kostenfrei. Eine Bescheinigung über das Ergebnis wird jeder getesteten Person ausgehändigt.
Die Testmöglichkeit ist am unteren Eingang des Tierparks am Martinsgrund zu finden.
Seit dem 24. April 2021 müssen Besucher des Tierparks ab Vollendung des 6. Lebensjahres ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss professionell (z.B. Bürgertest) durchgeführt werden. Ein Selbsttest wird nicht anerkannt. „Wir freuen uns, dass das Unternehmen Dr. med. Kielstein Ambulante Medizinische Versorgung GmbH in unmittelbarer Nähe zum Tierpark die Bürgertests anbietet, um zum einen den Besuch des Tierparks unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzregeln zu ermöglichen, zum anderen aber auch, um das Angebot an öffentlichen Testmöglichkeiten zu erweitern“, so Umweltamtsleiter und Verantwortlicher für den Geraer Tierpark, Konrad Nickschick.
Wer den Tierpark besuchen möchte, benötigt neben dem Testergebnis auch weiterhin das Formular zur Besucherregistrierung, welches auch im Vorfeld ausgefüllt und ausgedruckt werden kann. Das Formular und alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter http://tierpark.gera.de. Der Tierpark Gera freut sich auf Sie!
Angespannte Corona-Lage in der Stadt Gera – Bundesnotbremse beschlossen – Tierpark bleibt geöffnet (mit Negativtest)
In Gera ist weiterhin keine Entspannung in der Corona-Pandemie in Sicht. Mit Stand 23. April 2021 wurden 36 Neuinfektionen registriert. Damit gibt es in der Stadt aktuell 479 Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 288,86. Die Zahl der Todesfälle ist auf insgesamt 170 seit Beginn der Pandemie im März 2020 angewachsen.
Insgesamt starben allein im Monat April 35 Geraer Bürger im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Dabei waren 17 Personen älter als 81 Jahre, 18 Personen waren zwischen 60 und 80 Jahre alt.
„Diese Zahlen sind erschütternd. Ein Fünftel aller Corona-Verstorbenen in der Stadt Gera haben wir in diesem Monat zu verzeichnen und er ist noch nicht einmal vorbei. Auch dass zunehmend jüngere Menschen den Kampf gegen das Virus verlieren, macht mich zutiefst betroffen“, betont Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Hinsichtlich der Neuinfektionen und aufgeschlüsselt nach Altersgruppen ist zu erkennen, dass der größte Anteil bei den 35-59-Jährigen (mehr als 30 Prozent) liegt, gefolgt von den 60-79-Jährigen (circa 20 Prozent) und den Kindern im Alter von 5 bis 14 Jahre (circa 18 Prozent). Die Inzidenz der Altersgruppe 5-14 Jahre liegt im Vergleich übrigens deutlich über der Inzidenz der gesamten Stadt Gera. Da sich die Schulen und Kindertagesstätten seit Ende März im Notbetrieb befinden, ist davon auszugehen, dass viele Infektionen im privaten Bereich stattfinden.
Eine genauere Betrachtung der 479 aktiven Fälle in Gera zeigt, dass mehr als 63 Prozent der Infizierten keine Angaben dazu machen können, wo sie sich angesteckt haben könnten. 14,4 Prozent haben sich im familiären Umfeld, 10,2 Prozent im privaten Umfeld infiziert. 9,2 Prozent der Ansteckungen finden in Schule oder Kita statt. In Senioren-/Pflegeeinrichtungen, im beruflichen Umfeld sowie in Gesundheitseinrichtungen steckten sich weniger als zwei Prozent der aktuell aktiv Corona-Infizierten an.
Am 22. April 2021 wurden in Gera 1120 Schülerinnen und Schüler betreut, dies entspricht 23,13 Prozent. Mehr als 50 Prozent der Kita-Kinder, nämlich insgesamt 2115 nahmen ebenfalls die Notbetreuung in Anspruch. Sieben Kindertageseinrichtungen und vier Schulen in Gera sind von Quarantäneanordnungen aufgrund von Corona-Fällen betroffen.
„Bundesnotbremse“ tritt ab heute in Kraft
Am 22. April wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes unterzeichnet und damit die „Bundesnotbremse“ beschlossen. Diese besagt:
Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person, auch bei einer Inzidenz über 100, sind weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
Öffnungen von Geschäften: Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt. Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Bei einer Inzidenz unter 150 wird es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.
Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.
Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, dass Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.
Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 165: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher wichtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.
Homeoffice: Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits jetzt schon Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.
„Die Maßnahmen sind hart, aber aufgrund der anhaltend hohen Zahlen unvermeidbar. Im SRH-Waldklinikum unterstützen seit dieser Woche Bundeswehrsoldaten im Kampf gegen Covid-19. Die Intensivstation ist zu voll und angesichts der hohen Neuinfektionen wird es in den kommenden Tagen dort keine Entspannung geben. Wir müssen die uns schon seit so vielen Monaten bekannten Regeln weiterhin konsequent umsetzen. Nur dann kann sich die Lage entspannen, nur dann ist es auch möglich, über Lockerungen oder Öffnungen nachzudenken“, appelliert Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb eindringlich.
Die am Mittwoch unterzeichnete Allgemeinverfügung der Stadt Gera behält weiterhin ihre Gültigkeit.
Corona-Infektionsgeschehen in Gera nach wie vor hoch
Die 7-Tages-Inzidenzverlaufskurve in der Stadt Gera liegt nach einem kleinen Knick über die Osterfeiertage seit dem Wochenende wieder über der Marke von 300. Mit Stand 13. April 2021 gibt es 27 Neuinfektionen, wodurch die Inzidenz auf 321,07 angestiegen ist. Auch die Belegung im SRH-Waldklinikum ist nach wie vor hoch. Dort werden gerade 107 Personen aufgrund von Covid-19 behandelt. Davon sind 52 Personen aus der Stadt Gera, von den 107 müssen 17 intensivmedizinisch behandelt werden.
Seit Ende März sind Schulen und Kindertageseinrichtungen in Gera geschlossen. Dennoch treten immer wieder vereinzelt Infektionen in Einrichtungen auf. Es ist jedoch auch ein Trend erkennbar, dass die Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen leicht rückläufig sind.
Aktuell wird knapp die Hälfte aller Kita-Kinder notbetreut, sechs Einrichtungen sind momentan von Corona-Fällen betroffen.
In allen anderen Altersklassen, vor allem bei Personen ab 21 Jahren, hat sich die Zahl der Infektionen im Vergleich zu vor vier Wochen zum Teil verdreifacht. Über die genauen Ursachen kann nur spekuliert werden. Fakt ist jedoch, dass sich Gera inmitten eines Gebietes befindet, das generell hohe Infektionszahlen aufweist. Es gibt viel Pendlerverkehr und somit auch einen regen beruflichen und privaten Austausch zwischen den Städten und Landkreisen.
„Die Pandemie verlangt uns allen viel ab. Meine Hoffnung ist, dass uns endlich die Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene einen verbindlichen Weg aufzeigen. Das Hin und Her schafft auch auf kommunaler Ebene eine hohe Unzufriedenheit. Nichtsdestotrotz kann jeder von uns durch sein Verhalten selbst dazu beitragen, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Nur so kann es gelingen, dass wieder mehr Normalität in unseren Alltag zurückkehrt“, betont Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Gera erhält 7.000 zusätzliche Impfstoffdosen
Ein Schreiben der Ministerin Heike Werner an Oberbürgermeister Julian Vonarb bestätigt die Bereitstellung eines Zusatzkontingents von 7.000 Impfstoffdosen für die Stadt Gera. Grund dafür sind die anhaltend hohen Inzidenzwerte der Stadt (Stand 01.04.2021: 393,02).
Oberbürgermeister Julian Vonarb hatte bereits vor zwei Wochen in einem Brief an Ministerpräsidenten Bodo Ramelow darauf gedrängt, zusätzlichen Impfstoff für Gera bereitzustellen, da innerhalb kurzer Zeit die Inzidenz dramatisch gestiegen war, was auch auf die geografische Lage der Stadt inmitten anderer Hochinzidenzgebiete zurück zu führen sei.
Die zusätzlichen Impfdosen sollen, so die Entscheidung des Oberbürgermeister in Abstimmung mit dem Krisenstab und dem Gesundheitsamt, nach Ostern hier vor Ort im Impfzentrum Panndorfhalle an Geraer Bürgerinnen und Bürger verimpft werden. Die Terminvergabe dafür erfolgt auch über das Thüringer Impfportal der Kassenärztlichen Vereinigung, unter Angabe der Indikation: Hotspot-Region – Sonderimpfung / Gera.
Wichtig sei, so Oberbürgermeister Julian Vonarb, dass vor allem Bürger, der bereits berechtigten Prioritätsstufen, die bisher noch keinen Termin buchen konnten, jetzt geimpft werden – auch um schwere Verläufe zu vermeiden. Hilfe bietet da der Service.GEneRAtionen, sowohl für Menschen, die Schwierigkeiten bei der Buchung haben, als auch bei fehlendem Internetzugang (Tel: 0365 8383526).
Darüber hinaus beantragt die Stadt Gera für die zusätzlichen 7.000 Impfdosen auch eine Freischaltung der kompletten Prioritätsstufe 2 (Hohe Priorität) und der Prioritätsstufe 3 (Erhöhte Priorität).
„Wir müssen es schaffen, möglichst schnell viele Bürgerinnen und Bürger mit einer Impfung zu schützen. Die dritte Welle der Pandemie ist bisher ungebrochen und die Zahl der Patienten, die mit Covid-Infektionen in unserem SRH Wald-Klinikum behandelt werden müssen, steigt. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, die Chance, die eine Impfung bietet, zu nutzen.“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Das zusätzliche Impfstoffkontingent resultiert aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 19. März 2021, dass Thüringen als Spitzenreiter bei den Infektionszahlen zusätzliche Dosen vom deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung BioNTech/Pfizer-lmpfstoff erhält.
Kontaktnachverfolgung im Geraer Gesundheitsamt aufgestockt
Aufgrund anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen wurde der Bereich Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt wieder personell verstärkt. In den Wochen mit niedriger Inzidenz war der Personaleinsatz dort reduziert worden. Unter anderem unterstützen seit Kurzem wieder sechs Soldaten der Bundeswehr die Kolleginnen und Kollegen, um Infektionsketten möglichst zeitnah unterbrechen zu können. Aktuell sind 28 Frauen und Männer aus dem Gesundheitsamt und verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung aber auch aus Bundesbehörden damit beschäftigt, Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, zu kontaktieren, deren Kontaktpersonen zu bestimmen, während der Quarantäne den Kontakt zu halten, die PCR-Tests für Kontaktpersonen zu organisieren, E-Mail Anfragen zu verschiedensten Themen oder Fragen von Reiserückkehrern zu beantworten.
Mit Stand 30. März 2021 befinden sich 1263 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera in Quarantäne. Für die Kontaktermittler eine riesige Telefonliste, die täglich abgearbeitet werden muss.
Die Quarantäne-Zahlen könnten in den kommenden Tagen jedoch leicht zurückgehen, denn bereits seit vergangenem Mittwoch wurde in den Geraer Schulen der Präsenzunterricht eingestellt, seit Montag gibt es auch in den Kindertagesstätten nur noch eine Notbetreuung.
Seit Anfang dieser Woche gibt es in der Stadt Gera zwei weitere Möglichkeiten, sich kostenlos auf das Corona-Virus testen zu lassen. Zum einen nahm das Bürgertestzentrum im Seniorenzentrum Grüner Weg 4 seine Arbeit auf. Dort kann jeder, ohne Anmeldung, einmal pro Woche einen Schnelltest durchführen lassen. Voraussetzung ist Symptomfreiheit, ein gültiger Personalausweis und eine FFP2-Maske. Zum anderen bietet auch die Arcaden-Apotheke jetzt kostenlose Bürgertests nach Terminvereinbarung an.
Einen Überblick über alle Testmöglichkeiten in der Stadt Gera gibt es unter www.corona.gera.de/tests
Testzentrum für Geraer Bürger startet am 29. März 2021
ASB Regionalverband Ostthüringen und DRK Kreisverband Gera-Stadt führen kostenlose Corona-Schnelltests in umfunktionierten Schulungsräumen im Seniorenzentrum „Grüner Weg“ durch
Ab 29. März bietet ein Bürgertestzentrum in Gera-Tinz, im Seniorenzentrum Grüner Weg 4, kostenlose Schnelltests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 für Bürger der Stadt Gera an. Prinzipiell können laut Verordnung auch Bürger, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, einen Schnelltest beanspruchen. Betrieben wird dieses gemeinsam durch den DRK Kreisverband Gera-Stadt e.V. und durch den ASB Regionalverband Ostthüringen e.V. Letzterer stellt auch die Räume zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Fortbildungsräume im 2. Obergeschoss des Seniorenzentrums, die aufgrund der Pandemie derzeit ungenutzt sind. Ein behindertengerechter Zugang und ein Fahrstuhl sind vorhanden. Der Besucherverkehr wird durch ein Einbahnstraßensystem sicher geregelt. Erreichbar ist das Seniorenzentrum mit dem PKW über die Berliner Straße. In direkter Nähe befindet sich auch die Straßenbahnhaltestelle Grüner Weg. Voraussetzungen für die Durchführung eines Tests sind die Vorlage des Personalausweises und das Tragen einer FFP2-Maske.
Für die erste Woche sind folgende Öffnungszeiten vorgesehen: Montag bis Donnerstag von 12 bis 19 Uhr und am Samstag von 10 bis 18 Uhr. Geraer Bürger können sich ohne Voranmeldung in dieser Zeit einem Schnelltest unterziehen. Da keine Erfahrungen vorliegen, wie stark das Testzentrum besucht werden wird, sollen die Öffnungszeiten nach der ersten Woche auf den Bedarf angepasst werden.
Der Betrieb des Testzentrums erfolgt mit haupt- und ehrenamtlichem Personal der beiden Hilfsorganisationen. Geplant sind vier Mitarbeiter pro Tag für Registrierung, Navigation und Testdurchführung. Am Ende erhält jeder Bürger eine Bescheinigung über das Ergebnis seines persönlichen Tests ausgehändigt. Im Falle eines positiven Befundes erfolgt, so wie gesetzlich vorgeschrieben, eine Meldung an das Gesundheitsamt, welches dann einen PCR-Test zur Bestätigung veranlasst. Auch muss sich ein Bürger mit positivem Schnelltestergebnis unverzüglich in häusliche Isolation (»Absonderung« oder »Quarantäne«) begeben.
Am Freitag, dem 26. März, besuchte Oberbürgermeister Julian Vonarb das geplante Testzentrum.
