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Ab dem 28. Mai 2022 gilt für den Freistaat Thüringen eine neue Corona-Schutzverordnung. Damit entfällt in bestimmten Bereichen der medizinischen Versorgung die FFP2-Maskenpflicht. Die wesentlichen Basisregeln werden fortgeführt.
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Aktuell gilt
Thüringen passt Corona-Schutzregeln an
Mitteilung des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 24. Mai 2022
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In Thüringen tritt am 28. Mai eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die wesentlichen Basisregeln werden fortgeführt. Anpassungen erfolgen lediglich im Bereich der Maskenpflichten. So entfällt in bestimmten Bereichen der medizinischen Versorgung die FFP2-Maskenpflicht. In Krankenhäusern, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen sind dann auch qualifizierte Gesichtsmasken zulässig. Darüber hinaus wurde die Verordnung in Teilen redaktionell angepasst.
Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Mit den Änderungen schaffen wir Vereinfachungen im Rahmen des Möglichen. Gleichzeitig bleiben die Basisschutzmaßnahmen bestehen. Trotz aller Erleichterungen sollten wir uns bewusst sein, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Gerade mit Blick auf den Herbst müssen wir weiter wachsam bleiben, um im Falle schnell steigender Infektionszahlen oder möglicher neuer Virusvarianten zügig reagieren zu können. Mit Blick auf die bevorstehende Urlaubs- und Reisezeit rufe ich nochmals zum Impfen auf. Schützen Sie sich selbst vor einem schweren Krankheitsverlauf und andere vor erhöhter Ansteckungsgefahr. Vervollständigen Sie rechtzeitig Ihren Impfschutz oder lassen Sie sich boostern. Auch eine zweite Auffrischungsimpfung ist auf Wunsch für alle möglich.
Die aktuelle Verordnung kann hier nachgelesen werden: TMASGFF: Rechtsgrundlage
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