Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 12. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 in Kraft getreten. Im Zuge dessen wurde in § 20a IfSG die Pflicht zum Vorhandensein bzw. Vorlegen eines Immunitätsnachweises gegen COVID-19 festgelegt.
Bis zum 15. März 2022 sind Personen, die in Einrichtungen oder Unternehmen nach § 20a Abs. 1 Nr. 1-3 IfSG tätig sind, verpflichtet, gegenüber der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens folgenden Nachweis vorzulegen (§ 20a Abs. 2 S. 1 IfSG):
1. einen Impfnachweis nach § 22 a Abs. 1 IfSG,
2. einen Genesenennachweis nach § 22 a Abs. 2 IfSG,
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden oder
4. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
Wenn Sie als betroffene Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bis zum 15. März 2022 der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens, in dem Sie tätig sind, noch keinen der vorhergenannten Immunitätsnachweise vorgelegt haben, können Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person (neben der Vollmacht ist auch eine Kopie Ihres Personalausweises von beiden Seiten abzulichten und vorzulegen) uns, dem Gesundheitsamt Gera, den auf Sie ausgestellten Immunitätsnachweis im Original zur Einsicht geben.
Den Immunitätsausweis können Sie vorlegen in der:
Servicestelle des Gesundheitsamtes, Amthorstraße 11, 07545 Gera
zu den Öffnungszeiten:
Montag: 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie uns zu den genannten Öffnungszeiten jederzeit einen der o.g. Immunitätsnachweise vorlegen können.
Bitte bleiben Sie Gesund!
Ihr Amt für Gesundheit und Versorgung