„Dieses Testzentrum ist ein wichtiges und neben Apotheken und niedergelassenen Ärzten zusätzliches Angebot an unsere Bürger. Zum einen sorgen die kostenfreien Schnelltests für mehr Sicherheit und auch asymptomatische Infektionen können so schneller erkannt werden. Zum anderen sind die von Ministerpräsident Bodo Ramelow in Aussicht gestellten und aus meiner Sicht auch dringend notwendigen Öffnungsschritte eng an den Nachweis eines negativen Testergebnisses gekoppelt, und dies wahrscheinlich auch auf lange Sicht. Daher bin ich sehr froh darüber, dass die hier ansässigen Hilfsorganisationen von ASB und DRK auf Anfrage der Stadt in kürzester Zeit die Betreibung eines Testzentrums übernommen haben. Es ist mir ein persönliches Anliegen an dieser Stelle noch einmal allen zu danken, die durch ihr tatkräftiges Engagement helfen, diese andauernde Pandemie zu bewältigen“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Seit 8. März hat jeder Bürger Anspruch auf einen Corona-Schnelltest pro Woche. Bisher bieten in Gera zwei Apotheken diese Tests an, zwei weitere starten demnächst. Die Stadt Gera plant, Bürgertestungen dezentral an möglichst vielen Orten zu organisieren, um einerseits lange Wege und andererseits lange Warteschlangen zu vermeiden.
Einen Überblick zu den verschieden Teststellen in Gera finden Sie unter www.corona.gera.de/tests
Stadt Gera erlässt Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen ab 24. März
Kindereinrichtungen vorerst noch offen, Schließung erfolgt ab 29. März
Bezugnehmend auf die derzeitige Pandemielage erlässt die Stadt Gera eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in Verbindung mit der aktuell geltenden Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Diese tritt mit Wirkung zum 24. März 2021 in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich 11. April 2021.
Ab Mittwoch, dem 24. März, sind in der Stadt Gera alle staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate, sowie die Schulen in freier Trägerschaft für den Präsenzbetrieb zu schließen. Dies gilt nicht für den Unterricht für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, für Schüler der Abschlussklassen und für Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen. Für Schüler bis zur Klassenstufe 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Bezüglich der Regelungen zur Notbetreuung gibt die jeweilige Schule Auskunft.
Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Stadtverwaltung auf die hohen Corona-Infektionszahlen in Gera und kommt zugleich der Aufforderung der Landesregierung nach, Schulen geschlossen zu halten, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt bei 200 Neuinfektionen oder darüber liegt.
Die Inzidenz in der Stadt Gera ist seit Anfang März sprunghaft gestiegen. Bereits am 9. März wurde der Risikowert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Am 19. März stieg die Inzidenz auf über 200, zum Wochenbeginn, am 22. März, auf über 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Schulen und Kindereinrichtungen sind dabei maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt. Mit Stand 22. März gab es Corona-Infektionen an acht Geraer Schulen und fünf Kindereinrichtungen. Auch dadurch befinden sich über 1.000 Bürgerinnen und Bürger insgesamt in Quarantäne.
Vorerst sind Geraer Kindereinrichtungen noch geöffnet, die Schließung erfolgt per Allgemeinverfügung ab 29. März. Man hofft darauf, dass durch die in Thüringen an diesem Tag beginnenden Osterferien Eltern die Schließung mit Urlaub besser überbrücken können. Eine Notbetreuung soll auch in Kindertagesstätten angeboten werden.
„Ich weiß, dass viele Eltern durch den vorausgegangenen Lockdown und die anhaltenden Einschränkungen schon lange an ihre Belastungsgrenzen gekommen sind. Auch Kinder und Jugendliche leiden darunter, dauerhaft auf das Zusammensein mit Gleichaltrigen verzichten zu müssen, brauchen den schulischen Austausch bei der Erarbeitung von Lerninhalten. Dies gilt auch für meine eigenen Kinder. Die erneute Schließung der Schulen ist ein Schritt zurück, der nicht leicht gefallen ist, aber notwendig wurde. Um zu dringend nötigen Öffnungsschritten zu kommen, ist eine weniger hohe Inzidenz erforderlich, genauso wie die Umsetzung einer stringenten Teststrategie durch das Land, und dies nicht nur an den Schulen.“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Die Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden.
Inzidenz der Stadt Gera über 300
Die Stadt Gera verzeichnet am Montag, dem 22. März 2021 eine 7-Tages-Inzidenz von 306,04. Zuletzt lag dieser Wert Ende Dezember in einem ähnlich hohen Bereich. Grund für diesen Anstieg sind 146 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus seit vergangenem Freitag. Betroffen sind neben Familien auch weitere Gemeinschaftseinrichtungen. Aktuell gibt es Corona-Fälle in acht Schulen und fünf Kindertagesstätten.
Da in den vergangenen Tagen die Infektionsfälle wieder stark ansteigen, werden nun auch wieder verstärkt die Kontaktpersonen, auch Kinder und Jugendliche, zu Beginn und/oder Ende der Quarantäne getestet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Kontaktpersonen Symptome haben oder symptomfrei sind. „Ziel bleibt, die Testkapazitäten, also sowohl Antigentests als auch PCR-Tests, zur Diagnostik auf SARS-CoV-2-Infektion effizient und gezielt einzusetzen, um mögliche Infektionsketten rechtzeitig zu unterbrechen“, begründet die Leiterin des Amts für Gesundheit und Versorgung, Monika Jorzik, die Änderung der Teststrategie. Vor allem in den Fällen, wenn der Verdacht auf eine Ansteckung durch die besorgniserregenden Virus-Mutationen besteht, wird das Gesundheitsamt weitere notwendige Tests veranlassen.
Aufgrund des exponentiellen Anstiegs an Neuinfektionen wurde bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass der Präsenzunterricht an Geraer Schulen voraussichtlich ab dem 24. März 2021 eingestellt wird. Endgültig entschieden wird dies nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zwischen Bund und Ländern.
Neben der Zahl der Neuinfektionen ist auch eine Zunahme an Patienten im SRH-Waldklinikum zu verzeichnen. Dort werden aktuell 64 Patienten behandelt, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, 16 davon befinden sich auf der Intensivstation. Diese Zahlen haben sich seit Anfang März fast verdoppelt.
Das Gesundheitsamt weist abermals daraufhin, wie wichtig es nach wie vor ist, sich an die bekannten AHA-Regeln zu halten. Gerade im Hinblick auf die ansteckenderen Virus-Mutationen, die auch in der Stadt Gera bei immer mehr Fällen auftreten, ist es zwingend notwendig, Abstand zu halten, die Hygieneregeln einzuhalten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Zudem ist es sinnvoll, mit der Maske sowohl den Mund als auch die Nase zu bedecken, ansonsten kann kein ausreichender Schutz gewährt werden.
Insgesamt gibt es in Gera derzeit 399 aktiv Corona-Infizierte, 3095 gelten als genesen, über 1000 Bürgerinnen und Bürger befinden sich in Quarantäne und 121 sind mit Stand 22. März 2021 verstorben.
Präsenzbetrieb an Schulen soll ab 24. März in Gera eingestellt werden
Die 7-Tages-Inzidenz in der Stadt Gera ist mit Stand 18. März 2021 auf 197,6 gestiegen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist absehbar, dass die Zahl der Neuinfektionen in Kürze auch in Gera deutlich über 200 steigt. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erteilte die Weisung, dass bei Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 200 der Präsenzbetrieb in staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate einzustellen ist. Diese Maßnahme soll zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist verpflichtend durch die jeweilige Kommune oder den Landkreis sicher zu stellen.
Die Stadt Gera ist daher gezwungen, eine Allgemeinverfügung, die eine Einstellung des Präsenzbetriebs von Schulen vorsieht, zu planen. Die Inzidenz der Stadt Gera wird voraussichtlich bereits morgen über 200 liegen. Die Allgemeinverfügung soll zeitnah veröffentlicht werden, damit auch die betroffenen Eltern, Lehrer und Schüler rechtzeitig informiert sind, um weitere Handlungen beispielsweise bei der Organisation der Notbetreuung umsetzen zu können.
Um allen Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich auf den Notbetrieb einzustellen, soll frühestens ab Mittwoch, den 24. März 2021 der Schulbetrieb eingestellt werden. Für Kinder bis zur Klasse 6 gelten die vom Bildungsministerium erstellten Regelungen der Notbetreuung.
„Ich hoffe, dass am kommenden Montag im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung abweichende Festlegungen noch beschlossen werden, um die Maßnahme noch abwenden zu können.“ so der Oberbürgermeister der Stadt Gera, Julian Vonarb.
Die Allgemeinverfügung soll dann vermutlich bis zum Ende der Osterferien am 11. April gelten.
Oberbürgermeister Julian Vonarb für schnellstmögliche Wiedereröffnung des Impfzentrums Gera
In einem Brief an den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Bodo Ramelow, dringt Oberbürgermeister Julian Vonarb auf die schnellstmögliche Wiedereröffnung des Impfzentrums in Gera.
Er verweist darauf, dass mit der Inbetriebnahme vor einer Woche die große Erwartung verbunden war, mehr als 1.400 Menschen täglich in Ostthüringen durch Impfungen gegen das Corona-Virus zu schützen. Am 15. März 2021 musste das Impfzentrum geschlossen werden, während im Gegenzug festzustellen ist, dass sich das Infektionsgeschehen in den benachbarten Gebietskörperschaften in kürzester Zeit dramatisch verstärkt.
Der Landkreis Greiz, der die Stadt Gera nahezu vollständig umgibt, weist seit Tagen die höchsten Inzidenzwerte bundesweit auf, Stand 18. März liegt der Wert über 500. Viele Bürger pendeln zwischen den beiden Gebieten. Zahlen des Thüringer Landesamt für Statistik belegen das, demnach kommen täglich mehr als 6500 Menschen aus dem Landkreis Greiz zur Arbeit nach Gera, mehr als 3300 Geraer Bürger gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Landkreis Greiz nach. Hinzu kommen außerdem mehr als 1000 Pendler aus den ebenfalls stark betroffenen Regionen Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis und Landkreis Zwickau. (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, „Pendlerverhalten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Thüringen am 30.6.2020 Vorläufige Ergebnisse“, Heft 35/21, Herausgegeben im Februar 2021). Vonarb führt an, dass durch diesen enormen Austausch zwischen den Bewohnern Geras und anderer Risikogebiete ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe, auch in Gera steigt die Inzidenz stark an (Stand 18. März: 197,6 / Vgl. 11. März: 107,4).
„Ich bitte Sie daher schnellstmöglich Lösungen für die Wiederinbetriebnahme des Impfzentrums zu finden. Auch unter Zurverfügungstellung von Sonderkontingenten. Denn mit Stand 15. März 2021 wurden innerhalb von fünf Tagen im Geraer Impfzentrum fast doppelt so viele Menschen geimpft wie in zwei Monaten in der Geraer Impfstelle. Diese jetzt bestehende und gut funktionierende Infrastruktur des Impfzentrums muss unverzüglich wieder hochgefahren werden. Mit einem raschen Weiterbetrieb wäre nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gera, sondern dem gesamten Raum Ostthüringen geholfen“, so Julian Vonarb in seinem Brief.
Weiterhin erklärt der Geraer Oberbürgermeister seine Unterstützung zur Umsetzung von dringend benötigten gestaffelten Öffnungsplänen, da trotz hoher Inzidenzwerte ein Weg zu mehr Normalität gefunden werden muss. Die Wirtschaft, der Handel, die Gastronomie, Veranstalter und viele weitere stehen vor massiven wirtschaftlichen Problemen. Er schlägt vor, neben den Inzidenzwerten auch die Altersklasse der jeweils positiven aktiven Fälle, die Auslastung von Krankenhausbetten und die lokale Impfquote zu berücksichtigen und umfassende Testangebote zu ermöglichen.
Corona-Infektionszahlen steigen erneut an
Ähnlich wie auf Bundes- und Landesebene steigt auch in der Stadt Gera seit einigen Tagen die Zahl der Corona-Neuinfektionen stark an. Lag die 7-Tages-Inzidenz in der Vorwoche noch relativ konstant bei einem Wert um 110, hat sich dieser über das Wochenende auf 162,15 erhöht. Es treten zum einen wieder vermehrt Infektionen in Schulen und Kindergärten auf. Aktuell sind fünf Schulen und drei Kindertageseinrichtungen von Corona-Infektionen betroffen, wobei eine Kita sogar vorübergehend geschlossen werden musste. Zudem gibt es viele Infektionen innerhalb von Familien, die jedoch breit über das Stadtgebiet hinweg verstreut sind – Häufungen oder gar Infektionsherde sind nicht zu erkennen.
Das Gesundheitsamt meldete über das Wochenende 71 neue Fälle an das RKI wodurch auch die Zahl der aktiven Fälle auf 204 angestiegen ist. In Quarantäne befinden sich 709 Personen, auch diese Zahl ist zur Vorwoche stark angestiegen.
Aufgrund der hohen Zahlen, wurde das Team der Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt personell verstärkt. Ab morgen, 16. März 2021, werden wieder drei Soldaten der Bundeswehr sowie zusätzliche Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ämtern dabei unterstützen, Infektionsketten schnellstmöglich zu durchbrechen.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich in Gera 3326 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert, 3002 gelten als genesen und 120 sind verstorben.
Corona-Schnelltests und Corona-Selbsttests: was ist zu tun bei positivem Testergebnis
Informationen des Gesundheitsamts für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera
12. März 2021
Es gibt aktuell verschiedene Arten von Schnelltests. Sogenannte POC-Antigentests werden von medizinischem Personal durchgeführt, beispielsweise in Apotheken, in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Seit 6. März gibt es zudem Selbsttests, die jede Person im Handel erwerben und – wie der Name schon sagt – selbst durchführen kann.
Das Gesundheitsamt Gera informiert darüber, was Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera beachten müssen, wenn das Testergebnis positiv ist. Zeigt der Schnelltest oder Selbsttest ein positives Testergebnis hinsichtlich einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, gelten diese Personen zunächst als ansteckungsverdächtig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 2 Nr. 7 IfSG), auch bei Symptomfreiheit. Das bedeutet, man muss sich unverzüglich in häusliche Isolation (Absonderung, Quarantäne) begeben. Der Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 muss durch einen PCR-Test überprüft werden. Bei Schnelltest durch Fachpersonal in Apotheken, Pflegeheimen oder Krankenhäusern wird dies veranlasst, bei Selbsttests müssen die Betroffenen selber aktiv werden.
Was ist zu tun?
