Ideenbeschreibung
Nahezu die Hälfte der Stadt ist im Verfall begriffen, teils weil die Eigentümer sich Reparaturen nicht leisten können, weil die Erbengemeinschaften zerstritten sind oder Spekulanten auf bessere Zeiten warten. Auf Basis des Grundgesetzes sind die Eigentümer verpflichtet, die Immobilien instand zu halten bzw. zu setzen. An den Verbrauchsdaten sind über Energie- und Wasserversorger stets informiert, ob die Immobilien ihrer Zweckbestimmung nach genutzt werden. Andere Städte haben das 3-Briefe-System, das automatisiert leicht umzusetzen ist.
1. Brief: Ihr Haus fällt negativ auf. Sanieren und nutzen Sie. Der nächste Kontrolltermin ist der :…
2. Brief: Sie haben den Termin verstreichen lassen und sich nicht gemeldet, also versteigern wir für Sie das Objekt am ….
3. Brief: Sie dürfen den Versteigerungs-Erlös nach Abzug unserer Kosten abholen….(Ort, Zeit).
Es kostet nichts (kostendeckend). Die Stadt würde aufgewertet, insbesondere die sanierten Häuser in der Nachbarschaft der verfallenden. Die Attraktivität der Stadt würde deutlich steigen.
Arbeitsgruppe
Städtebau, Stadtentwicklung und Verkehr
Verantwortlicher
Patricia Lechner-Focke
Zielgruppe
Gastronomen, Händler, Dienstleister