FAQ zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Häufige Fragen

Besteht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht?

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung für Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen tätig sind. Die entsprechende Regelung ist am 1. Januar 2023 außer Kraft getreten.

Bis wann galten die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht?

Die Regelung des § 20a IfSG ist am 1. Januar 2023 außer Kraft getreten.