Rufen Sie möglichst Ihren Hausarzt an, weisen Sie auf den Verdacht hin und bitten Sie um die Durchführung eines Abstriches/ PCR-Tests. Alternativ können Sie über die Telefonnummer 116117 einen Termin in der Abstrichstelle im Ärztehaus Bieblach vereinbaren.
Die Pflicht zur Absonderung ist zur Durchführung einer PCR-Testung unterbrochen. Nutzen Sie möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel, halten Sie Abstand zu anderen Personen und verwenden Sie auf dem Weg einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (z.B. FFP2-Maske).
Bitte teilen Sie dem Gesundheitsamt Ihre Kontaktdaten (Name, Wohnanschrift, telefonische Erreichbarkeit) schnellstmöglich mit, wenn dies nicht bereits durch andere Personen/Behörden/Einrichtungen (z.B. Dritte, die den Test durchgeführt haben) erfolgt ist. Wenn Sie bisher keinen PCR-Testtermin erhalten haben, informieren Sie bitte auch das Gesundheitsamt (gesundheit@gera.de, oder Tel. 838 3526) und geben Ihre telefonische Erreichbarkeit bekannt. Das Gesundheitsamt wird sich telefonisch bei Ihnen melden und mit Ihnen einen Test-Termin (Abstrichstelle Amthorstraße 11) vereinbaren.
Halten Sie sich bitte bis zu einer behördlichen Entscheidung durch das Gesundheitsamt nicht außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft auf und vermeiden Sie Kontakte zu anderen Personen.
Beim Auftreten von starken Beschwerden (insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- und Geruchssinn, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten) kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Hausarzt und lassen Sie sich ärztlich beraten. Weisen Sie Ihren Arzt/Ärztin auf den Verdacht einer Covid-19 Erkrankung hin. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes können Sie dringende ärztliche Hilfe unter der Telefonnummer 116117 suchen.
Beachten Sie die »Quarantäneregeln«, um Ihre Haushaltsangehörigen vor einer Ansteckung zu schützen!
– Abstand von mind. 1,5 m – halten Sie sich, wenn möglich, in einem separaten Zimmer auf,
– Einhalten von Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Desinfektion,
– Tragen geeigneter Schutzmasken,
– regelmäßiges Lüften der Räume.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihr positives Testergebnis.
Schreiben Sie Ihre Kontaktpersonen auf.
Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen der vergangenen 14 Tage über Ihre mögliche Infektion.
Das zuständige Gesundheitsamt wird Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wenn ein positives Ergebnis des PCR-Tests vorliegt und je nachdem die weiteren Festlegungen treffen.
Wenn das Testergebnis des PCR-Tests negativ ausfällt, erhalten Sie die Information über die Stelle, die den PCR-Test veranlasst hat (Arzt, Abstrichstelle).
Bei Rückfragen stehen Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon gerne zur Verfügung: Telefonnummer: 0365- 838 3526; E-Mail: gesundheit@gera.de
Impfzentrum in der Panndorfhalle eröffnet
Heute, am 10. März 2021, um 14:30 Uhr wurde das Impfzentrum für Ostthüringen in der Geraer Panndorfhalle eröffnet. Mit dabei waren die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (2.v.l.), Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb (2.v.r.), die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Dr. Annette Rommel (r.) sowie Oberst Georg Oel, Kommandeur des Landeskommandos Thüringen. Julian Vonarb dankte allen Beteiligten für die schnelle und unkomplizierte Zusammenarbeit. Für die Stadt Gera, aber auch für die gesamte Region Ostthüringen sei das Impfzentrum ein wichtiger Schritt im Kampf gegen das Corona-Virus.
Zunächst wurden die Termine im 3- Minuten-Takt vergeben. Somit können täglich zwischen 7:30 Uhr und 20:30 Uhr bis zu 1440 Menschen geimpft werden. Sollte die Taktung verkürzt werden, könnten sogar mehr als 2000 Personen pro Tag eine Impfung erhalten. Die Termine gibt es über das Online-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung www.impfen-thueringen.de sowie unter Tel.: 03643 4950 490.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Corona-Impfung
Unterstützung bei Impfterminen für ältere Menschen durch die Stadt Gera
Die MitarbeiterInnen des Service.GEnerRAtionen der Stadt Gera helfen älteren Menschen bei der Buchung eines Corona-Impftermins. Unter 0365 838 3526 können Geraer, die bisher über die Impf-Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung kein Glück hatten und die keinen Internetzugang für die Online-Terminvergabe haben, die Unterstützung der städtischen Mitarbeiter nutzen.
„Viele Menschen möchten sich impfen lassen und versuchten wiederholt über die Telefonnummer Termine zu vereinbaren, leider oftmals ohne Erfolg. Wir können nicht erwarten, dass ältere Menschen über Internet verfügen oder Familie noch Bekannte vor Ort haben, die sie dabei unterstützen können. Aus diesem Grund hilft nun ein Netzwerk verschiedener Partner unter der Koordination des Service.GEneRAtionen älteren Bürgerinnen und Bürgern bei der Vereinbarung von Impfterminen. Gern hätten wir dieses Angebot bereits früher etabliert, jedoch standen bisher keine weiteren Termine im Impf-Portal für die Stadt Gera zur Verfügung“, erklärt Sozialdezernentin Sandra Wanzar.
Ab sofort können sich Senioren über die Bürgerhotline unter der Telefonnummer 0365 838 3526 bei der Reservierung von Impfterminen anmelden. Die Bürgerhotline ist Montag bis Donnerstag zwischen 9 – 12 Uhr und von 13 – 17 Uhr sowie am Freitag von 9 – 12 Uhr und von 13 – 15 Uhr erreichbar. Die Senioren können bei der Hotline anrufen, melden ihr Interesse an einem Impftermin und hinterlassen ihre Daten. Die Mitarbeiterinnen des Service.GEneRAtionen rufen für alle weiteren Informationen zurück.
„Unser Dank gilt vor allem den engagierten Menschen in der Stadt, die bereits Möglichkeiten geschaffen haben, um Senioren bei der Vereinbarung von Impfterminen zu unterstützen. Auch erfahren viele Ältere Hilfe von ihren Angehörigen, die viel Zeit in den Warteschleifen verbringen müssen. Wir bitten Sie auch weiterhin, Unterstützung für ältere Menschen in ihrem Umfeld anzubieten, damit jede/r die Möglichkeit erhält sich impfen zu lassen“, appelliert Sozialdezernentin Sandra Wanzar.
Derzeit können Menschen über 70 Jahre sowie weitere anspruchsberechtigte Personen der Priorität 1, 2.1 und 2.2 Termine für Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten. In Thüringen wurde die Kassenärztliche Vereinigung mit der Organisation der Impfungen beauftragt. Impftermine können online unter www.impfen-thueringen.de sowie über die Telefonnummer 03643 4950 490 vereinbart werden.
„Es liegt an jedem einzelnen von uns“
Öffnungsschritte für die Stadt Gera sind nur möglich, wenn Inzidenz fällt
Gera, 5. März 2021
Das Corona-Infektionsgeschehen in Gera ist seit circa zwei Wochen relativ gleichbleibend. Der 7-Tages-Inzidenzwert bewegt sich kontinuierlich zwischen 90 und 100, an manchen Tagen auch knapp darüber. Hinsichtlich der gefassten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021 liegt nun die Umsetzung beim Land Thüringen.
Da auch die thüringenweite Inzidenz über 100 liegt, ist mit einem raschen Ende des Lockdowns in Thüringen insgesamt nicht zu rechnen. Jedoch sieht die Öffnungsstrategie des Bundes vor, dass es lokal zu Öffnungen kommen kann, wenn die Zahl der Neuinfektionen und die daraus resultierende Inzidenz es zulassen. Dafür müsste die Inzidenz unter die Marke von 50 sinken. „Mir ganz persönlich ist daran gelegen, dass neben dem Inzidenzwert auch weitere Faktoren wie Schnelltests oder der Impffortschritt möglichst zur Bewertung herangezogen werden. Aus diesem Grund möchte ich nochmals eindringlich an Sie appellieren: Befolgen Sie die bekannten AHA-L-Regeln und nutzen Sie die Chance, sich impfen zu lassen, sobald sie an der Reihe sind. Es liegt an jedem einzelnen von uns, wann unsere Geschäfte, die Gastronomie und Freizeiteinrichtungen wieder öffnen dürfen“, so Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Bezüglich der von Bund zugesagten, kostenlosen Schnelltests, befindet sich die Stadt Gera noch in Abstimmung mit dem Land. Sobald es von Seiten des Freistaates klare Vorgaben gibt, wie die Teststrategie für Thüringen aussehen soll, wird die Stadt Gera schnellstmöglich handeln, um diese Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
Termine für das Geraer Impfzentrum verfügbar
Impfzentrum öffnet am 10. März / Vorerst nur Termine für Personen unter 65 Jahre
Gera, 2. März 2021
Am kommenden Mittwoch, dem 10. März 2021, eröffnet in der Panndorfhalle in Gera ein großes Impfzentrum, in dem täglich bis zu 2.100 Menschen eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten können.
Seit kurzem ist es möglich, online oder per Telefon, Termine für eine Impfung zu buchen. Über www.impfen-thueringen.de oder über die Telefonnummer 03643 4950 490 ist dies für Personen der Priorisierungsgruppen 1, 2.1 sowie 2.2, die jünger als 65 Jahre sind, möglich. Dazu gehören:
Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen mit Patientenkontakt
Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in stationären oder teilstationären Einrichtungen
Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
Personen mit Down-Syndrom (Trisomie21)
Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf
Bewohnerinnen und Bewohner (falls im Impfalter) und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften für vollziehbar Ausreisepflichtige, Flüchtlinge und Spätaussiedler sowie in Obdachlosenunterkünften und Frauenhäusern
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen
von pflegebedürftigen Personen über 70 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben
von schwangeren Personen
Personal in medizinischen Einrichtungen mit moderatem Expositionsrisiko
Personal in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind
Personal des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ohne Patientenkontakt
Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Menschen mit Vorerkrankungen ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine Impfung nachweisen können. Betroffene können diese Bestätigung auch telefonisch beim betreuenden Arzt/bei der betreuenden Ärztin anfordern und sich dann per Post zuschicken lassen.
Dazu Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb: „Wenn Sie zu den genannten Gruppen gehören, dann nutzen Sie bitte die Gelegenheit, sich hier vor Ort impfen zu lassen. Der Weg zurück zur Normalität ist eng mit einer Impfung verknüpft. Je eher wir eine hohe Impfquote erreichen, umso besser.“
Inzidenz in Gera steigt wieder an
Gera, 25. Februar 2021
Die Sieben-Tages-Inzidenz für die Stadt Gera war in den vergangenen Wochen kontinuierlich gesunken. Von 250 Mitte Januar auf 76 Mitte Februar. Zuletzt stiegen jedoch die Zahlen der täglichen Neuinfektionen wieder leicht, sodass Gera mit Stand heute (25. Februar 2021) eine Inzidenz von 104,16 erreicht.
Für Kinder bedeuten diese Zahlen, dass sie seit dieser Woche wieder ihre Grundschulen und Kindergärten im eingeschränkten Regelbetrieb besuchen dürfen. In der kommenden Woche folgen die 5. und 6. Klassen. Wie es jedoch bei den Schülern ab Klasse 7 weiter geht, darüber liegen der Stadtverwaltung und auch dem Krisenstab bisher keine Informationen seitens des Landes vor. Gera gilt als sogenannter „Wackelkandidat“, da die Inzidenz in den vergangenen Tagen stets um den Wert 100 schwankte. Voraussetzung sei laut Thüringens Bildungsminister Helmut Holter jedoch eine konstante Inzidenz unter 100 – mindestens sieben Tage lang. Die Stadt Gera ist zwar Träger der staatlichen Schulen, kann jedoch nicht über deren Schulorganisation entscheiden. Die betroffenen Familien werden daher gebeten, sich über das Portal https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus bzw. über die Internetseiten der jeweiligen Schulen zu informieren, wie und wann es mit dem Präsenzunterricht weitergeht.
Die Infektionszahlen im Einzelnen (Stand: 25. Februar 2021):
Aktiv infiziert: 136 (+16)
Zahl der Infektionen gesamt: 3048 (+25)
Genesen: 2794 (+9)
Verstorben: 118 (+0)
7-Tages-Inzidenz: 104,16
Impfzentrum für Ostthüringen nimmt im März seine Arbeit auf
Gera, 23. Februar 2021
Oberbürgermeister Julian Vonarb und der Geschäftsführer der Elstertal Infraprojekt, Uwe Merten (Mitte) unterschreiben im Beisein von Marco Effenberger, Abteilungsleiter Hausverwaltung der KVT, den Mietvertrag für das Impfzentrum in der Panndorfhalle. Foto: Stadt Gera/Monique Hubka
Im März soll das regionale Impfzentrum für Ostthüringen in Gera eröffnet werden. In der Panndorfhalle sollen dann täglich mehrere Hundert Menschen eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten. Betreiber des Impfzentrums ist die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, das Gebäude vermietet die Stadt Gera.
„Wir begrüßen sehr, dass sich die KVT für die Stadt Gera als Standort für ein Impfzentrum entschieden hat. Die Anbindung zum Impfzentrum ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto sehr gut, ausreichend Parkplätze sind vorhanden. Damit leistet Gera nicht nur einen wichtigen Beitrag für die Stadt, sondern für ganz Ostthüringen“, betont Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Seit der Anfrage der KVT im Januar arbeitet die Stadtverwaltung Gera gemeinsam mit dem Krisenstab zügig an der Umsetzung des Projekts. Am 23. Februar 2021 konnte der Mietvertrag durch Uwe Merten, Geschäftsführer der „Elstertal Infraprojekt“ unterzeichnet werden.
Die Panndorfhalle steht nun dadurch nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung. Um für den Schulsport bis zum Ende des laufenden Schuljahres alternative Nutzungsmöglichkeiten zu finden, hat die Stadt den aktuellen und zu erwartenden Bedarf noch einmal bei den betroffenen Schulen abgefragt. Auf dieser Grundlage werden den Schulen Alternativen vorgeschlagen und mit Ihnen abgestimmt. „Die Stadt Gera ist sich der entstehenden Nutzungseinschränkungen wohl bewusst. Oberstes Ziel bleibt es jedoch, durch die schnelle Umsetzung der Impfstrategie des Freistaates, möglichst bald in ein normales Leben ohne Einschränkungen zurückkehren zu können. Dementsprechend weiß die Stadt um die Kompromissbereitschaft der Beteiligten, für die jetzt Lösungen gefunden werden müssen“, so Julian Vonarb.
Ein genauer Starttermin für das Impfzentrum konnte aufgrund der Lieferengpässe bei den Impfstoffherstellern bisher nicht festgelegt werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Eröffnung in der ersten Märzhälfte erfolgen kann.
Corona-Abstrichstelle zieht in die Amthorstraße 11 um
Gera, 15. Februar 2021
Die Abstrichstelle für Corona-Tests des Geraer Gesundheitsamtes ist ab dem 17. Februar 2021 in der Amthorstraße 11 zu finden, da in der Panndorfhalle, in der bisher die Abstriche durchgeführt wurden, das Impfzentrum für Ostthüringen eingerichtet werden soll.
Nach wie vor gilt: Auch in der Amthorstraße 11 werden nur die Personen getestet, die vom Gesundheitsamt einen Termin erhalten. Das sind Menschen, die als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gelten und Symptome zeigen. Aber auch Personen, bei denen ein Corona-Schnelltest ein positives Ergebnis angezeigt hat. Diese bekommen zusätzlich noch einen Termin für einen sogenannten PCR-Test.
Die Abstrichstelle befindet im Gebäude des Baudezernats, rechts neben dem Haupteingang. Ein Parkplatz befindet sich direkt am Park der Demokratie. Geraer, die einen Termin erhalten haben, werden gebeten, entweder zu Fuß oder mit dem Auto zur Teststelle zu kommen und nicht die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Menschen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, werden nach wie vor durch das mobile Testteam Zuhause abgestrichen.
Unterdessen liegt der aktuelle Inzidenzwert in Gera bei 79,5 und damit bereits seit mehr als zwei Wochen unter der Marke von 100. Über das Wochenende wurden 23 Neuinfektionen gemeldet, die Zahl der aktiv Infizierten liegt bei 132. Die Zahl der Verstorbenen ist um zwei auf 117 gestiegen.
Im Geraer Gesundheitsamt wurden am vergangenen Freitag sechs Soldaten der Bundeswehr verabschiedet. Diese unterstützten den Bereich Kontaktnachverfolgung. Da jedoch die Infektionszahlen für die Stadt Gera kontinuierlich zurückgegangen sind, werden die Kontakte von Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, mittels des eigenen Personals in der Stadtverwaltung ermittelt. Insgesamt stehen dafür aktuell 17 Mitarbeiter zur Verfügung.
Bedürftige Menschen erhalten Masken vom Freistaat Thüringen
Gera, 2. Februar 2021
Am vergangenen Dienstag beschlossen die Thüringer Ministerien für Gesundheit und Finanzen, medizinische Masken für bedürftige Menschen im Freistaat kostenlos zur Verfügung zu stellen. Eine Woche später, am 2. Februar 2021, zählen, verpacken und verteilen mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mehrere Tausend OP- sowie FFP2-Masken. An langen Packtischen werden die Masken sekundenschnell eingetütet und für den Versand vorbereitet. „Es ist ein wichtiges und richtiges Zeichen des Freistaates für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt, dass bedürftige Menschen kostenlose Masken erhalten. Deshalb unterstützt die Stadt Gera diese Maßnahme mit ganzer Kraft. Ein großes Dankeschön geht auch an die Mitarbeiter, die diese Aktion in wenigen Tagen vorbereitet und durchgeführt haben“, lobt Sozialdezernentin Sandra Wanzar.
Am vergangenen Montag wurde im Hauptausschuss eine Debatte zur Verteilung kostenloser Mund-Nasen-Bedeckungen an bedürftige Geraerinnen und Geraer geführt. Sowohl der Oberbürgermeister und der Bürgermeister, sowie die Vorsitzenden der Fraktionen begüßten das Vorhaben des des Freistaats und befürwortete die Unterstützungsmeldung.
Die Umschläge mit den Masken werden in den kommenden Tagen in den Briefkästen von bedürftigen Menschen in Gera zu finden sein. Laut der aktuellen Thüringer Verordnung, die am 26. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sind medizinische Masken für Personen ab dem 15. Lebensjahr verpflichtend beim Einkaufen, im ÖPNV, bei Gottesdiensten sowie in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen zu tragen.
Geras Allgemeinverfügung läuft aus – keine Maskenpflicht mehr in der Innenstadt
Gera, 01. Februar 2021
Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera, die unter anderem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt regelt – läuft heute, am 1. Februar 2021, um Mitternacht aus. Da Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen Tagen stetig gesunken ist, gab es nach Einschätzung des Krisenstabes keinen Anlass, die Allgemeinverfügung zu verlängern. „Das Corona-Infektionsgeschehen in Gera hat sich etwas entspannt. Lag unsere 7-Tages-Inzidenz vor Weihnachten noch bei über 450, verzeichnen wir heute einen Wert von 97,7. Der bundesweite harte Lockdown gilt noch bis einschließlich 14. Februar 2021. Deshalb ist eine Maskenpflicht unter freiem Himmel in der Innenstadt vorerst nicht notwendig“, betont Sozialdezernentin Sandra Wanzar. Der Bauhof der Stadt Gera ist bereits damit beauftragt, die Schilder rings um den Marktplatz sowie die Zentrale Umsteigestelle/Heinrichstraße wieder zu entfernen.
Über das Wochenende zählte das Gesundheitsamt 26 neue Corona-Fälle, die Zahl der aktiv Infizierten sank auf 155, die Zahl der Verstorbenen erhöhte sich um eine Person auf insgesamt 110.
Corona-Informationsblatt der Stadt Gera für alle Haushalte
Gera, 28. Januar 2021
Kompakte Übersicht zu Servicenummern, hilfreichen Internetseiten und Möglichkeiten der Impfanmeldung geht als Hauswurfsendung an Bürgerinnen und Bürger
Zahlreiche Anfragen rund um das Thema Corona erreichen täglich die Stadtverwaltung Gera. Der Informationsbedarf in Zeiten der anhaltenden Pandemie ist groß. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger betreffen oft Themen wie „Was tun, wenn ich Symptome habe?“, „Was, wenn ich Kontaktperson eines Infizierten bin?“ oder „Wie komme ich zu einem Test oder zu einem Impftermin?“
Die Stadt Gera hat dazu ein Informationsblatt erstellt, welches in einer kompakten Übersicht sowohl städtische als auch überregionale Telefonnummern und Internetseiten nennt, bei denen Ratsuchende Antworten auf ihre Fragen finden können. Auch die Möglichkeiten der Impfterminvergabe werden aufgezeigt. Das Informationsblatt bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierungshilfe und ist gleichzeitig Handreichung zu eigenständigem Handeln.
In seinem Anschreiben an die Geraerinnen und Geraer dankt Oberbürgermeister Julian Vonarb den ehrenamtlichen Helfern, die sich seit Monaten im Kampf gegen Corona engagieren, spricht aber auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ein Dankeschön aus für ihr umsichtiges Verhalten in der Pandemie.
„Die Corona-Pandemie bestimmt nach wie vor unser aller Leben. Helfen auch Sie weiterhin mit, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Wir in der Stadtverwaltung geben ebenfalls täglich unser Bestes, damit Schritt für Schritt wieder Normalität in unseren Alltag zurückkehren kann“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Zahl der aktiven Corona-Fälle gesunken
Gera, 22. Januar 2021
Das Corona-Infektionsgeschehen in der Stadt Gera hat sich binnen eines Monats leicht entspannt. Gab es am 22. Dezember 2020 noch 620 aktive Fälle, so sind es mit Stand 22. Januar 2021 noch 215. Auch die Zahl der Menschen, die sich in Quarantäne befinden ist deutlich von 1233 auf 492 gesunken. „Ich freue mich über diesen positiven Trend in der Stadt Gera. Das zeigt, dass die beschlossenen Maßnahmen von Bund, Land und der Stadt Gera wirken und dass sich die Menschen in unserer Stadt überwiegend an die Regelungen halten. Ich hoffe, dass dieser Trend weiter anhält“, betont Krisenstabsleiter und Bürgermeister der Stadt Gera, Kurt Dannenberg.
In der Impfstelle im Ärztehaus in Gera-Bieblach wurden mit Stand heute 771 Personen geimpft. Das mobile Impfteam war zudem bereits in einem Pflegeheim vor Ort, heute steht das nächste auf dem Plan.
Einen Tag vor Beginn der vorgezogenen Winterferien besuchen mehr als 500 Schülerinnen und Schüler der staatlichen Grundschulen die Notbetreuung. Das entspricht knapp 19 Prozent der angemeldeten Kinder. Die Notbetreuung in den weiterführenden Schulen wird von insgesamt 59 Schülerinnen und Schülern genutzt. Deutlich höher liegt die Zahl in den Kindertageseinrichtungen. Dort werden 1576 Kinder betreut, dies entspricht 40,5 Prozent aller angemeldeter Jungen und Mädchen.
Für die kommende Woche wird vom Freistaat Thüringen eine neue Verordnung erwartet. Die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Gera gilt zunächst noch bis 1. Februar 2021.
Stundung von Gewerbesteuern möglich
Gera, 15. Januar 2021
Stadt Gera unterstützt von der Pandemie betroffene Unternehmen
In der Stadt Gera befinden sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie besonders kleine und mittlere Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation auch mit Blick auf die Sicherung ihrer Liquidität oder ihres Fortbestandes. Um die negativen Folgen der vom Corona-Virus unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen im Stadtgebiet abzufedern, verlängert die Stadt Gera die Möglichkeiten zur Stundung der Gewerbesteuerzahlungen.
Als unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene gelten insbesondere Gewerbebetriebe, bei denen aufgrund behördlicher Anordnung die Betriebsstätten geschlossen sind. Die betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. März 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31. März 2021 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen sind längstens bis zum 30. Juni 2021 zu gewähren. Über den 30. Juni 2021 hinaus können Anschlussstundungen für die bis zum 31. März 2021 fälligen Steuern im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 31. Dezember 2021 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden.
Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen werden keine strengen Anforderungen gestellt. Es gibt hierzu ein Antragsformular, welches von betroffenen Unternehmen auszufüllen und einzureichen ist. Dieses ist zu finden Sie unter: https://unser.gera.de/corona/wirtschaft/
Für Rückfragen steht die Unternehmerhotline zur Verfügung: Tel. 0365 – 838 1219 (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr).
Fünf verabschiedet, fünf begrüßt
Neue Bundeswehrsoldaten lösen „alte“ in der Kontaktnachverfolgung ab
Gera, 14. Januar 2021
Monika Jorzik, Amtsleiterin für Gesundheit und Versorgung, verabschiedete heute (14. Januar 2021) fünf von sechs Soldatinnen und Soldaten, die zwei Monate lang die Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt unterstützt haben. Die vier Männer und eine Frau (erste Reihe, ein Soldat fehlt auf dem Foto) übergaben symbolisch den Staffelstab an ihre fünf männlichen Nachfolger, die bereits seit Dienstag eingearbeitet werden. Die sechs Kameraden sind voraussichtlich bis zum 30. Januar im Team der Kontaktnachverfolgung in der Amthorstraße im Einsatz. Morgen endet zudem der Einsatz von zwei Bundeswehrsoldaten im Abstrichteam. Bei der Verabschiedung und Begrüßung waren ebenfalls Armin Böttger (hinten, 2.v.r.), Leiter des Kreisverbindungskommandos Gera sowie Dr. Bengt Fuchs (hinten rechts), stellv. Leiter des Kreisverbindungskommandos in Gera anwesend.
Ab 13. Januar wird in Gera geimpft
Gera, 8. Januar 2021
Am kommenden Mittwoch, dem 13. Januar 2020, eröffnet im Aesculaphaus in Gera-Bieblach in der Johannes-R.-Becher-Straße die erste von zwei Impfstellen in der Stadt. Von Montag bis Freitag sollen im 5-Minuten-Takt die Impfungen gegen das Corona-Virus verabreicht werden. Im Februar geht eine zweite Impfstelle in der Ernst-Toller-Straße in Betrieb.
Die Kassenärztliche Vereinigung, die die Impfungen für ganz Thüringen organisiert, teilt mit, dass die Termine bereits bis in den Februar hinein vergeben sind. Anmeldungen für anspruchsberechtigte Personen laut Coronavirus-Impfverordnung (u.a. alle über 80 Jahre, Pflegepersonal, medizinisches Personal mit erhöhtem Risiko) sind weiterhin online über www.impfen-thueringen.de oder über die Hotline 03643 4950490 (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr) möglich.
Unterdessen liegt die 7-Tages-Inzidenz in der Stadt Gera seit Dienstag unter 200. Die Zahl der Neuinfektionen schwankte in dieser Woche zwischen 11 und 46 pro Tag. Insgesamt gelten derzeit 303 Personen als aktiv infiziert. Insgesamt stieg damit die Zahl der Infektionen seit März auf 2297, 1904 gelten als genesen, 90 sind verstorben.
Für das Wochenende wird zudem eine neue Thüringer Verordnung erwartet. Sobald diese veröffentlicht ist, ist sie – genau wie viele andere Informationen auch – auf diesen Seiten zu finden.
Ausführlichere Informationen zum Impfen gibt es u.a. HIER
#wirschützenGera: auf Du und Du für AHA-L
Gut geschützt ins 2021 — Schornsteinfegermeister Swen bittet auch an Silvester um Beachtung der AHA-L-Regeln und wünscht Glück für 2021 zum Abschluss der Inititative #wirschützenGera ...weiterlesen
Oberbürgermeister Julian Vonarb dankt allen Beteiligten und bittet weiter um Unterstützung in den gemeinsamen Bemühungen um das Senken der Infektionszahlen in Gera
Bis morgen veröffentlicht die Stadtverwaltung Fotografiken der Initiative „#wirschützenGera“. Seit 1. Dezember senden täglich Menschen der Stadt an andere die Botschaft, die AHA-L-Regeln einzuhalten. Die AHA-L-Abkürzung steht für Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Alltagsmaske tragen und lüften. Morgen, am 31. Dezember, beschließt der Geraer Schornsteinfegermeister Swen die Aktion. Auch er bittet die Gerschen, sich an Silvester an die Regeln zu halten und wünscht viel Glück für 2021.
Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb hatte sich auch an der Initiative beteiligt als „Julian, Oberbürgermeister“. Wie alle anderen auch, wandte er sich auf Du und Du an die Bevölkerung mit der Bitte, zum Infektionsschutz beizutragen. „Ich danke allen, die täglich an den verschiedensten Stellen der Stadt für Infektionsschutz sorgen. Und ich danke allen, die unsere Initiative mit ihren Fotos oder auch mit Veröffentlichungen über eigene Medien sowie mit Likes und Weiterleitungen unterstützt haben. Mein herzlicher Dank gilt auch allen, die sich um die Behandlung Erkrankter und um Hilfebedürftige in diesen Zeiten kümmern. Wir sind noch nicht überm Berg. Bis ins Ziel brauchen wir den langen Atem. Bitte machen Sie alle weiter mit und bleiben konsequent, auch wenn das manchmal schwer fällt! Ich bin voller Zuversicht, dass wir dann im Verlauf des Jahres 2021 wieder unbeschwerter leben können“, so der Oberbürgermeister.
Stadt Gera möchte weiter motivieren zum Schutz füreinander...weiterlesen
Die Stadt Gera hat am 1. Dezember eine Initiative für das Einhalten der AHA-L-Regeln in der Advents- und Weihnachtszeit sowie zum Jahreswechsel gestartet. AHA-L steht für Abstand halten, Hygieneregeln wie Desinfizieren, Alltagsmaske tragen und Lüften. Dies sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Eindämmung der Infektionen durch das Virus SARS-CoV-2.
An allen 31 Dezembertagen erscheint über verschiedene Medien täglich mindestens eine Fotografik. Mit dieser machen Menschen der Stadt auf die AHA-L-Regeln aufmerksam, die sie als Feuerwehrmann oder als Ärztin, als DJ oder als Marketingchef eines Unternehmens anwenden. Unter ihrem Vornamen wenden sie sich auf „Du und Du“ an andere. Namen von Unternehmen oder Einrichtungen sind bewusst weggelassen. Die Macher der Initiative sagen dazu: Nicht Unternehmen oder Einrichtungen sollen im Mittelpunkt stehen, sondern die Menschen, die täglich selbst entscheiden, ob und wie sie sich und andere schützen. Die Initiative stammt aus dem Kommunikationsbereich der Stadtverwaltung und wird gemeinsam umgesetzt mit dem Geraer Fotografen Tony Matysik.
Die Initiatoren laden zusammen mit den Mitwirkenden der Fotografiken die Bevölkerung ein, sich mit eigenen Fotos zu beteiligen. Wer mitmachen und auch auf die AHA-L-Regeln aufmerksam machen möchte, lädt Fotos bitte auf Facebook hoch über den Hashtag #wirschützenGera.
„Die Weihnachts- und Adventszeit fordert uns in diesem Jahr besonders. Dabei kann ‚Abstand aus Liebe und Rücksicht‘ unsere Gabe zu Weihnachten sein für unsere Lieben und für alle, denen wir auf Arbeit oder bei Erledigungen wie zum Einkaufen begegnen. Bitte, liebe Geraerinnen und Geraer, schützen wir uns füreinander in diesem Dezember 2020 auch mit dem Einhalten von AHA-L“, so Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb. Er vermittelt dies auch im Namen von Sozialdezernentin Sandra Wanzar sowie von Michael Sonntag, dem Dezernenten für Bau und Umwelt.
Veröffentlicht werden die Fotografiken:
unter www.gera.de und corona.gera.de
auf der Facebook-Seite der Stadt Gera, der auch ohne Facebook-Anmeldung für alle öffentlich lesbar ist unter facebook.de/StadtGera;
Wenn viele mitmachen, erreicht die Initiative viele andere:
Fotos machen, die Menschen mit Schutzmaßnahmen zeigen, zum Beispiel mit Alltagsmaske, beim Lüften, beim Abstandhalten, beim Händewaschen oder anderen Schutzmaßnahmen;
Fotos auf Facebook oder anderen sozialen Medien hochladen mit dem Hashtag #wirschützenGera;
zu Fotoveröffentlichungen gern noch ein paar Zeilen schreiben, zum Beispiel: Vorname, Beruf oder Hobby der Abgebildeten und gern auch etwas zu den Fragen: Warum ist Ihnen der Schutz jetzt besonders wichtig? Wen schützen Sie?
Fragen und Anliegen an das Team Kommunikation der Stadtverwaltung unter:
Allgemeinverfügung der Stadt Gera untersagt das Abbrennen von Pyrotechnik in der Silvesternacht im öffentlichen Stadtgebiet
Für viele Menschen gehört das Zünden von Böllern und Raketen traditionell zum Abschied vom alten und zur Begrüßung vom neuen Jahr. Um Menschenansammlungen zu vermeiden und unnötigen Verletzungen vorzubeugen, ist der Verkauf von Silvester-Feuerwerk allerdings in diesem Jahr deutschlandweit verboten. Aber auch wer Feuerwerkskörper bereits erworben hat oder Reste vom Vorjahr besitzt, sollte abwägen, ob und wo er diese zündet.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera vom 21. Dezember 2020 untersagt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Silvesternacht im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Gera. Diese Festlegung wurde auch getroffen mit Blick auf die pandemiebedingt angespannte Situation im SRH Wald-Klinikum Gera.
Der unsachgemäße Gebrauch von Feuerwerkskörpern in Verbindung mit Menschenansammlungen und Alkoholmissbrauch führt jedes Jahr zu Verletzungen, zum Teil mit schwerem Ausmaß. Zum Jahreswechsel 2019/2020 verzeichnete der Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen 107 Einsätze – 35 davon in Gera, 44 Rettungsdiensteinsätze hatten das Klinikum Gera als Transportziel. Aber auch das Zusammenkommen größerer Menschenmengen etwa auf Brücken und Plätzen um Feuerwerk zu zünden oder zu bestaunen, birgt in Pandemiezeiten eine zusätzliche Ansteckungsgefahr, zumal der Konsum von Alkohol oftmals Distanz vergessen lässt.
„Dieses Silvester wird ein ganz anderes als sonst. Es wird stiller und aufgrund der Kontaktbeschränkungen auch einsamer als sonst. Dennoch appelliere ich an die Vernunft aller, im Sinne der Menschen, die in den Krankenhäusern um ihr Leben kämpfen, in diesem Jahr auf das Knallen zu verzichten, um es den so schon überlasteten Ärzten und dem Pflegepersonal nicht noch schwerer zu machen“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Mit Stand 30.12.2020 beträgt die 7-Tage-Inzidenz der Stadt Gera 262 und ist damit zwar leicht rückläufig, aber immer noch sehr hoch (i. Vgl. bundesweite Inzidenz: 141). Seit Beginn der Pandemie haben sich 2047 Menschen dieser Stadt mit dem Coronavirus infiziert, 1512 gelten als genesen, 79 sind verstorben. Aktuell werden im SRH Wald-Klinikum 89 Covid-Patienten stationär behandelt, 17 davon werden intensivmedizinisch betreut.
Mehr als 600 Menschen in Gera mit Corona infiziert
Gera, 23. Dezember 2020
Das Corona-Infektionsgeschehen in Gera ist auch eine Woche nach Beginn des Lockdowns unverändert hoch. Aktuell gibt es 637 Menschen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Die 7-Tagesinzidenz liegt bei 407. Von den 1804 Menschen, die sich seit März infiziert haben, gelten 1105 als genesen, 62 sind verstorben.
Am Heiligabend sowie an den darauffolgenden beiden Feiertagen werden die gültigen Kontaktbeschränkungen leicht gelockert. Dennoch warnt Oberbürgermeister Julian Vonarb vor deren Folgen. „Weihnachten ist das Fest der Familie und ich wünsche allen ein paar besinnliche und friedliche Stunden im Kreise der Liebsten. Ich zähle aber auch auf die Eigenverantwortung jedes einzelnen und rate dazu, nicht leichtsinnig zu werden. In Thüringen liegen 173 Menschen mit einer Covid-19-Erkrankung auf Intensivstationen. Diese Zahl hat sich binnen eines Monats mehr als verdoppelt. Wir alle können einen Beitrag leisten, damit diese Tendenz nicht so weiter geht – indem wir die Kontakte reduzieren und uns an die bekannten Regeln halten“, betont Vonarb.
Das Gesundheitsamt der Stadt Gera wird auch über Weihnachten im Einsatz sein, um die Kontakte von infizierten Personen nachzuverfolgen. Alle wichtigen Informationen rund um das Corona-Virus finden Sie unter www.corona.gera.de.
Geras Inzidenz besorgniserregend hoch
Gesundheitsamt verweist auf Pflicht zur Selbstisolierung bei positivem Corona-Test oder wissentlichem ungeschützten Kontakt mit Infizierten. Risiko durch Heimbesuche.
Gera, 18. Dezember 2020
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus steigt in Gera weiter stark an. Das Gesundheitsamt meldete 80 Neuinfektionen binnen eines Tages (Stand 18. Dezember) an das Robert-Koch-Institut. Damit liegt aktuell die 7-Tages-Inzidenz für Gera bei 430,6 und damit weit über dem landes- und bundesweiten Durchschnitt.
„Die seit Tagen hohe Zahl an Neuinfizierten in unserer Stadt ist besorgniserregend. Es ist dringend erforderlich, die Ansteckungsketten zu unterbrechen. Gesundheitswesen, Krankenhäuser und Pflegepersonal stehen unter enormen Druck. Alle können und müssen jetzt etwas dafür tun, dass die Zahlen sinken. Eigenverantwortung ist gefragt – zum Schutz des Nächsten und unserer ganzen Gesellschaft“, appelliert Krisenstabsleiter Kurt Dannenberg.
Mit den steigenden Fallzahlen geraten Teststellen, Labore und Gesundheitsämter zunehmend an ihre Grenzen. Rückstaus bei Testergebnissen, Verzögerungen bei Meldungen, unterbrochener Informationsfluss – in vielen Fällen kann derzeit keine zeitnahe Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt erfolgen. Deshalb verweist die Behörde noch einmal ausdrücklich darauf, dass wissentlich Infizierte und Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und als Ansteckungsverdächtige gelten, dies dem Gesundheitsamt anzeigen müssen und bis zur Entscheidung der Behörde verpflichtet sind, sich nicht außerhalb ihrer Wohnung aufzuhalten und Kontakte zu anderen zu vermeiden. Die Verpflichtung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen, sofern die zuständige Behörde vorher keine Entscheidung bekannt gegeben hat. Für einen einfachen Selbstcheck, ob und wann man als Kontaktperson gilt, gibt es Übersichtsgrafiken auf den Internetseiten des RKI und der Stadt Gera: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Grafik_Kontakt_allg.pdf oder https://unser.gera.de/corona/betroffen/
Die Selbstisolation und die unbedingte Einhaltung der Quarantäne/Absonderung ist entscheidend für die Unterbrechung von Infektionsketten. Nur wenn Neuansteckungen vermieden werden, sinkt die Zahl der Infizierten und somit auch das Risiko von schweren Verlaufsformen. Auch Nichtbetroffene können durch die strikte Einhaltung der Kontaktbeschränkungen, der Abstandsregeln, durch das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung und die Beachtung der bekannten Hygienemaßnahmen (Handhygiene, Niesetikette, Lüftungsmodus) dazu beitragen, das Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko zu senken.
Da in der Stadt Gera zunehmend auch Pflegeeinrichtungen betroffen sind, wird gerade mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage darauf verwiesen, dass im Interesse der Bewohner und Bewohnerinnen das Infektionsrisiko durch Besuche nicht unnötig erhöht werden sollte. Laut aktueller Thüringer Verordnung darf jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner höchstens eine zu registrierende Besuchsperson pro Tag empfangen, für die das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend ist. Schnelltest für Besucher könnten eine größere Sicherheit bringen. In Thüringen gibt es aber, anders als in anderen Bundesländern, keine Verpflichtung für ein negatives Testergebnis als Besuchsvoraussetzung. Pflegeverbände forderten bereits Anfang Dezember Unterstützung bei Beschaffung und Durchführung von Schnelltests für Besucher.* Angehörige sollten überlegen, ob sie, auch wenn es schwer fällt, anstelle eines Besuches besser telefonisch oder übers Internet mit ihren Nächsten in Kontakt bleiben können. Gibt es ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in einer Pflegeeinrichtung, sind Besuche grundsätzlich verboten.
*Anmerkung
Laut Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember 2020 soll in Regionen mit erhöhter Inzidenz der Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests für die Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen verbindlich werden. In der aktuell geltenden Thüringer Sondereindämmungsverordnung gibt es dazu keine Aussage.
Fragen zu künftigen Corona-Impfungen?
Gera, 16. Dezember 2020
Das Gesundheitsamt Gera teilt mit, dass die Mitarbeiter vor Ort in den letzten Tagen vermehrt telefonische Anfragen zu künftigen Covid-19-Impfungen in Thüringen erreichen, insbesondere zu Anspruch und Terminvergabe. Ein Grund dafür ist die Berichterstattung in den Medien über eine bevorstehende Impfstoffzulassung in der EU und die Vorbereitung der Impfzentren. Das Gesundheitsamt verweist darauf, dass es zum jetzigen Zeitpunkt kein konkretes Datum für einen möglichen Start der Impfungen in Deutschland gibt. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen wurde vom Thüringer Gesundheitsministerium mit dem Aufbau von Impfstellen beauftragt. Informationen zum aktuellen Stand sind zu finden unter: www.kv-thueringen.de/impfstellen
Corona-Infektionsgeschehen in Gera am 15. Dezember
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus steigt in Gera weiter an. Binnen eines Tages meldete das Gesundheitsamt 99 Neuinfektionen an das Robert-Koch-Institut. Damit beträgt die 7-Tages-Inzidenz 335,02. Die Fälle sind breit über das Stadtgebiet verteilt, häufen sich jedoch in den vergangenen Wochen auch in den Pflegeeinrichtungen.
Aktuell befinden sich 1323 Menschen in Quarantäne, diese Zahl sollte in den kommenden Tagen aufgrund der Schließungen in den Schulen und Kindergärten jedoch abnehmen. Bezüglich der Todesfälle gab es in den vergangenen Tagen große Verwirrungen. Das RKI meldete am Sonntag 62 Verstorbene für die Stadt Gera, am Montag 41. Bei beiden Zahlen lagen Übermittlungsfehler vor. Mit Stand 15. Dezember hat die Stadt Gera 48 Todesfälle in Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu beklagen.
Aktiv infiziert sind derzeit 494 Personen, als genesen gelten 848. Bezüglich der neuen Thüringer Verordnung, die heute in Kraft tritt, wird es eine gesonderte Mitteilung geben.
74 Corona-Neuinfektionen – höchster Tagesanstieg bisher
Mit Stand 8. Dezember 2020 gibt es in Gera 74 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Dies ist der höchste Anstieg seit im März der erste Fall in der Stadt aufgetreten ist. Mittlerweile arbeiten 28 Mitarbeiter daran, Kontakte nachzuverfolgen, Quarantänebescheide zu erstellen und gegebenenfalls einen Testtermin zu vereinbaren. Das Gesundheitsamt bittet diesbezüglich um Geduld, wenn sich nicht sofort nach Bekanntwerden des Ergebnisses ein Mitarbeiter meldet. Das Ordnungsamt erhöht derweil gemeinsam mit der Polizei die Präsenz in der Stadt, um vor allem auf die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV, beim Einkaufen sowie auf dem Markt und im Bereich Zentrale Umsteigestelle/Heinrichstraße aufmerksam zu machen.
Das Infektionsgeschehen in der Stadt ist nach wie vor breit gestreut. Es sind zwar auch Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten betroffen, meist gibt es dort jedoch nur vereinzelte Fälle. Insgesamt verzeichnen elf Schulen und zwei Kitas Infektionen unter Schülern oder Lehrern bzw. bei Kindern oder Erziehern.
Die Zahl der aktiv Infizierten steigt auf 316, die Inzidenz klettert auf 219,1. Von den insgesamt 1078 Geraern mit einer Corona-Infektion gelten 728 als genesen, 34 sind verstorben.
„Die Zahlen sind besorgniserregend. Laut Divi-Intensivregister gibt es in Gera und in den umliegenden Landkreisen keine freien Intensivbetten mehr. Wir müssen dringend handeln und unsere Kontakte noch mehr minimieren, Abstand halten und Mund-Nase-Bedeckung tragen. Jeder einzelne von uns sollte nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Verantwortung tragen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Krankenhäuser entlastet werden und sich weniger Menschen anstecken. Das geht nur, wenn wir uns an die Regeln halten“, appelliert Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Infektionsgeschehen in Gera am 4. Dezember
Mit Stand 4. Dezember 2020 meldet das Gesundheitsamt 44 neue Corona-Infektionen für die Stadt Gera. Damit liegt die Zahl der aktiv Infizierten bei 231, die 7-Tages-Inzidenz ist auf 169,7 gestiegen. Im Vergleich zum Freistaat Thüringen (Inzidenz: 159,9) und Deutschland (Inzidenz 134,9) liegt Gera über dem landes- und bundesweiten Durchschnitt.
Nach wie vor sind in der Stadt Gera Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen betroffen. Dadurch befinden sich aktuell 771 Menschen in häuslicher Quarantäne.
Seit März dieses Jahres haben sich in Gera 954 Menschen mit dem Virus infiziert, 695 gelten als genesen, 28 sind verstorben.
Ehrenamtszentrale koordiniert Nachbarschaftshilfe
Ein im Frühjahr gegründetes Netzwerk bietet Hilfe für Bürgerinnen und Bürger unter den aktuellen Pandemiebedingungen
Das bereits im Frühjahr initiierte Netzwerk Nachbarschaftshilfe ist auch derzeit aktiv und vermittelt Hilfsangebote für im Rahmen der Pandemie in Not geratene Bürgerinnen und Bürger, die etwa in Quarantäne oder durch Corona ans Haus/die Wohnung gebunden sind.
Hilfesuchende aber auch potentielle Helfer können sich direkt an die Geraer Ehrenamtszentrale am Kornmarkt wenden. Von dort werden die Suchenden oder die Helfer dann in das vorhandene Netzwerk von Vereinen, Bürgern, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Gera und des Jugendrates Gera vermittelt. Auch das Gesundheitsamt weißt positiv Getestete oder Quarantänefälle auf dieses Angebot hin.
„Es gibt täglich Nachfragen, wenn gleich der Bedarf derzeit geringer ist als im Frühjahr“, so die Auskunft der Ehrenamtszentrale. Derzeit sind über 90 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gelistet. Aktuell sind nicht alle im Einsatz. Interessenten sind dennoch jederzeit willkommen und können sich über die Ehrenamtszentrale registrieren lassen.
Das Angebot der Nachbarschaftshilfe umfasst unter anderem Unterstützung bei Einkäufen und Besorgungen, den Gang zur Apotheke oder zur Post, aber auch Weiteres ist nach individueller Absprache grundsätzlich möglich. Die größte Nachfrage besteht bei den Einkaufshilfen. Derzeit wird auch ein Hund-Gassi-Service angeboten, allerdings ist hier in Abstimmung mit Tierheim und Vereinen eine andere Lösung geplant.
Ab 1. Dezember gilt neue Thüringer Sonderverordnung
Ab Dienstag, den 1. Dezember 2020 gelten in Thüringen Anpassungen der aktuellen Sonder-Verordnung. Im Wesentlichen regelt sie zusätzlich zu den bereits bestehenden Einschränkungen folgende Punkte:
► Verschärfte Kontaktbeschränkungen
zwei Haushalte, insgesamt max. 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht
► Erweiterte Maskenpflicht
Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden, im ÖPNV, an allen Orten mit Publikumsverkehr, in Innenstädten, vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen
► Schulen und Kindergärten im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb)
erhöhter Infektionsschutz, feste Gruppen mit festem Betreuungspersonal
►Beschränkungen im Groß- und Einzelhandel,
bis 800 qm ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche, ab 801 qm: ein Kunde auf 20 Quadratmeter Verkaufsfläche
Bezüglich der Kontaktbeschränkungen zur Weihnachtszeit wurde seitens des Freistaats Thüringen noch keine Regelung beschlossen.
Die Thüringer Grundverordnung wurde ebenfalls angepasst. Demnach sind Kommunen angehalten, bei Inzidenzen ab 100 bzw. 200 noch striktere Maßnahmen zu erlassen.
Die Inzidenz der Stadt Gera liegt mit Stand heute (30. November 2020) bei 141,7. Derzeit wird geprüft, ob eine eigene Allgemeinverfügung notwendig ist.
Hinweis des Gesundheitsamtes der Stadt Gera
Das Gesundheitsamt der Stadt Gera weist darauf hin, dass Mitarbeiter des Gesundheitsamts nicht an der Haustür klingeln, um im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie Kontakte nachzuverfolgen. Die Kontaktnachverfolgung erfolgt ausschließlich telefonisch. Lediglich das Mobile Team kommt zu Kontaktpersonen nach Hause, um vor Ort einen Test auf das Corona-Virus vorzunehmen. Dies geschieht jedoch mit Voranmeldung.
20 Neuinfektionen in Gera innerhalb von 24 Stunden
Gera, 26. November 2020
In der Stadt Gera gab es erneut Corona-Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen. Mit Stand 26. November 2020 befinden sich mehr als 360 Schüler und Lehrer folgender Schulen in Quarantäne: SBBS Wirtschaft/Verwaltung „Eduard Amthor“, SBBS Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik, private Fachschule für Wirtschaft und Soziales, Goethe-Gymnasium, Integrierte Gesamtschule, 4. Regelschule, Hans-Christian-Andersen-Grundschule, Zabelgymnasium, Freie Gemeinschaftsschule Grundig Akademie.
In den Kindertagesstätten befinden sich mehr als 150 Kinder und Erzieher*innen in Quarantäne. Betroffen sind die Kita Grashüpfer, die Kita Sonnenkäfer sowie die Kitas „Am Negisbach“ und Storchennest. Die letzten beiden sind aktuell geschlossen. (Anmerkung: Die Angaben können abweichend sein von denen auf der Internetseite des Thüringer Bildungsministeriums)
Das Gesundheitsamt und der Krisenstab der Stadt Gera arbeiten momentan daran, die neuen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. November 2020 vorzubereiten. Daraus geht unter anderem hervor, dass Schüler, die als Kontaktperson eines Infizierten gelten, nur noch fünf Tage in Quarantäne gehen müssen und mit einem negativen Schnelltestergebnis letzten am Quarantänetag im Anschluss wieder zur Schule gehen dürfen.
Insgesamt gibt es in Gera 20 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Damit steigt die Zahl der aktiven Fälle auf 185. Die Gesamtzahl der Infektionen liegt bei 768, 556 gelten als genesen, 27 sind verstorben.
Reibungsloser Start für Abstrichstelle in der Panndorfhalle
Gera, 25. November 2020
Die neue Abstrichstelle in der Geraer Panndorfhalle öffnete heute (25. November 2020) erstmals ihre Türen, um Tests auf das Corona-Virus durchzuführen. Überpünktlich standen die ersten Bürger vor der Halle und warteten auf ihren Test. „Wir bitten die Bürger, wirklich erst zur angegeben Zeit an der Abstrichstelle zu erscheinen. Wir wollen vermeiden, dass es hier zu Warteschlangen kommt. Wer doch eher da sein sollte, möge bitte solange im Auto sitzen bleiben“, appelliert Gesundheitsamtsleiterin Monika Jorzik.
Vor der Tür werden die Bürger abgeholt und durch ein Einbahnstraßensystem in den Konferenzraum geführt. Nach dem Vorzeigen eines Ausweises bzw. Führerscheins zur Identifikation, wird der Abstrich gemacht und binnen weniger Minuten ist der Test beendet. Momentan werden die Termine alle 10 Minuten vergeben, auch um zu vermeiden, dass sich die zu Testenden begegnen.
In die Vorbereitungen für die Abstrichstelle waren viele Mitarbeiter aus Krisenstab, Gesundheitsamt sowie den Kollegen des ASB und der Bundeswehr involviert. „Tatsächlich vor Ort sein werden aber immer nur drei bis maximal fünf Personen“, so Thilo Schütz, Amtsleiter Brand- und Katastrophenschutz, der sich freut, dass beim Start heute Morgen alles reibungslos verlaufen ist.
Der Test auf das Corona-Virus wird durch das Gesundheitsamt für Kontaktpersonen veranlasst, um festzustellen, ob diese sich angesteckt haben. Grundsätzlich ist der Test freiwillig. Die Quarantänezeit verkürzt sich trotz negativen Testergebnis nicht. Die betreffenden Personen werden im Rahmen der Kontaktermittlung durch das Gesundheitsamt angerufen und es wird ein Termin vereinbart. Das Gesundheitsamt bittet zudem, von Anfragen auf Termine aus anderen Testgründen abzusehen. Diese können über die 116 117 bzw. den Hausarzt in der Abstrichstelle im Ärztehaus Bieblach bzw. in den jeweiligen Praxen vereinbart werden.
Diagnostik-Stau Grund für hohe Zahl an Neuinfektionen am Samstag
Gera, 23. November 2020
Am 20. November wurden dem Geraer Gesundheitsamt aus den Laboren 49 positive Corona-Testergebnisse übermittelt. Grund für die hohe Zahl war unter anderem ein Diagnostik-Stau im Labor, sodass die Ergebnisse länger als üblich nicht bekannt waren. Über das Wochenende wurden weitere 19 Fälle gemeldet, sodass es in Gera aktuell 158 Menschen gibt, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben.
Aktuell betroffen sind erneut Gemeinschaftseinrichtungen. So gibt es Fälle in der Integrierten Gesamtschule sowie in der Kita Grashüpfer in Gera-Aga. Die Einrichtungen befinden sich in Stufe Gelb, genauso wie die SBBS Wirtschaft und Verwaltung, die SBBS Gesundheit und Soziales, das Zabelgymnasium, das Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium und die 4. Regelschule. Die Quarantäne endet heute (23. November 2020) für Schüler und Lehrer der Hans-Christian-Andersen Grundschule. In Stufe Rot befinden sich die Kita Storchennest und die Private Fachschule für Wirtschaft und Verwaltung.
Der aktuelle Inzidenzwert in Gera liegt bei 108,46. Seit März haben sich 713 Personen infiziert, 528 gelten als genesen, 27 sind verstorben.
Neue Abstrichstelle in der Panndorfhalle ab 25. November
Test auf das Corona-Virus nur mit Terminvergabe durch das Gesundheitsamt möglich
Gera, 23. November 2020
Ab Mittwoch, 25. November 2020, gibt es in der Stadt Gera eine neue Corona-Abstrichstelle. Diese befindet sich im Konferenzraum der Panndorfhalle und hat Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Der Zugang erfolgt über den Seiteneingang Ost in der Neuen Straße (siehe Luftbild). Der Hallenzugang für den Sportbetrieb befindet sich an der Nordseite und damit weiträumig entfernt, so dass der Trainingsbetrieb in der Halle weiter aufrechterhalten werden kann.
Die neue Abstrichstelle ergänzt die „Fliegenden Teams“ des Gesundheitsamts. In den vergangenen Tagen war das Testaufkommen so hoch (ca. 960 Abstriche innerhalb von 14 Tagen), dass dringend eine weitere Alternative benötigt wurde. Durch die stationäre Teststelle reduziert sich der Aufwand für Anfahrt und Schutzkleidung im Zusammenhang mit der Durchführung der Abstriche.
„Derzeit haben wir vier Teams, die vom jeweiligen Wohnort zum nächsten jeweiligen Wohnort fahren, um die Kontaktpersonen von Menschen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, zu testen. Zum Teil wurden mehr als 200 Menschen pro Tag abgestrichen. Wenn diese Personen nun in die Panndorfhalle kommen, sparen wir sehr viel Zeit und natürlich auch Kosten“, begründet Oberbürgermeister Julian Vonarb diese Maßnahme.
In der Abstrichstelle werden künftig jene Personen auf das Corona-Virus getestet, die als Kontaktperson ermittelt wurden, mobil sind, keine Symptome aufweisen und vom Gesundheitsamt einen Termin erhalten haben. Diese Personen dürfen nur für den direkten Weg von und zur Teststelle (ohne Umwege, ohne andere Erledigung), die häusliche Isolierung unterbrechen, um mit dem eigenen Pkw ohne weitere Mitfahrer zu fahren oder im Fall kurzer Wege zu Fuß von der Wohnung zur Teststelle unter Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen zu laufen. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist verboten.
Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden und nicht mobil sind, werden weiterhin durch das mobile Testteam abgestrichen.
Menschen, die typische Covid-19 Symptome haben, nehmen wie bisher Kontakt mit ihrem Hausarzt bzw. am Wochenende mit der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 auf.
Geras Innenstadt ab dem 1. Advent im Weihnachtszauber
Weihnachtsstände auf regulärem Wochenmarkt, Märchenfiguren vom Simsonbrunnen bis zur Schlossstraße
Gera, 20. November 2020
Nachdem in der vergangenen Woche der Tannenbaum auf dem Geraer Marktplatz aufgestellt und geschmückt wurde, wird es ab dem 23. November noch mehr Weihnachtsstimmung in der Innenstadt geben. So werden ab Montag die beliebten Märchenfiguren vom Marktplatz bis zur Schlossstraße aufgestellt und pünktlich zum ersten Advent schmücken Schneewittchen und Co. Geras Innenstadt. Weihnachtliche Händlerbuden ergänzen die regulär stattfindenden Markttage vier Mal wöchentlich ab Dienstag, den 1. Dezember 2020. Darüber informierten heute Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb und Kulturamtsleiterin Dr. Claudia Tittel. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens auch in der Stadt Gera und der inzwischen durch Bund und Land erlassenen Verfügungen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus‘ hat sich die Stadt Gera für einen kleineren Weihnachtszauber in der Innenstadt entschieden.
„Die Stadt ohne ihre Märchen in einem so ereignisreichen und schweren Jahr – das war für mich undenkbar. Dass der klassische Märchenmarkt nicht stattfinden kann, schmerzt mich sehr. Die Gesundheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, der Händlerinnen und Händler, Gäste und aller Beteiligten hat für mich allerdings oberste Priorität“, erklärt Oberbürgermeister Julian Vonarb und ergänzt: „Ich freue mich sehr, dass wir eine Alternative organisieren konnten und die besinnliche Weihnachtszeit mit unseren Märchenfiguren verbringen werden. Somit müssen wir glücklicherweise nicht gänzlich auf unsere Traditionen verzichten.“
In diesem Jahr sogar verlängert: Bis zum 28. Dezember 2020 wird neben dem vielfältigen Angebot auf Geras Wochenmarkt, das sich von Bäckerei- und Molkereiprodukten bis hin zu den verschiedensten Fleisch- und Gemüsesorten erstreckt, auch Weihnachtliches angeboten. So lohnt es sich, an Buden mit Kunsthandwerk aus Holz, Kerzen und Räucherartikeln kurz inne zu halten und die Stimmung auf sich wirken zu lassen.
Der Geraer Märchenmarkt selbst zählt zu den schönsten Weihnachtsmärkten Thüringens. Die große Eröffnungsshow, die 38 Märchenfiguren, das Glockenspiel vom Rathausturm, der festlich beleuchtete Weihnachtsbaum, die Märchenmarktbühne und 90 liebevoll gestaltete Buden haben 2019 ca. 230.000 Besucher in Geras Innenstadt gelockt. Hoffnungsvoll schaut die Kulturamtsleiterin Claudia Tittel auf das kommende Jahr: „Ich freue mich auf den Märchenmarkt 2021 und glaube fest daran, dass die verkleinerten Festlichkeiten eine Ausnahme bleiben. Für dieses Jahr haben wir die beste Möglichkeit unter den gegebenen Bedingungen gefunden. Wir danken den Händlern, Gastronomen und Organisatoren für ihren Einsatz für eine weihnachtliche Innenstadt.“
Aktuelles Corona-Geschehen am 18. November 2020
Gera, 18. November 2020
In der Stadt Gera haben sich mit Stand 18. November 2020 bisher 623 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Das sind sieben mehr als gestern. 468 und somit 14 mehr als noch am Vortag gelten als genesen. Seit März 2020 sind 27 Personen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verstorben. Demnach gibt es aktuell 128 aktive Fälle in der Stadt. Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 60,1.
Die Anzahl der Menschen in Quarantäne liegt unverändert hoch bei 713. Grund dafür ist unter anderem, dass weitere Klassen der Regelschule 4 aufgrund eines positiven Falls getestet werden mussten. Auch im Seniorenpflegeheim in Gera Rubitz wurde mindestens ein Pfleger positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
Entgegen der Meldung vom Montag (16. November 2020), befindet sich die Tabaluga-Grundschule bereits seit dem 7. November 2020 nicht mehr in der Stufe Gelb. Für Schüler und Lehrer des Osterlandgymnasiums sowie für Kinder und Erzieher des Montessori-Kinderhauses „Frohes Leben“ wurde die Quarantäne ebenfalls aufgehoben.
Fast 400 Schüler und Kita-Kinder in Gera in Quarantäne
Kita Storchennest in der Rathenaustraße bleibt diese Woche komplett geschlossen
Gera, 16. November 2020
Die Mehrzahl der Menschen in Gera, die sich mit Stand 16. November 2020 in Quarantäne befinden, sind Kinder und Jugendliche. Demnach sind 397 von insgesamt 749 Personen in häuslicher Isolation weil sie selbst infiziert sind oder als Kontaktperson gelten. Hinzu kommen 84 Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Derzeit sind einzelne Klassen und Lehrer an folgenden Schulen in Quarantäne: SBBS Wirtschaft und Verwaltung, SBBS Gesundheit und Soziales, Goethegymnasium/Rutheneum sein 1608, Osterlandgymnasium, Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium, Debschwitzer Schule, Regelschule 4, Grundschule Hans-Christian-Andersen und die Grundschule „Otto Dix“.
Folgende Kindertagesstätten befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb: Montessori-Kinderhaus Frohes Leben und die Kindertagesstätte Langenberger Zwerge. Betroffen von mehreren Corona-Infektionen ist auch die Kindertagesstätte Storchennest. Hier hat das Gesundheitsamt am vergangenen Sonnabend einen Schließungsbescheid erlassen. Dieser gilt bis zum 20. November 2020.
Aktuell sind in der Stadt Gera 168 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Seit März wurden insgesamt 612 Infektionen registriert, davon gelten 418 als genesen, 26 sind mit Stand 16. November 2020 verstorben.
Stadt Gera öffnet 39 städtische Sportstätten für Vereinssport der bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen
Vereinen stehen für Kinder- und Jugendsport ihre vertraglich vereinbarten Hallenzeiten in den geöffneten Hallen wie gehabt zur Verfügung / direkt den Schulstandorten zugehörige Sportstätten bleiben zum Schutz vor Infektionsausbreitung über die Schulen geschlossen
Gera, 12. November 2020
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren dürfen in Thüringen wieder Vereinssport treiben. Das ermöglicht die aktualisierte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung vom 7. November.
Die Stadt Gera folgt der Verordnung und öffnet ab heute, Mittwoch, den 11.11., zunächst 38 Sportstätten und ab 12.11. das Hofwiesenbad – alles zusammen ausschließlich für den jetzt zugelassenen Vereins-Nachwuchssport der bis 18-Jährigen. Nutzbar sind die Anlagen wochentags bis 20 Uhr. Da am Wochenende Sportstätten nahezu ausschließlich für Wettkämpfe genutzt werden, die aber nach der Thüringer Verordnung untersagt sind, bleiben die Sportstätten am Samstag und Sonntag am Wochenende geschlossen.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, stehen den Vereinen ihre Trainingszeiten zur Verfügung wie vertraglich mit der Stadt Gera vereinbart. Dies betrifft jedoch nur die Zeiten in den jetzt wieder geöffneten Hallen. Geschlossen bleiben die Schulsporthallen – und Schulsportfreianlagen, die direkt Schulstandorten zugeordnet sind und im Normalbetrieb vorwiegend für den Schulsport genutzt werden. Die Entscheidungsgrundlage hierfür liegt im Schreiben des Thüringer Bildungsministers Helmut Holter an alle Schulen vom 30. Oktober. Demnach gilt für diese den Schulstandorten zuzuordnenden Sportstätten ein Betretungsverbot für schulfremde Personen und Eltern, alle Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts in den Hallen und Anlagen sind abzusagen zur Verminderung weiterer Infektionsausbreitung. Auch im Normalbetrieb der Schulen in Stufe grün gebe es Möglichkeiten, den „vorbeugenden Infektionsschutz weiter zu schärfen“, heißt es in dem Schreiben.
Für das Hofwiesenbad werden von städtischer Seite gesonderte Absprachen mit den Vereinen getroffen. Hier ist der Nutzungsbeginn ab dem 12.11.2020 vorgesehen.
„Die Stadt Gera unterstützt die Entscheidung des Landes, dass Kinder und Jugendliche wieder trainieren dürfen. Zugleich bitte ich alle Beteiligten, die Infektionsschutzkonzepte der Vereine anzuwenden, damit auch weiterhin viele Aktivitäten möglich bleiben und wir nicht wieder einschränken müssen“, so Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Alle Vereine erhielten gestern eine Information der Stadtverwaltung Gera zum Stand der Dinge. Die Abteilung Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften steht bei Fragen und Anliegen zur Verfügung unter: 0365 8381130, E-Mail: sport@gera.de.
Wie die Stadtverwaltung weiter informiert, können auch Sportangebote privater Träger für die bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen stattfinden. Dies betrifft unter anderem Angebote der Kampfsport- und Tanzschulen. Auch hier gilt die Pflicht zur Einhaltung der Infektionsschutzkonzepte der jeweiligen Einrichtungen und Anbieter.
Übersicht der städtischen Sportstätten, die wieder für den Vereinssport der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren geöffnet werden:
Stadion der Freundschaft
Stadion am Steg
Sportplatz Heinrichsgrün
Sportplatz Brüte
Sportplatz Sportzentrum Karl Harnisch
Sportplatz Liebschwitz
Sportplatz Roschütz
Postsportplatz
Sportplatz Ostvorstadt “Ossel”
Sportplatz Trebnitzer Straße
Saarbacharena
Sportplatz Fuchsberg
Sportplatz Leumnitz
Sportplatz Pforten
Sportplatz Langenberg
Sportplatz Falka
Sportplatz Aga
Panndorfhalle
Turnsportzentrum
Sporthalle Stadtzentrum
Ostvorstädtische Sporthalle “Ossel”
Sporthalle Tinz
Sportzentrum Ulli Wegner Boxhalle
Sportzentrum Ulli Wegner Sporthalle
Sporthalle Sportzentrum Karl Harnisch
Sporthalle Liebschwitz
Sporthalle Leumnitz
Sporthalle Aga
Skatepark
Rollhockeystadion
Reitstadion Gera-Milbitz
Schießsportanlage Ufer-Elster-Park
Radrennbahn
Rollschnelllaufbahn
Beachvolleyballplatz am Sportzentrum Ulli Wegner
Bootshaus Sportzentrum Karl Harnisch
Kegelbahn Söllmnitz
Tennisplatz Aga
Hofwiesenbad Gera
Corona-Infektionen an drei weiteren Geraer Schulen
Gera, 10. November 2020
In der Stadt Gera werden heute (10. November 2020) Testungen auf das Corona-Virus an drei Geraer Schulen durchgeführt. Das Gesundheitsamt bestätigte positive Fälle an der Debschwitzer Schule, der Hans-Christian-Andersen Grundschule und der Regelschule 4.
Auch in der vergangenen Woche wurden unter anderem Tests in der Kita Langenberger Zwerge, an der Otto-Dix-Grundschule und ebenfalls in der Regelschule 4 durchgeführt, nachdem Kinder bzw. Lehrer/innen oder Erzieher/innen der Einrichtungen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Bisher gibt es für das Gesundheitsamt keinen Grund für eine Schließung der Schulen oder Kindertagesstätten. Die Schule bzw. der Träger selbst regelt den Betrieb in den kommenden Tagen. In der Regel werden die betreffenden Bildungseinrichtungen durch das zuständige Ministerium in die Stufe gelb – eingeschränkter Regelbetrieb – versetzt.
Seit gestern wurden 15 Personen positiv auf das Coronavirus SARS-Cov-2 getestet. Damit steigt die Zahl der aktiven Fälle von 154 (Stand: 09.11.2020) auf 169. Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Infizierten innerhalb von einer Woche – sank zwar auf 90,2, jedoch befinden sich zum heutigen Tag 668 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera in Quarantäne. 370 Personen gelten als genesen, 24 Menschen sind verstorben.
27 neue Corona-Infektionen an einem Tag in Gera
Gera, 3. November 2020
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Personen in Gera ist seit gestern um 27 gestiegen. Damit erhöht sich auch die 7-Tages-Inzidenz auf einen Wert von 88,1. Im Zusammenhang mit Corona gab es zudem einen weiteren Todesfall. Die Gesamtzahl der Infizierten seit März 2020 stieg somit auf 479, die Zahl der Verstorbenen auf 23.
Das Gesundheitsamt und der Krisenstab arbeiten auf Hochtouren, um die Kontakte nachzuverfolgen und somit Infektionsketten zu unterbrechen. Die aktuell 116 Infizierten verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet; es gibt derzeit kein größeres Infektionsgeschehen in Einrichtungen. Insgesamt ist die Altersgruppe der 35 bis 50-Jährigen seit Beginn im März 2020 prozentual am stärksten betroffen.
Gera beantragt Unterstützung der Bundeswehr für mobiles Testteam
Gera, 23. Oktober 2020
Das mobile Testteam für Infektionstests zum Virus SARS-CoV-2 soll in Gera verstärkt werden. Dafür hat die Stadtverwaltung erneut Unterstützung durch Soldaten der Bundeswehr beantragt. „Wir haben heute den Antrag mit Bitte um Amtshilfe versandt“, so Bürgermeister Kurt Dannenberg, zugleich Leiter des städtischen Krisenstabs. Die Bundeswehr hatte die Stadt Gera bereits Anfang des Jahres mit Sanitätern unterstützt.
Jetzt sollen die Bundeswehrsoldaten vor allem die flexible Verfügbarkeit des mobilen Testteams sichern, die über die Ehrenamtlichen absehbar nicht ausreichend gewährleistet sein könnte, da diese neben ihrem Ehrenamt einem Beruf nachgehen. Die „Amtshilfe durch die Bundeswehr bedeutet für uns verlässlich Unterstützung durch einen starken Partner“, so Dannenberg weiter.
Die Bundeswehr leistet aktuell bereits Amtshilfe in Gera. Zwei Soldaten des in Gera stationierten Panzerpionierbataillons 701 unterstützen das Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung. Grundlage für diese und vergleichbare Einsätze der Bundeswehr im Inland ist der Artikel 35 Abs. 1 des Grundgesetzes, der die gegenseitige personelle und materielle Unterstützung von Landes- und Bundesbehörden erlaubt. Das Landeskommando Thüringen weist im Zusammenhang mit Amtshilfeeinsätzen darauf hin: „Primärauftrag der Streitkräfte ist und bleibt die Gewährleistung der äußeren Sicherheit; Einsätze im Innern unterliegen daher strengen Auflagen und werden jeweils im Einzelfall auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.“
Hintergrundinfos Testungen und Mobiles Testteam
Laut Stadtverwaltung testet das mobile Testteam wöchentlich zurzeit etwa 250 Personen. Das Team ist schnell vor Ort bei Personen, die dem Gesundheitsamt als Kontaktperson bekannt geworden sind. Es testet im Auftrag des Gesundheitsamtes auch Personen in Gemeinschaftseinrichtungen wie in Schulen oder Pflegeeinrichtungen.
Testungen und Mobiles Testteam
Es gibt in Gera zurzeit drei Möglichkeiten, getestet zu werden und die jeweilige Teststelle gibt auch Auskunft zu den Ergebnissen.
Teststelle 1: Mobiles Testteam der Stadtverwaltung Gera
Für: Test, die ausschließlich vom Gesundheitsamt Gera ausgelöst werden zum schnellen Testen von Kontaktpersonen und Tests in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen)
Wo: Kommt an die Haustür, zu den Personen vor Ort
Terminvereinbarung: wird besprochen bei Erstkontakt durch Gesundheitsamt
Zeitdauer zwischen Test bis Information: bis zu 3 Tage
Testergebnisse werden bekannt gegeben: direkt vom Gesundheitsamt Gera an Getestete telefonisch, schriftlich
Bei Fragen:Bitte nicht die Bürgerhotline der Stadt Gera zu Testergebnissen anrufen. Die Bürgerhotline gibt keine Testergebnisse Bei unbedingt notwendigen Rückfragen zu Testergebnissen bitte die Telefonnummer wählen, die auf dem Test-Infoschreiben steht, das beim Testen an die Testpersonen übergeben wurde. (Notwendige Rückfrage z. B. wenn noch kein Ergebnis bekannt ist und die Quarantäne ausläuft.)
Teststelle 2 Abstrichstelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Thüringen):
Für: Tests bei begründeter Testnotwendigkeit, z. B.: Reiserückkehrer, Personen mit Symptomen; jederzeit Lehrer, Erzieher von Schulen und Kindereinrichtungen, Personen, die für eine ambulante Operation oder Aufnahme in einer Rehabilitätseinrichtung einen Negativtest brauchen; Selbstzahler
Terminvereinbarung: BürgerInnen rufen an unter 116117, geöffnet ist die Stelle Mo/Mi/Fr 18:00 – 20:00 Uhr; Sa: 10:00 – 12:00 Uhr, (Stand: 23.10.2020)
Zeitdauer zwischen Test bis Information: bis zu 3 Tage
Testergebnisse werden bekannt gegeben: telefonisch oder per E-Mail über die Kassenärztliche Vereinigung; schon beim Terminvereinbaren werden Personen nach Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfragt für Ergebnisübermittlung;
Bei Fragen: falls nicht nach 3 Tagen Testergebnis bekannt, bitte E-Mail an: Corona-befund@kvt.de mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Testdatum und Ort Test/Abstrichstelle; Getestete erhalten Antwort per Mail; ein Telefonkontakt ist nicht eingerichtet;
Teststelle 3 Arztpraxen (Kliniken bei stationärer Aufnahme, hier nicht berücksichtigt):
Für: BürgerInnen mit Symptomen, Patienten
Wo: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, HausärztInnen
Terminvereinbarung: mit den Arztpraxen direkt
Zeitdauer zwischen Test bis Information: bitte direkt bei den ÄrztInnen erfragen
Testergebnisse werden bekannt gegeben: direkt durch die Arztpraxen
Bei Fragen: direkt die Praxen und Kliniken ansprechen
Gera bereitet sich vor auf eine Inzidenz 50+
Gera, 23.Oktober 2020
Dannenberg: Wir können den Fall nicht ausschließen / Dann: unter anderem weitergehende Einschnitte bei privaten und öffentlichen Treffen sowie bei Veranstaltungen sowie mehr Maskenschutz auch im Freien
Überschreitet eine Region den Inzidenzwert von 50 (über 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in 7 Tagen), müssen weitergehende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Gera liegt aktuell bei einer Inzidenz von 41, 9 (Stand: 23.10.). Geras Krisenstabschef und Bürgermeister Kurt Dannenberg kann nicht ausschließen, dass sich die Inzidenz auch in Gera über einen Wert von 50 entwickeln kann.
„Wir müssen daher vorausschauend weitergehende Maßnahmen vorplanen“, so Dannenberg. Einer der Hauptübertragungsorte ist nach wissenschaftlichen Studien der private Bereich – das heißt private Feiern und Feste im engen Freundeskreis. „Für uns hieße das, zielgerichtet und ausgewogen Regelungen zu finden, die dazu führen, dass der Personenkreis auf öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen noch weiter eingeschränkt werden muss. Zudem muss dann gegebenenfalls auch eine Maskenpflicht im Freien da eingeführt werden, wo viele Menschen nicht die Sicherheitsabstände von 1,50 Meter einhalten können“, so der Bürgermeister weiter. Er sieht „jeden Einzelnen in der Pflicht, zum Wohle der Stadt im Sinne eines gemeinsamen Miteinanders die geltenden AHA-L-Regeln anzuwenden“. AHA-L steht für Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen und Lüften
Gera setzt auf mehr Mund-Nasen-Bedeckung und weniger Personen bei privaten oder nicht-öffentlichen Veranstaltungen
Gera, 16. Oktober 2020
Ab Montag in geschlossenen Räumen bis 25 und unter freiem Himmel bis 50 Personen zulässig – MNB jetzt überall in öffentlich zugänglichen Räumen – OB Vonarb, Bürgermeister Dannenberg und Sozialdezernentin Wanzar appellieren an die Bevölkerung: „Mehr Schutz, mehr Leben, mehr Wirtschaft!“
Wie gestern angekündigt, reagiert die Stadtverwaltung Gera auf die steigenden Corona-Infektionen in Gera. Ab Montag, den 19. Oktober, gilt eine neue „Allgemeinverfügung der Stadt Gera zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen“. Diese regelt Verhaltensweisen zum Schutz der Bevölkerung entsprechend der aktuellen Lage. Dabei behalten bundes- und thüringenweite Regelungen ihre Geltung.
Die wichtigsten Regelungen ab Montag betreffen zwei große Themenfelder:
mehr Schutz durch Mund-Nasen-Bedeckungen durchgängig in allen öffentlich zugänglichen Räumen und in Räumen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann:
beim Betreten und Aufenthalt in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, z.B. Behörden
in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (außer am Tisch),
in überdachten Einkaufszentren (z.B. Gera Arcaden)
in Taxen und bei privaten Beförderungsleistungen
in Arzt- und Therapiepraxen, medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern
an Orten, wo Speisen und Getränke ausgegeben werden
Für das Personal dieser Einrichtungen gelten grundsätzlich die Infektionsschutzkonzepte des Arbeitgebers und die entsprechenden Arbeitsschutzstandards. Wenn in diesen Konzepten keine Regelungen enthalten sind, die z.B. bei einer Nichteinhaltung des Mindestabstands greifen und auch keine anderen technischen Schutzmaßnahmen wirken, hat auch das Personal die MNB zu tragen. Die Verantwortung darüber trägt die jeweilige verantwortliche Person für die Einrichtung (z.B. Behördenleiter, Gaststättenleiter, Leiter der Therapiepraxis etc.)
weniger Personen bei privaten Zusammenkünften, das heißt:
private oder nicht-öffentliche Veranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage…) dürfen stattfinden
in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen
unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen als Teilnehmenden;
diese privaten und nicht-öffentlichen Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 16 Personen sind beim Gesundheitsamt zwei Tage vorher anzuzeigen – das heißt, das Amt ist in Kenntnis zu setzen, die Veranstaltung muss keine ausdrückliche Genehmigung erhalten;
Diese Regelungen gelten nicht für Feiern in der eigenen Wohnung und für Versammlungen, religiöse, parteipolitische, amtliche kommunale und betriebliche Veranstaltungen – für diese Veranstaltungen gilt die Zweite Thüringer Infektionsschutz-Grundverordnung mit ihren grundlegenden Infektionsschutzregeln für ganz Thüringen.
„Die Lage ist ernst. Unsere Zahlen steigen. Wir wollen – und wir müssen laut Infektionsschutzgesetz – mit Maßnahmen reagieren. Wir wissen, dass zahlreiche Infektionen in Gera durch Kontakte im Privaten entstanden. Also setzen wir unter anderem im Privaten an. Das ist nicht einfach, aber nur so können wir Menschen, Wirtschaft und öffentliches Leben schützen. Wir arbeiten an einer verbesserten Situation, die weitergehende Einschnitte möglichst nicht erfordert,“ so Oberbürgermeister Julian Vonarb. Gera müsse vor allem wieder unter den kritischen Grenzwert von 35 Infektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gelangen. „Die Grenzwerte sind deshalb so kritisch, weil Experten sich sicher sind, spätestens ab Inzidenz 50 die Ausbreitung des Virus nicht mehr unter Kontrolle zu behalten.“ Unter anderem sei die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten nicht mehr möglich, so Vonarb.
Der Oberbürgermeister appelliert auch im Namen von Krisenstabschef und Bürgermeister Kurt Dannenberg sowie von Sozialdezernentin Sandra Wanzar: „Bitte helfen Sie alle mit, die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu vermeiden. Je besser wir alle uns und andere schützen, umso mehr Wirtschaft, Kultur und andere Lebensbereiche können wir aufrechterhalten. Die Kette ist: mehr Schutz, mehr Leben, mehr Wirtschaft“, so Vonarb weiter. Er weist erneut auch auf die AHA-Regelung des Bundes hin (AHA = Abstand-Hygiene-Alltagsmaske). Der Bund habe die drei Buchstaben erweitert auf „AHACL“ – wobei C für die Corona-App und das L für Lüften steht. Gerade das Lüften sei von Experten immer wieder empfohlen, um Übertragungen der Erreger vermeiden zu können. „Lüften Sie, denken Sie an den Schutz für Sie und andere“, so OB Vonarb.
Zum Rummel auf dem Hofwiesenparkplatz ab morgen ergänzt Julian Vonarb: Der Rummel sei nur inklusive eines umfangreichen Hygieneschutzkonzeptes geöffnet und sollte vor allem den Kindern in den Ferien zugutekommen. Werden allerdings die Hygieneregeln nicht eingehalten, droht die Schließung.
Für die Stadt Gera wurden heute (16. Oktober 2020) fünf neue Corona-Infizierte gemeldet. Damit stieg die Gesamtzahl der aktiven Fälle auf 50 und die Inzidenz auf 38,7. Derzeit befinden sich 347 Menschen in Gera in häuslicher Quarantäne, 76 Testergebnisse sind noch offen. Insgesamt infizierten sich seit März 340 Personen mit dem Corona-Virus, 268 gelten als genesen, 22 sind verstorben.
Gera überschreitet ersten Corona-Grenzwert
Gera, 15. Oktober 2020
Für die Stadt Gera wurden heute (15. Oktober 2020) neun neue Corona-Infizierte gemeldet. Damit steigt die Gesamtzahl der aktiven Fälle auf 48 und die Inzidenz auf 35,44. Aufgrund dieses Werts werden nun für die Stadt verschärfte Regeln in Kraft treten.
Die Allgemeinverfügung, die neue Einschränkungen regeln wird, befindet sich in der Endabstimmung. Vorgesehen ist eine Ausweitung der Maskenpflicht und die Anzahl der Personen bei privaten Feiern einzuschränken. Die Allgemeinverfügung wird in den kommenden Tagen in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht.
Derzeit befinden sich 321 Menschen in Gera in häuslicher Quarantäne, 71 Testergebnisse sind noch offen. Neben den drei Schulen, an denen in der vergangenen Woche mehrere positive Fälle bekannt wurden, sind nun auch vier SchülerInnen an der SBBS Wirtschaft und Verwaltung betroffen.
Insgesamt infizierten sich seit März 335 Personen mit dem Corona-Virus, 265 gelten als genesen, 22 sind verstorben.
Großteil der Corona-Tests an Schulen ist negativ
Gera, 9. Oktober 2020:
Mit Stand 9. Oktober 2020, 12 Uhr, sind von den 161 an Geraer Schulen durchgeführten Tests zwei positiv und 136 negativ. 23 Ergebnisse stehen noch aus. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamts sind momentan dabei, die Lehrer und Schüler über ihre Testergebnisse zu informieren. Es wird darum gebeten, von Nachfragen – auch an der Bürgerhotline – abzusehen. Auch bei einem negativen Ergebnis von Kontaktpersonen bleibt die angeordnete Quarantäne bestehen. Die Kontaktnachverfolgung der beiden Neu-Infizierten hat bereits begonnen.
Bezüglich des Schulbetriebs werden Eltern und Schüler gebeten, sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bildungseinrichtungen über den aktuellen Stand zu informieren.
Für Personen, die unter Quarantäne stehen, wurde zudem wieder die Nachbarschaftshilfe ins Leben gerufen. Wer Bedarf hat, kann sich von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr und freitags von 13 bis 15 Uhr an die Ehrenamtszentrale wenden. Tel.: 0365 838 3022 oder per Mail an nachbarschaftshilfegera@gmail.com
Fünf Corona-Infektionen an drei Geraer Schulen
Gera, 7. Oktober 2020: Das Gesundheitsamt der Stadt Gera teilt mit, dass aktuell drei Erwachsene und fünf Kinder aus zwei Familien in Gera positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Da es sich um schulpflichtige Kinder handelt, werden derzeit Testungen in den Schulen „Am Bieblacher Hang“, in der Bieblacher Schule sowie am Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium durchgeführt. Bei den direkten Klassenkameraden wurde vorsorglich eine häusliche Quarantäne angeordnet. Wo sich die betroffenen Familien infiziert haben, konnte bisher nicht nachvollzogen werden.
Derzeit werden ebenfalls die Kontakte der Familien außerhalb der Schulen ermittelt, um ein weiteres Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Das Gesundheitsamt steht sowohl mit den Schulleitern als auch mit den Eltern der Kinder in regelmäßigem Kontakt.
Die Testungen an allen drei Schulen wurden abgeschlossen.
Krisenstab der Stadt Gera nimmt Arbeit wieder auf
Gera, 8. Oktober 2020: Nachdem bekannt wurde, dass in Gera drei Schulen von mehreren Corona-Infektionen betroffen sind, hat Bürgermeister Kurt Dannenberg den Krisenstab wieder einberufen. Zunächst in kleiner Besetzung soll dieser das Gesundheitsamt unterstützen, die aktuelle Lage zu bewältigen. Durch die fünf positiv auf das Coronavirus getesteten Schüler wurden insgesamt 102 Schüler und 50 Lehrer in Quarantäne geschickt.
„Wir haben alle bisher ermittelten Kontaktpersonen abgestrichen und warten nun auf die Ergebnisse“, teilt Gesundheitsamtsleiterin Monika Jorzik mit. Parallel laufen jedoch auch die weiteren Kontaktermittlungen. Um die Verbreitung des Virus bestmöglich einzudämmen, kam der Krisenstab am 8. Oktober zu einer ersten Lagebesprechung zusammen und wird die Arbeit wieder aufnehmen.
„Das aktuelle Infektionsgeschehen macht deutlich, dass das Corona-Virus in Gera nach wie vor aktiv ist. Umso wichtiger ist es, gerade jetzt die AHA-Regeln – Abstand halten, Hygieneregeln, Alltagsmaske tragen – einzuhalten“, appelliert Oberbürgermeister Julian Vonarb.
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